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Privatspitäler-Beschwerde soll abgewiesen werden

Aktualisiert am 10.02.2012

Der bernische Regierungsrat hat beim Bundesgericht seine Stellungnahme zur Beschwerde der bernischen Privatspitäler gegen die neuen Spitalfinanzierungsbestimmungen eingereicht. Er beantragt dem Bundesgericht, die Beschwerde abzuweisen.

Der Kanton müsse dafür sorgen, dass die Spitäler Steuergelder ihrem Zweck entsprechend einsetzen. Dies fordert der bernische Regierungsrat.

Der Kanton müsse dafür sorgen, dass die Spitäler Steuergelder ihrem Zweck entsprechend einsetzen. Dies fordert der bernische Regierungsrat.
Bild: Keystone

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Der Regierungsrat sei überzeugt, schreibt er in einer Mitteilung vom Freitag, «dass die komplexen und politisch strittigen neuen Bestimmungen (...) aus dringenden und zwingenden Gründen auf dem Verordnungsweg geregelt werden mussten».

Mit der neuen, zeitlich befristeten Einführungsverordnung zum Vollzug des revidierten Krankenversicherungsgesetzes (KVG) könne der Kanton Bern sicherstellen, dass alle von der öffentlichen Hand mitfinanzierten öffentlichen und privaten Spitäler gleich behandelt und auch gleich finanziert würden.

Der Verband der Privatspitäler des Kantons Bern (VPSB) und zehn Privatspitäler bestreiten in ihrer Beschwerde, dass der Kanton Bern die Spitalfinanzierung auf dem Verordnungsweg, am Grossen Rat vorbei, regeln musste. Mitte Januar wurde bekannt, dass sich der Verband und die Spitäler ans Bundesgericht wenden.

Sie machen auch geltend, die von ihnen bekämpfte Verordnung mit den darin verankerten Mengenbeschränkungen widerspreche dem Geist des KVG, das auf den Wettbewerb setze.

Der Regierungsrat hält dem entgegen, der Kanton müsse mit kantonalen Bestimmungen dafür sorgen, dass die Spitäler Steuergelder auch ihrem Zweck entsprechend einsetzten. Er agiere als «Treuhänder öffentlicher Mittel». (mas/sda)

Erstellt: 10.02.2012, 12:24 Uhr

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