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Perrenoud muss nachbessern

Von Fabian Schäfer. Aktualisiert am 01.06.2012 1 Kommentar

Die Verwirrung wird immer grösser: Obwohl die Regierung die Spitalliste eben erst beschlossen und in Kraft gesetzt hat, beauftragt sie nun Gesundheitsdirektor Philippe Perrenoud, nachzubessern.

Gesundheitsdirektor Philippe Perrenoud und seine Regierungskollegen sind auch dann noch gesprächsbereit, wenn sie schon entschieden haben.

Gesundheitsdirektor Philippe Perrenoud und seine Regierungskollegen sind auch dann noch gesprächsbereit, wenn sie schon entschieden haben.
Bild: Markus Hubacher

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Der Vorgang ist beispiellos. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat am 18.April 2012 seine neue Spitalliste präsentiert und sie subito auf 1.Mai in Kraft gesetzt. Die Privatspitäler heulten auf, weil sie diverse spezialisierte Angebote nicht mehr erbringen durften. Sie legten Beschwerden gegen die Liste ein. Vorgestern traf der Gesamtregierungsrat mehrere Vertreter des Verbands der Privatspitäler zu einem einstündigen Gespräch; dies gab die Regierung gestern bekannt.

Und nun ist nichts mehr klar. In der Mitteilung steht, Gesundheitsdirektor Philippe Perrenoud (SP) treffe demnächst den Präsidenten des Privatspitalverbands, um mit ihm die Diskussion zu vertiefen und «mögliche Lösungen zu erörtern».

Heisst das, dass die Spitalliste, die der Regierungsrat gerade erst erlassen hat, nicht mehr sakrosankt ist? Dass die Regierung sie schon wieder abändern will, um den Privatspitälern entgegenzukommen und sie zum Rückzug ihrer Beschwerden zu bewegen?

«Ständig dialogbereit»

Regierungsrat Perrenoud nahm gestern nicht selber Stellung, da er an einer Sitzung der kantonalen Gesundheitsdirektoren weilte. Sein Stabschef Jean-Philippe Jeannerat sagte, man müsse die Mitteilung so verstehen, dass die Regierung weiterhin eine einvernehmliche Lösung suchen und nicht nur auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts warten wolle. «Vielleicht ist ja doch noch eine Annäherung möglich.»

Irritierend ist bloss, dass die Regierung jetzt plötzlich Gesprächsbereitschaft signalisiert, nachdem sie die Spitalliste bereits definitiv beschlossen hat. Zumal die Privatspitäler heftig kritisiert haben, dass vor dem Erlass der Liste keine Anhörung mehr stattgefunden hatte.

Der Verdacht liegt nahe, dass die unvermittelte Gesprächsbereitschaft eine verspätete Anhörung ermöglichen soll. Das sei mitnichten der Fall, sagte Jeannerat. Die Regierung sei weiterhin der Ansicht, dass eine Anhörung nicht mehr nötig gewesen sei. Ihr Gesprächsangebot sei «Ausdruck ihrer ständigen Dialogbereitschaft im Sinne einer guten Gesundheitsversorgung».

Einschränkungen sind schwer überschaubar

Auch Jean-François Andrey, Präsident des Privatspitalverbands, äusserte sich auf Anfrage nur zurückhaltend zum Treffen. Aus seiner Sicht ist klar, dass die Mitglieder der Regierung erkannt hätten, wie massiv die Konsequenzen der Spitalliste 2012 für die medizinische Versorgung seien.

Weiter sagte Andrey: «Wir sind sehr erfreut, dass der Regierungsrat gesprächsbereit ist und erkannt hat, dass die Spitalliste noch angepasst werden muss.» Für Andrey stehen die ominösen 61 Fussnoten im Zentrum, in denen die Liste zahlreiche, schwer überschaubare Einschränkungen vornimmt.

Grosse Unsicherheiten

Andrey bestätigte, dass die Privatspitäler ihre Beschwerden gegen die Spitalliste zurückziehen, wenn diese «zu Gunsten einer sinnvollen Behandlungskette» in den Spitälern angepasst werde. Indes fragt sich, wie weit die Privatspitäler zu Kompromissen bereit sind. Ob sie gewisse Einschränkungen hinnähmen, wenn sie dafür andere Angebote weiterführen dürften, liess Andrey offen. Grundsätzlich hielt er fest: «Wir akzeptieren solche Einschnitte nur, wenn sie auf den gesetzlich vorgegebenen Kriterien von Wirtschaftlichkeit und Qualität basieren und nicht auf politischen Entscheiden.»

Fest steht, dass der Rechtsstreit grosse Unsicherheiten provoziert. Für alle Spitäler, die keine Beschwerde gegen die neue Spitalliste führen, gilt diese seit 1.Mai. Für die anderen tritt sie nicht in Kraft bevor das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt – was Monate dauern wird. Für diese Spitäler gilt weiterhin die veraltete Liste 2005. Das erleichtert es den Krankenkassen nicht gerade, herauszufinden, ob die Spitäler nur Leistungen verrechnen, die sie tatsächlich erbringen dürfen. (Berner Zeitung)

Erstellt: 01.06.2012, 08:21 Uhr

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1 Kommentar

Paul Stettler

01.06.2012, 08:44 Uhr
Melden 12 Empfehlung 0

Scheinbar gesprächsbereit jedoch unfähig und unberechenbar!
Nach dem angerichteten Chaos hilft nur ein Rücktritt Herr Perrenoud!
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