Pensionskasse: Kantonsangestellte sind gegen Systemwechsel
Aktualisiert am 21.08.2012 7 Kommentare
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An ihrer ausserordentlichen Versammlung im Berner Rathaus verankerten die Delegierten in der Stellungnahme der BPK an die Kantonsregierung zwar ihr grundsätzliches Nein zum Systemwechsel. Sie formulierten aber gleichzeitig mehrere Bedingungen, die für sie zu erfüllen sind, wenn der bernische Grosse Rat auf dem Systemwechsel beharren sollte.
So will die BPK etwa eine Besitzstandgarantie auf der Basis des technischen Zinssatzes von 2,5 Prozent. Die Delegierten sprachen sich auch für die Teilkapitalisierung mit Statsgarantie aus, falls ihre Kasse nicht auf der Basis eines technischen Zinssatzes von 2,5 Prozent plus Wertschwankungsreserven voll ausfinanziert wird.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich die BPK gegen den Wechsel vom heute geltenden Leistungs- zum Beitragsprimat ausspricht. Schon 2007 sagten die BPK-Versicherten Nein, nachdem der bernische Grosse Rat den Systemwechsel verlangt hatte.
«Überall wo der Primatwechsel vorgenommen wurde, hat dies zu Verschlechterungen für die Versicherten geführt», sagte Claude Rötlisberger, der Vizepräsident der BPK-Delegiertenversammlung.
Auch Delegierte gehen von tieferer Rendite aus
Die Kantonsregierung schickte die Revision des kantonalen Pensionskassengesetzes mit dem erwähnten Systemwechsel Anfang Juli in die Vernehmlassung. Diese dauert noch bis im Oktober. Zwei Varianten stellt der Regierungsrat zur Diskussion: Die Voll- oder die Teilkapitalisierung.
Bei der Vollkapitalisierung müssen die Unterdeckungen der beiden Pensionskassen des Kantonspersonals innert zehn Jahren behoben werden. Bei der Teilkapitalisierung müssen die Kassen innert 40 Jahren einen Deckungsgrad von bloss 80 Prozent erreichen.
Mehr zu reden als diese beiden möglichen Varianten gab aber am Dienstag im Berner Rathaus der technische Zinssatz. Er drückt aus, von welchen langfristigen Renditen eine Kasse ausgeht. Die BPK- Verwaltungskommission hat kürzlich beschlossen, ihn per Anfang 2013 von heute 3,5 auf 2,5 Prozent zu senken. Die Kantonsregierung hält hingegen höchstens eine Senkung auf drei Prozent für vertretbar.
Die BPK-Delegierten stellten sich aber am Dienstag mit grossem Mehr gegen acht Gegenstimmen hinter den Beschluss ihres Führungsorgans. Ein Primatwechsel auf der Basis eines technischen Zinssatzes von 3,5 Prozent wäre für die Versicherten unzumutbar, lautete der Tenor.
Auffangen soll die Regierung die nach der Senkung des technischen Zinssatzes nötigen Beitragserhöhungen um drei Prozentpunkte durch höhere Arbeitgeberbeiträge (1,7 Prozentpunkte) und höhere Arbeitnehmerbeiträge (1,3).
Deckungsgrad hat sich verbessert
Beim Leistungsprimat werden die Renten im Voraus auf der Basis des versicherten Lohnes berechnet. Massgebend für die Altersrente ist in der Regel der Lohn vor der Pensionierung. Beim Beitragsprimat richten sich die Leistungen nach der Höhe der von den Versicherten einbezahlten Prämien.
Auch die Bernische Lehrerversicherungskasse (BLVK) kennt heute das Leistungsprimat und soll nun zum Beitragsprimat wechseln. Ihre Organe haben ihre Stellungnahmen zur Gesetzesrevision aber noch nicht abgegeben, wie Direktor Luzius Heil auf Anfrage sagte.
Beide bernischen Pensionskassen weisen eine Unterdeckung auf. Der Deckungsgrad der BPK betrug Ende 2011 86,1 Prozent, stieg aber bis Ende Juli aufgrund guter Börsenentwicklung auf etwas über 90 Prozent, wie die Zeitung «Der Bund» kürzlich schrieb und am Dienstag im Rathaus bestätigt wurde.
Die Deckungslücke ist damit bei der BPK um 300 Millionen Franken kleiner geworden. Auch die Deckungslücke bei der BLVK war Ende Juli um rund 250 Millionen Franken kleiner als Ende 2011. Der Deckungsgrad stieg von 78,8 auf 83 Prozent. (chh/sda)
Erstellt: 21.08.2012, 12:43 Uhr
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7 Kommentare
Dieses egoistische Verhalten ist doch klar. Wieso sollten die auf ihre fetten Pfründe verzichten wollen, wenn sie der Steuerzahler grosszügig finanziert. Die geschützten Werkstätten sind einmal mehr eine Gefahr für unsere Volkswirtschaft. Antworten
Als Steuerzahler fehlen mir die Worte zu diesem Entscheid. Ich hoffe, dass die Steuergelder in diese PKs nur dann fliessen, wenn der Wechsel zum Beitragsprimat Tatsache ist und die anderen Bedingungen dieser PKs mit dem Standard der privatrechtlichen PKs vergleichbar sind. Es kann doch nicht sein, dass wir in der PK-Landschaft 1.-Klasse-Versicherte (Staat) und 2.-Klasse-Versicherte (privat) haben. Antworten
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