Vormundschaft: Grossrätliche Kommission lehnt Kehrtwende der Regierung ab
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Zunächst sah es nach Einigkeit aus: Regierungsrat und Parlament waren sich im Januar 2010 eigentlich einig, dass die Zuständigkeit für Vormundschaftsfragen von der Gemeinde- auf die Kantonsebene angehoben werden soll. So sollte die vom Bund angestrebte Professionalisierung im Kindes- und Erwachsenenschutz erreicht werden.
Vor dem Hintergrund der sich zusehends verdüsternden Finanzlage des Kantons, vollführte der Regierungsrat jüngst aber eine Kehrtwende und optierte plötzlich für den Verbleib beim kommunalen Modell. Alles andere wäre momentan zu teuer, fand der Regierungsrat.
Grosser Rat hat das letzte Wort
Das letzte Wort in der Sache hat das Parlament im kommenden November. Die Debatte könnte durchaus lebhaft ausfallen. Ein Indiz dafür ist die vorberatende Kommission, die in einer Mitteilung vom Freitag kein Verständnis für die regierungsrätliche Kehrtwende aufbrachte.
Die Kommission will einstimmig am ursprünglich eingeschlagenen Weg festhalten, wie sie am Freitag mitteilte.
Das kantonale Modell sei besser geeignet, den neuen Anforderungen des Bundes nach Professionalisierung zu entsprechen. Um den Wünschen des Bundes nachzukommen müsste der Kanton auch bei einem kommunalen Modell Geld in die Hand nehmen, so die Argumentation der Kommission.
Schützenhilfe erhält die Kommission von der Stiftung Kinderschutz Schweiz. Um die geforderte Professionalität zu erzielen müssten die künftigen Fachbehörden über genügend Praxis verfügen. Dies sei bei einer kantonalen Behörde eher sichergestellt als bei einer Gemeinde.
Je kleiner die Anzahl Fachbehörden, desto einheitlicher sei auch die Entscheidpraxis, gibt die Stiftung in ihrer Mitteilung vom Freitag weiter zu bedenken. Sie bezeichnete die finanzpolitische Argumentation der Berner Kantonsregierung als kurzsichtig.
(met/sda)
Erstellt: 12.08.2011, 20:01 Uhr
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