Region
Sterbehilfe – Regierungsrat will keine strengeren Regeln
Etwas gesehen, etwas geschehen?
Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Bernerzeitung.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...
Der Bundesrat will die Suizidhilfe ausdrücklich regeln, schreibt das Bundesamt für Justiz in der Medienmitteilung vom 28. Oktober 2009. Er sieht zwei Varianten eines Gesetzesentwurfs vor, welche er an die Vernehmlassung geschickt hat, die bis am 1. März 2010 dauert.
In der ersten Variante will der Bundesrat die Gesetzgebung mit verschiedenen Sorgfaltspflichten ergänzen. So soll die suizidwillige Person ihren Willen frei äussern und sich ihren Willen reiflich überlegt haben. Dazu sollen zwei Gutachten von zwei verschiedenen Ärzten gemacht werden müssen, die von der Suizidhilfeorganisation unabhängig sind.
Als zweite Variante stellt der Bundesrat ein Verbot der organisierten Suizidhilfe zur Diskussion.
Bern lehnt strengere Regeln ab
Die Praxis zeige, dass bei der Sterbehilfe und der Suizidbeihilfe kein Handlungsbedarf bestehe, findet der Regierungsrat des Kantons Bern. Das Traktandum wurde am Donnerstag disskutiert. Das geltende Strafrecht und das Standesrecht der Ärzteschaft biete genügend Handhabe um Missbräuche zu verhindern. Allerdings müsse das geltende Recht konsequent durchgesetzt werden.
Aktuelle Gesetzgebung
Die gezielte Tötung zur Verkürzung der Leiden eines anderen Menschen ist in der Schweiz verboten. Das heisst, der Arzt oder eine dritte Person darf nicht einem Patienten eine Spritze verabreichen, welche direkt zum Tod führt.
Die indirekte aktive Sterbehilfe und die passive Sterbehilfe sind im Gesetzbuch nicht verankert und gelten als grundsätzlich erlaubt, wie das Bundesamt für Justiz auf seiner Internetseite schreibt.
Bei der indirekten Sterbehilfe werden Mittel (z.B. Morphium) eingesetzt, welche als Nebenwirkung die Lebensdauer herabsetzen können. So wird der möglicherweise früher eintretende Tod in Kauf genommen. Bei der passiven Sterbehilfe werden auf lebenserhaltende Massnahmen verzichtet oder diese abgebrochen.
Bei der Suizidhilfe geht es darum, dem Patient eine tödliche Substanz zu vermitteln, die er ohne Fremdeinwirkung selber einnimmt.
(rwr)
Erstellt: 04.02.2010, 14:52 Uhr
WRITE A COMMENT
Region
- 14:51Automobilist kollidiert auf A16 mit Leitplanke
- 13:00Vor allem Leitungen im Keller und im Estrich sind gefährdet
- 12:16Privatspitäler-Beschwerde soll abgewiesen werden
- 12:00Lumengo ist endgültig reingewaschen
- 11:51Gastronomen reagieren auf das Klubsterben
- 11:30Thuner Seespiele stellen die Menschen in den Mittelpunkt
Region
- 14:51Automobilist kollidiert auf A16 mit Leitplanke
- 13:00Vor allem Leitungen im Keller und im Estrich sind gefährdet
- 12:16Privatspitäler-Beschwerde soll abgewiesen werden
- 12:00Lumengo ist endgültig reingewaschen
- 11:51Gastronomen reagieren auf das Klubsterben
- 11:30Thuner Seespiele stellen die Menschen in den Mittelpunkt
Meistgelesen in der Rubrik Region
Umfrage
Braucht es wegen Facebook, Google und Co. einen besseren Datenschutz?
Nach dem Erfolg in Zürich wollen die Grünen auch in Bern die Pauschalbesteuerung abschaffen. Unterstützen Sie dieses Anliegen?
Ja
Nein
Sollten die Dienstleistungen von kantonalen und städtischen Behördenstellen (z.B. Auszug aus dem Strafregister) gratis sein und über die Steuern finanziert werden?
Ja
Nein


















