Region

  • Region
  • Schweiz
  • Ausland
  • Wirtschaft
  • Börse
  • Sport
  • Kultur
  • Panorama
  • Leben
  • Auto
  • Digital
  • Wissen
  • Forum

Visana reicht den Berner Spitälern die Hand

Von Fabian Schäfer. Aktualisiert am 08.12.2011 1 Kommentar

Eine kleine Sensation: Im Kanton Bern zeichnet sich eine Einigung über die Spitaltarife 2012 ab. Die Berner Krankenkassen wollen den Regional- und Privatspitäler entgegenkommen. Das Inselspital hingegen hat die Gespräche abgebrochen.

Will den Berner Spitälern stärker entgegenkommen als andere Krankenkassenvertreter: Visana-CEO Peter Fischer.

Will den Berner Spitälern stärker entgegenkommen als andere Krankenkassenvertreter: Visana-CEO Peter Fischer.
Bild: Keystone

Inselspital im Clinch

2012 Eine gute und eine schlechte Nachricht aus den harten Verhandlungen um die Spitaltarife 2012: Während sich zwischen den Berner Krankenkassen und den Regional- sowie Privatspitälern doch noch eine Einigung abzeichnet, sind die Verhandlungen des Inselspitals nun offiziell gescheitert. Das Universitätsspital konnte sich mit den beiden grossen Einkaufsgemeinschaften der Versicherer nicht einigen und bittet nun den Regierungsrat, einen Tarif festzusetzen. Damit zeichnet sich in diesem Fall ein weiterer Rechtsstreit ab, da es der Regierung kaum gelingen wird, einen für beide Seiten akzeptablen Preis festzulegen. Gemäss der Insel haben die anderen Unispitäler ähnliche Probleme mit den Krankenkassen.

Berns Spitalpolitik der letzten Jahre kannte eine grosse Konstante: Streit. Man lag sich nachhaltig in den Haaren. Kanton, Krankenkassen, öffentliche und private Spitäler bekämpften sich in wechselnden Konstellationen. Verhandlungen waren meist ergebnislos, kantonale Beschlüsse wurden allseits angefochten. Eine Beschwerde jagte die nächste.

Nun, wo schweizweit hart um die Spitaltarife 2012 gerungen wird, zeichnet sich ausgerechnet im Kanton Bern eine Einigung ab. Sicher ist noch nichts, aber die Zeichen sind positiv. Die hiesigen Spitäler, die bisher überdurchschnittlich hohe Kosten verursachen, akzeptieren weiter sinkende Preise, was die Steuer- und Prämienzahler freuen darf.

Erste Einigung als Vorbild

Die Verbände der öffentlichen und privaten Spitäler bestätigen, dass sie sich in separaten Verhandlungen mit der Einkaufsgemeinschaft der Krankenkassen Helsana, Sanitas und KPT (HSK) einigen konnten. Beide haben Basispreise von 9990 Franken im Jahr 2012 und 9870 Franken im Jahr darauf vereinbart. 2014 soll der Tarif weiter sinken und beim Mittelwert aller Schweizer Spitäler liegen, den die Tarifpartner anhand aktueller Daten definieren wollen. Der Basispreis steht im Zentrum der Gespräche, weil er für die Höhe der neuen Fallpauschalen entscheidend ist, welche die Spitäler erhalten.

Visana als Türöffnerin

Die allermeisten Krankenkassen – allen voran der Berner Marktleader Visana – sind aber der Einkaufsgemeinschaft Tarifsuisse angeschlossen. Und diese wollte die Basispreise, die HSK vereinbart hatte, laut den Spitalverbänden nicht akzeptieren. Sie verlangte weiterhin einen tieferen Preis, weshalb die Spitäler die Verhandlung vorerst abbrachen.

Daraufhin wandten sie sich an Visana. Und siehe da: Visana und die anderen Berner Krankenkassen – neben KPT sind dies Atupri und Innova – zeigten sich laut übereinstimmenden Angaben aus den Spitalverbänden grundsätzlich bereit, die von HSK vereinbarten Preise zu akzeptieren.

Visana-CEO Peter Fischer lässt sich auf Anfrage noch nicht in die Karten blicken. Er bekräftigt jedoch, was er stets gesagt hat: Aus Sicht der Visana sollten die Kassen die Berner Spitäler nicht zwingen, den Schweizer Mittelwert schon 2012 zu erreichen. Fischer plädiert dafür, die Preise schrittweise auf den Mittelwert zu senken. Er zeigt sich zuversichtlich, dass noch eine Einigung zwischen Tarifsuisse und den Berner Spitälern zustande kommt. Andernfalls schliesst er eine bilaterale Vereinbarung nicht aus. Er betont, es sei wichtig, eine Lösung zu finden, die Spitälern, Kanton und Versicherern grosse Rechts- und Planungssicherheit – soweit das in dieser knappen Zeit überhaupt noch möglich ist – gebe.

An einer anderen Front, an der Spitäler und Kassen geeint gegen den Kanton kämpfen, hat sich ebenfalls Entscheidendes getan. Beide Spitalverbände und alle Berner Krankenkassen haben eine Vereinbarung unterzeichnet, die einen Kostenschub verhindern soll. Sie sieht vor, dass die Gesamtmenge der Spitalleistungen im Kanton jährlich um maximal 6,1 Prozent zunehmen darf. 5 Prozent dienen dem Ausgleich statistischer Ungenauigkeiten, der Rest umfasst die zu erwartende Leistungssteigerung.

Barriere gegen Kostenschub

Wird die Gesamtmenge überschritten, müssen die «schuldigen» Spitäler bluten: Da sie die ihnen zugeteilte Menge überschritten haben, müssen sie dem Kanton und den Krankenkassen auf diesem Teil die Hälfte der Fallpauschalen zurückerstatten. Dies soll es für Spitäler unattraktiver machen, ihre Leistungsmenge zu «optimieren». Solange die Gesamtmenge nicht überschritten wird, passiert jedoch gar nichts. Damit wird erreicht, dass der Wettbewerb spielen kann und Spitäler nicht bestraft werden, wenn sie der Konkurrenz Patienten abjagen.

Die Gesundheitsdirektion hat stets eine solche «Mengensteuerung» verlangt. Ob der Vorschlag ihren Vorstellungen entspricht, ist noch unklar: Man habe die Vereinbarung gerade erst erhalten und noch nicht prüfen können, sagt Annamaria Müller, Leiterin des Spitalamts. Unklar ist auch, ob die anderen Krankenkassen mitziehen. Fischer wünscht sich, dass die Regierung die Vereinbarung als Verordnung für alle rechtsgültig festlegen würde. (Berner Zeitung)

Erstellt: 08.12.2011, 08:28 Uhr

1

Kommentar schreiben

Verbleibende Anzahl Zeichen:

No connection to facebook possible. Please try again. There was a problem while transmitting your comment. Please try again.

1 Kommentar

Paul Stettler

12.12.2011, 05:56 Uhr
Melden

Das Inselspital ist sich gewohnt für gleiche Leistungen höhere Kosten zu berechnen. Es ist höchste Zeit, dass diese vom Kanton eingefädelte Praxis gestoppt wird. Der Moloch Inselspital sollte nicht länger auf Kosten der Kleinspitäler Geld verschleudern können! Es ist jedoch zu befürchten, dass die GeF unfähig ist, einen brauchbaren Entscheid zu fällen. Antworten



Populär auf Facebook Privatsphäre