Regierungslohn soll nicht automatisch steigen
Von Urs Egli. Aktualisiert am 11.02.2012 4 Kommentare
Der heutige Artikel 1, Absatz 1 des Gesetzes über die finanziellen Leistungen an die Mitglieder des Regierungsrates ist Peter Brand ein Dorn im Auge. Deshalb verlangt der SVP-Grossrat aus Münchenbuchsee per Motion, dass diese Bestimmung aus dem Gesetz gekippt wird. Sie besagt, dass der Regierungslohn «115 Prozent des Maximums der höchsten für das Kantonspersonal geltenden Lohnklasse» zu betragen hat.
«Ist es denn richtig, dass ein Regierungsmitglied a priori 15 Prozent mehr verdient als die bestbezahlten Kader?», fragt sich Brand und gibt die Antwort gleich selbst: «Die obersten Kader arbeiten meist nicht weniger als Regierungsräte und tragen ebenfalls eine grosse Verantwortung.» Klar ist für den Chef der SVP-Grossratsfraktion, dass die Lohnfrage der Regierungsmitglieder anders als mit einer einfachen Prozentzahl gelöst werden muss. Einen Lösungsvorschlag hat Brand aber nicht parat, sondern sagt: «Darüber soll sich jetzt der Regierungsrat den Kopf zerbrechen.»
Diese Aufgabe hat der Regierungsrat nun aber an die Finanzdirektion delegiert, die eine Gesamtschau zur Personalpolitik erarbeiten muss, «welche auch die Kaderthematik enthält und der Finanzsituation des Kantons Rechnung trägt». Max Suter, Präsident der Sektion Höhere Angestellte des bernischen Staatspersonalverbandes, bedauert, dass die Revision des Personalgesetzes aufgeschoben wird. Suters Unmut ist verständlich, denn der Regierungsrat sollte im Auftrag des Grossen Rates Schwachstellen bei den Anstellungsbedingungen des Kantonspersonals beseitigen, namentlich für die 120 Topkader der Gehaltsklassen 28 bis 30 (der Jahreslohn beträgt minimal 122200 und maximal 240000 Franken).
Neues Arbeitszeitsystem
Im Zentrum der Gesetzesänderung steht der Wechsel vom Zeiterfassungssystem zur Vertrauensarbeitszeit. Die Topkader sollen also nicht mehr stempeln oder Stunden aufschreiben müssen und damit hohe Überstundenguthaben anhäufen, sondern für ihre Führungsarbeit pauschal besser bezahlt werden.
Ausgelöst wurde die Gesetzesänderung primär dadurch, dass der Kanton Bern den Abgang eines Chefbeamten mit rund einer halben Million Franken vergoldet hatte. Der Mann stellte 3700 Überstunden in Rechnung und kassierte noch einen Jahreslohn. Unrechtes passierte dabei nicht. Deshalb forderte der Grosse Rat raschmöglichst Remedur.
Gegen eine Praxisänderung hat Max Suter als Präsident der kantonalen Topkader nichts einzuwenden. Vorausgesetzt, «dass eine wirklich echte Win-win-Situation entsteht». Akzeptieren kann er als Ersatz für Überstunden und Langzeitkonto «die Anhebung des Lohns um zwei Gehaltsklassen für die Kaderstufe1». Weniger als dieses Minimalangebot kommt für Max Suter nicht infrage. Ob der Grosse Rat dies auch so sieht, wird die Gesetzeslesung zeigen. Immerhin sagt Motionär Brand dazu: «Ein Reallohnabbau ist nicht das, was ich will.» Soll heissen: Wenn die Topkader die Überstunden nicht mehr in Form von Geld oder Ferien abbauen dürfen, sollen sie dafür etwas mehr in der Lohntüte haben.
Forderung des Personals
Noch hat der Regierungsrat die Motion von Peter Brand nicht beantwortet. Der Grosse Rat will aber, dass die Regierung das Begehren von Brand rasch behandelt. Sinnvollerweise werde die Frage der Regierungsratslöhne gerade zusammen mit der anstehenden Revision des Personalgesetzes beantwortet, betont Peter Brand.
Dieses Vorgehen kommt der Forderung von Matthias Burkhalter entgegen. Der Geschäftsführer des bernischen Staatspersonalverbands (BSPV) und SP-Grossrat will, «dass das gesamte kantonale Lohngefüge einer kritischen Analyse unterzogen wird und nicht nur Massnahmen für das oberste Kader getroffen werden». (Berner Zeitung)
Erstellt: 11.02.2012, 09:54 Uhr
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