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«Rein objektiv gesehen, hätte ich Jean-Louis B. nicht rausgelassen»

Von Jonathan Spirig. Aktualisiert am 29.06.2011 1 Kommentar

Hans Zoss, Direktor der Berner Strafanstalt Thorberg, versteht das Unverständnis der Bevölkerung, dass einem Wiederholungstäter erneut Freigang gewährt wurde. Er befürchtet aber, dass der Fall nun missbraucht wird, um einen emotionalen Wahlkampf zu betreiben.

Hans Zoss, Direktor der Berner Strafanstalt Thorberg.
Video: Jonathan Spirig

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Hans Zoss ist seit über 16 Jahren Direktor der Berner Strafanstalt Thorberg. Im Interview mit Bernerzeitung.ch/Newsnet sagt er, dass er Jean-Louis B. rein objektiv wohl keinen Ausgang hätte gewährt hätte. Zoss nimmt seinen Neuenburger Kollegen aber in Schutz und stellt klar, dass auch ein Verwahrter das Recht habe, dass sein Fall regelmässig neu beurteilt wird. Man könne sich nicht immer nur auf das Bauchgefühl verlassen.

Hans Zoss glaubt, dass der Fall negative Konsequenzen für den Schweizer Strafvollzug haben wird. Er befürchtet auch, dass der Fall nun im Herbst gebraucht werden wird, um emotionalen Wahlkampf zu betreiben.

Ein Gespräch mit Hans Zoss sehen Sie in den TeleBärn-News vom Mittwoch. (Bernerzeitung.ch/Newsnet)

Erstellt: 29.06.2011, 18:55 Uhr

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1 Kommentar

paul rohner

30.06.2011, 09:16 Uhr
Melden 2 Empfehlung

Eine Verwahrung wird wohl nicht schnell ausgesprochen.Wird diese aber ausgesprochen,haben sich gefälligst auch Strafanstalts- Polizeidirektoren sowie Regierungsräte strikte daran zu halten.Diejenigen die glauben eine Verwahrung sei ein JEKAMI,sollten bei erneuten Straftaten freiherum spazierender Gewalttäter die volle Verantwortung vor Gericht tragen müssen.Nehmt endlich das abstimmende Volk ernst Antworten



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