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Polizei sammelt sensible Personendaten im grossen Stil

Von Christian Liechti. Aktualisiert am 04.04.2011 13 Kommentare

Der Fall Kneubühl brachte es an den Tag: Eine Fachstelle der Kantonspolizei sammelt seit mindestens fünf Jahren hochsensible Daten von Bürgern, die sich gegenüber Behörden oder Beamten auffällig benehmen. Jetzt wird abgeklärt: Darf die Kantonspolizei das überhaupt?

Wenn sich jemand auffällig benimmt, sammelt die Polizei Informationen in seinem    Umfeld . Wie hier die Genfer Polizei, die in einem Wohnblock einen Nachbarn zu einem Familienstreit im Haus befragt.

Wenn sich jemand auffällig benimmt, sammelt die Polizei Informationen in seinem Umfeld . Wie hier die Genfer Polizei, die in einem Wohnblock einen Nachbarn zu einem Familienstreit im Haus befragt.
Bild: Keystone

Datenschützer Markus Siegenthaler kontrolliert noch diese Woche die Kantonspolizei. (Bild: Andreas Blatter)

Bürger können Auskunft verlangen

Überall werden Daten gesammelt. Das können Angaben zum Konsumverhalten, Gesundheitsdaten, Personaldossiers oder Krankengeschichten sein. Daten sammeln zum Beispiel Behörden, Krankenkassen, Arbeitgeber, Kreditinstitute, Liegenschaftsverwaltungen oder Adresshändler. Behörden verwenden sie, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Doch mit Kundendaten lässt sich auch Geld verdienen.

Gemäss Datenschutzgesetz hat jede Person das Recht, zu erfahren, welche Daten über sie gespeichert sind und diese – wenn nötig – löschen oder korrigieren zu lassen. Jede Person muss aber selber aktiv werden und dieses Recht wahrnehmen. Der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hat deshalb im Internet Musterbriefe aufgeschaltet, damit die Bürger ihre Anfragen an die zuständige Stelle richten können.

Fall Nummer 1: Ein Mann sieht rot. Die Mitarbeiterin des Betreibungsamts kündet ihm eine Lohnpfändung an. Er wird laut, droht der Frau am Telefon, mit dem Gewehr bei ihr aufzukreuzen. Die Betreibungsbeamtin fürchtet sich und macht Meldung bei der Fachstelle Drohung und Gewalt der Kantonspolizei.

Fall Nummer 2: Ein Paar hat Probleme in der Beziehung. Das Gstürm geht so weit, dass auf jede Anzeige eine Gegenanzeige folgt. Der Verdacht auf Stalking liegt nahe. Der Postenchef der Kantonspolizei lässt sich beim psychologischen Dienst über das weitere Vorgehen beraten. Für ein Konfrontationsgespräch wird die Fachstelle Drohung und Gewalt beigezogen.

Fall Nummer 3: Die Ehe ist gescheitert, die Frau ist mit den beiden kleinen Kindern ausgezogen. Der Vater darf seine Kinder alle zwei Wochen sehen. Die getrennt lebende Frau berichtet der Vormundschaftsbehörde der Gemeinde unerwartet von einem Alkoholproblem des Mannes. Sie hat Angst, ihren Kindern könnte beim Besuch des Vaters etwas zustossen. Weil nun das Besuchsrecht überarbeitet werden soll, befürchtet die Sachbearbeiterin, dass die Situation eskalieren könnte. Sie lässt sich von der Fachstelle Drohung und Gewalt beraten.

Jährlich fast 200 Fälle

Dies sind nur 3 von jährlich fast 200 Fällen, die der Fachstelle Drohung und Gewalt zugetragen werden. Die Fachstelle ist Teil des Psychologischen Dienstes der Kantonspolizei und hat ihre Büros im Berner Nordring. Sie wird dann aktiv, wenn Beamte im Kontakt mit schwierigen Bürgern nicht mehr weiter wissen. In den meisten Fällen löst eine Drohung erste Abklärungen durch die Fachstelle aus. Erfasst werden können aber auch, wie die Praxis zeigt, der Vater mit Alkoholproblemen oder der Behördenschreck. Letzterer wehrt sich mit einer Flut von Briefen und Beschwerden gegen das ihm vermeintlich widerfahrene Unrecht. Die Briefe werden an die Fachstelle weitergeleitet und ausgewertet. Geht von dem Mann eine Gefahr aus, oder lässt er ganz einfach mit seinen Schreiben Dampf ab? Um diese Fragen zu klären, tragen die Mitarbeiter der Fachstelle die vorhandenen Informationen über die betreffende Person zusammen. Je umfassender das Gesamtbild einer Person, um so besser kann die Situation analysiert werden.

Reaktion auf Attentat

Die Fachstelle wurde nach dem Attentat im Zuger Kantonsparlament (2001) per Beschluss durch den Berner Regierungsrat ins Leben gerufen. Seit 2006 ist sie fester Bestandteil der Kantonspolizei. Bearbeiteten die psychologisch und polizeilich geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2006 noch 52 Fälle, waren es 2009 bereits 189. Tendenz steigend.

Nach dem Amoklauf in Zug hat der Fall des Bieler Rentners Peter Hans Kneubühl die Fachstelle Drohung und Gewalt wieder ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Die beiden Juristen Ueli Friederich und Martin Buchli stellten bei ihrer Untersuchung des Falls Kneubühl fest, dass die Fachstelle den betroffenen Bieler Amtsstellen und den Justizbehörden wertvolle Hilfe hätte leisten können. Weil den Behörden die Fachstelle zu wenig bekannt war, wurde sie mit dem renitenten Rentner erst gar nicht konfrontiert.

Die beiden Juristen kamen zum Schluss, dass der Fall wohl anders abgelaufen wäre, wenn die Fachstelle Drohung und Gewalt frühzeitig beigezogen worden wäre. Gut möglich, dass die Fachstelle das Gefahrenpotenzial erkannt und Peter Hans Kneubühl rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen hätte.

Intime Details

Offenbar rein zufällig stolperten die beiden Juristen bei ihrer Untersuchung des Falls Kneubühl auch über die rechtliche Situation der Fachstelle Drohung und Gewalt. Friederich und Buchli zweifeln daran, dass die Rechtsgrundlagen der Fachstelle ausreichen, um besonders schützenswerte Personendaten zu bearbeiten. Darunter fallen zum Beispiel Informationen über religiöse oder weltanschauliche Ansichten, über die Gesundheit, über die Intimsphäre, über Sozialhilfe oder über Strafverfahren. Informationen, die zwangsläufig zu einem Gesamtbild einer Person beitragen. Um in die Grundrechte der Bürger einzugreifen, wäre entweder die ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen oder eine gesetzliche Grundlage nötig. Die beiden Juristen sind sich in der Folge nicht sicher, ob für den Eingriff der Fachstelle in die Grundrechte der Bürger das Polizeigesetz ausreicht.

Um zu klären, ob die Fachstelle tatsächlich den Datenschutz missachtet hat, wollten die beiden Juristen ihre Zweifel in den ersten Untersuchungsbericht über den Fall Kneubühl einfliessen lassen. Die Kantonspolizei liess die Passage jedoch aus dem Berichtsentwurf streichen. Friederich und Buchli wollten jedoch nicht, dass ihre Entdeckung ohne Folgen bleibt. Deshalb reichten sie bei der kantonalen Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion sowie bei der Polizei- und Militärdirektion losgelöst vom Untersuchungsbericht ein offizielles Memorandum ein.

Nun liegt der Fall auf dem Schreibtisch des kantonalen Datenschutzbeauftragten Markus Siegenthaler. Kommende Woche stattet er dem Polizeikommando einen Besuch ab und überprüft die Arbeit der Fachstelle. Gemäss Siegenthaler müssen beim Treffen «heikle Fragen» geklärt werden. Wie und welche Daten bearbeitet die Fachstelle? Wurde die neue Aufgabe innerhalb der Kantonspolizei überhaupt rechtlich geregelt? Wenn ja, wie? «Sammelt die Kantonspolizei Daten von Bürgern, handelt es sich fast immer um einen schweren Eingriff in die Grundrechte», so der Datenschutzbeauftragte. Sollte die Fachstelle eine eigene Datenbank angelegt haben, benötigt diese eine Betriebsbewilligung des Regierungsrats und eine Vorabkontrolle durch den Datenschutz. Bisher war die Fachstelle dem kantonalen Datenschützer unbekannt.

Präventive Arbeit

Zu den Details, wie sie mit Informationen über die Bürger umgeht, äussert sich die Kantonspolizei derzeit nicht. Sie habe die Anregungen aus dem Untersuchungsbericht Friederich/Buchli zum Thema Datenschutz zur Kenntnis genommen, sagt Ruth Locher, Co-Leiterin des Psychologischen Dienstes der Kantonspolizei Bern. Das Weitere werde mit dem Datenschutzbeauftragten besprochen. «Unsere Arbeit trägt dazu bei, heikle Situationen zwischen Behörden und ihren Klienten zu klären und präventiv nach Lösungen zu suchen», so Locher weiter. Sie macht darauf aufmerksam, dass nicht bei jedem statistisch erfassten Fall ein Gesamtbild eines auffällig gewordenen Bürgers erstellt werden muss. Denn die Fachstelle wird durch andere kantonale Behörden häufig für Beratungen und für Coachings beigezogen, um allgemein die Sicherheit der Abteilungen zu erhöhen.

Bis klar ist, ob die Kantonspolizei in den letzten fünf Jahren von Hunderten von Bürgern rechtmässig heikle Daten sammelte, wird es noch Monate dauern. (Berner Zeitung)

Erstellt: 04.04.2011, 06:12 Uhr

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13 Kommentare

Ulrich Scheidegger

04.04.2011, 06:52 Uhr
Melden 11 Empfehlung

Es ist nun Zeit, dass dieser polizeilichen Korruptheit im Staate Schweiz das Handwerk gelegt wird. Diese Polizei ist seit Jahren selber Hauptverdächtig -und diese nehmen sich Ende des Monates noch ihre Saläre vom Steuerzahler. Antworten


Daniel Jaggi

04.04.2011, 07:50 Uhr
Melden 7 Empfehlung

Man wähnt sich in einem kommunistischen Regime, wo der Bürger auf Schritt und Tritt überwacht und bei Verdacht schikaniert wird! Weit haben wirs gebracht mit unserer krankhaften Angst und Vorurteil vor dem Andern! Wir sind alle Verdächtige und Gefangene im eigenen Land! Antworten



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