Region
Tierschützer bangen um ihre Rechte
Von Michael Widmer. Aktualisiert am 09.02.2010 1 Kommentar
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200 bis 300 Anzeigen gehen im Kanton Bern nach Auskunft des Dachverbandes der Berner Tierschutzorganisationen jährlich ein. Zum Teil geht es um vorsätzliche Misshandlung, manchmal aber sind sich die Leute auch schlicht nicht bewusst, was sie den Tieren antun. So berichtet Lukas Bircher, Geschäftsführer vom Berner Tierschutz, von einer «Tierli-Retterin», die aus Mitleid unzählige Katzen in ihrer Wohnung hielt. Da sind auch die Tiersammler, die neben Hasen, Hühnern, Fischen, Schlangen, Spinnen und Katzen irgendwann dann auch Flöhe und Krankheiten in ihrem Haus haben.
Halfter eingewachsen
Vieles bleibt der Öffentlichkeit verborgen. Das Tierheim des Vereins Berner Tierschutz in Oberbottigen bringt einige Tatsachen ans Licht. Hier kommen Tiere an, die anderswo nicht mehr erwünscht sind oder die aus Haushalten entfernt werden mussten. Es hat Platz für 50 Hunde, 70 Katzen und mehrere Dutzend Kleintiere. Das baufällige Gebäude wirkt eher wie ein Provisorium als wie eine Auffangstätte. Eine Alternative ist in der Eymatt in Planung, kann auf Grund von Einsprachen allerdings vorläufig nicht realisiert werden.
So muss Geschäftsführer Bircher mit einem alten, engen Büro vorliebnehmen. Hier sitzt er zusammen mit der Präsidentin des Berner Tierschutz-Dachverbandes, Dorothea Loosli, und berichtet über aktuelle Vorkommnisse. «Ein schwer wiegender Fall der letzten Zeit war ein Landwirt im Pensionsalter, der bereits mehrmals aufgefallen war», erzählt Loosli. In diesem Fall habe er die Halftern der jungen Rinder nie kontrolliert. «Nach einiger Zeit waren diese eingewachsen, er hat es nicht bemerkt und den Tieren neue darübergezogen. Auch diese begannen wieder einzuwachsen. Eine unglaublich schmerzhafte Angelegenheit für die Tiere», stellt Loosli fest. Der Dachverband machte vom Klagerecht Gebrauch.
Unbelehrbare anzeigen
Im Kanton Bern kann – im Gegensatz zu den meisten anderen Kantonen – der Dachverband der Tierschutzorganisationen die Parteirechte eines Tieres übernehmen. Die Behörden melden dem Verband jede Anzeige. Für Dorothea Loosli ist das «sehr wichtig». Denn: «Bei schwer wiegenden Fällen oder bei Unbelehrbaren nehmen wird das Parteirecht wahr.» Im beschriebenen Fall fordert der Verband mit dem Berufsverbot die höchste Strafe.
Der Grossteil der Fälle wird bei der Tierschutzfachstelle des kantonalen Veterinärdienstes abgewickelt. Sie vollzieht das nationale Tierschutzgesetz im Kanton Bern und ergreift gegen Fehlbare verwaltungsrechtliche Massnahmen. Das kann im schlimmsten Fall bis zu einem Tierhalteverbot gehen. Der Kanton wird künftig beratend unterstützt. In der neuen kantonalen Kommission für Tierschutz nehmen Interessenvertreter aus dem Tierbereich Einsitz. Eine erste Sitzung ist auf Mitte Februar angesetzt.
Daneben sind ein landwirtschaftlicher Kontrolldienst und auch die Fachstelle für Tierdelikte der Kantonspolizei Bern in Sachen Tierschutz unterwegs.
Wer klagt künftig?
Der Kanton Bern ist beim Tierschutz anderen Kantonen deutlich voraus. Kantonstierarzt Reto Wyss ist entsprechend zufrieden: «Aktuell funktioniert der Tierschutz im Kanton Bern meines Erachtens gut.» Dem will Dorothea Loosli nicht grundsätzlich widersprechen, dennoch plädiert sie für ein Ja zur Initiative für einen Tieranwalt bei der eidgenössischen Abstimmung vom 7.März. «Wir fürchten, dass wir mit der neuen Strafprozessordnung, die 2011 im Kanton Bern eingeführt wird, das Klagerecht verlieren. Im neuen Gesetz sind nur noch öffentliche Behörden befugt, Parteirechte wahrzunehmen. Der Tierschutz ist jedoch eine private Einrichtung.»
Der zuständige Berner Volkswirtschaftsdirektor Andreas Rickenbacher (SP) beschwichtigt. «Mit einer Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes hat der Kanton vorgesorgt. So bestimmt der Regierungsrat auch künftig, wer die Parteirechte der Tiere wahrnehmen kann», erklärt er. Der Kanton sei demnach gleich doppelt gerüstet – für den Fall, dass der Tierschutzanwalt angenommen und eingeführt werde. Und für den Fall, dass die Stimmberechtigten den Tierschutzanwalt ablehnten.
Offen bleibt allerdings, ob der Regierungsrat auch künftig auf den Dachverband der Tierschutzorganisationen setzt. Möglich wäre es auch, aus eigenem Antrieb einen Anwalt oder irgendwen einzusetzen.
«kann wieder passieren»
Die Idee des Anwalts dürfte bei den Tierschutzorganisationen gar nicht schlecht ankommen. Schliesslich kann der Dachverband nicht versichern, dass er seine Funktion längerfristig so wahrnehmen kann wie heute. «Wir arbeiten allesamt ehrenamtlich. Derzeit haben wir das Glück, eine versierte Juristin in unseren Reihen zu haben. Aber auf lange Sicht ist dies nicht garantiert», sagt Präsidentin Loosli.
Eine klageberechtigte Einrichtung indes scheint im Kanton Bern nötig – nur schon um die vielen Klagen richtig einschätzen zu können. Wie Kantonstierarzt Reto Wyss sagt, reagiert die Bevölkerung seit dem Zwischenfall von Madiswil, wo Kühe vernachlässigt wurden, sensibel auf das Thema. «Sie melden sich zum Teil bereits, wenn sie mögliche Gesetzesverstösse befürchten», berichtet Wyss. Aber er hält auch fest: «Wir können nicht alles sehen und jeden kontrollieren. Fälle von Tiervernachlässigungen, wie sie vor zwei Jahren in Madiswil aufgedeckt wurden, können leider auch in Zukunft wieder passieren.» (Berner Zeitung)
Erstellt: 09.02.2010, 08:30 Uhr
1 KOMMENTAR
JA zum Anwalt fuer die (vierbeinige) Kuh und Katz! Grossgrundbesitzer, die ihre Tiere quaelerisch ausbeuten behandeln ihre VerdingsklavInnen noch schlechter, denn die sind nicht nur gratis beim Erwerb sondern noch hoeher subventionert als die Nutztiere. Nach der Einfuehrung von Tieranwaelten, die den gewinnsuechtigen Tierquaelern den Garaus machen, folgen vielleicht auch endlich Waisenanwaelte....
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