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Patienten sollen sich an Spitex-Kosten beteiligen

Von Urs Egli. Aktualisiert am 31.08.2010 3 Kommentare

Ab 2011 sollen sich Patientinnen und Patienten, die sich zu Hause pflegen lassen, an den Spitex-Kosten beteiligen. Dies verlangt der Berner Regierungsrat. SVP und SP kämpfen dagegen. Jetzt entscheidet der Grosse Rat.

Beliebt ist die Betreuung zu Hause. Aber im Kanton Bern
könnte sie für die Patientinnen und Patienten bald teurer werden. (Bild: Keystone )

Täglich bis Fr. 15.95

Ab 1.Januar 2011 ermöglicht der Bund den Kantonen, die Patientinnen und Patienten an den Kosten für ambulante Pflegedienstleistungen (Spitex) zu beteiligen. Der Beitrag, den die Patienten neu an die Pflegekosten der Spitex bezahlen müssen, beträgt Fr.1.35 Franken pro fünf Minuten, wobei ein Einsatz mindestens zehn Minuten, aber höchstens eine Stunde beträgt, selbst wenn die Pflege zwei Stunden dauert. Ein Patient zahlt pro Tag höchstens Fr.15.95, jährlich können es bis zu 5850 Franken sein. Hinzu kommen wie bisher Franchise und Selbstbehalt. Bei Kindern unter 18 Jahren entfällt dieser Beitrag. Die restlichen Pflegekosten teilen sich die Versicherung, deren Beitrag gleich hoch bleibt, und der Kanton, der um den Patientenbeitrag erleichtert wird.

Im Kanton Bern bezogen 2008 23'630 Personen rund 127'5000 Stunden ambulante Pflege.

Bernerinnen und Berner werden im schweizweiten Vergleich nicht nur bei den Steuern stark zur Kasse gebeten, sondern möglicherweise ab 2011 auch dann, wenn sie spitalexterne Hilfe in Anspruch nehmen. Täglich maximal Fr.15.95 will der Regierungsrat jenen Patientinnen und Patienten abknöpfen, die sich in den eigenen vier Wänden pflegen lassen. Kaum ein anderer Kanton setzt die vom Bund ab 1.Januar 2011 den Kantonen ermöglichte Kostenbeteiligung der Patientinnen und Patienten so hart um, wie dies die bernische Regierung plant. Das passt weder den Betroffenen noch SVP und SP. Mit Motionen wehren sich Lars Guggisberg (SVP, Ittigen) sowie Christoph Ammann (SP, Meiringen) und Michèle Morier (SP, Biel) gegen die regierungsrätliche Absicht, auf dem Buckel der Patienten neue Kantonseinnahmen zu generieren – jährlich etwa 15 Millionen Franken.

Die Befürchtungen

Die bernische Kantonsregierung attestiert den Forderungen von SVP und SP zwar eine gewisse Berechtigung, doch die Begehren lehnt sie ab. Denn: «Der Regierungsrat ist überzeugt, dass durch die Einführung einer Kostenbeteiligung bei Spitalleistungen die Strategie ‹ambulant vor stationär› nicht gefährdet ist.» Zudem teilt der Regierungsrat die Befürchtung der Motionäre nicht, wonach Personen, deren Gesundheitszustand eine professionelle Pflege durch die Spitex erfordere, aus finanziellen Gründen auf eine solche verzichten würden.

Die Schuldenbremse

Dass der Regierungsrat sich vehement für die Kostenbeteiligung der Spitex-Patientinnen und -Patienten starkmacht, hat auch finanzielle Gründe. «Da dem Kanton Bern allein aus der Umsetzung des Bundesgesetzes zur Neuordnung der Pflegefinanzierung im Heimbereich Mehrausgaben von rund 80 Millionen Franken entstehen werden, war es unausweichlich, auch im Bereich der Mitfinanzierung von Spitex-Pflegeleistungen Einsparungen zu prüfen», hält die Kantonsregierung fest. Zudem macht sie auf die Folgen der Wirtschaftskrise aufmerksam sowie auf durch den Kanton Bern nicht direkt beeinflussbare Mehrbelastungen (KVG-Revision betreffend Spitalfinanzierung und Neuordnung der Pflegefinanzierung). Auch die Einnahmeausfälle aus der Steuergesetzrevision 2011 hätten die finanzpolitische Situation des Kantons stark verschlechtert. Weil aber die Schuldenbremse eingehalten werden müsse, «sah sich der Regierungsrat bei der Erarbeitung des Voranschlages 2011 gezwungen, verschiedene Verzichtsmassnahmen zu prüfen». Der vom Regierungsrat anvisierte Patientenbeitrag an die Spitex-Kosten würde Gemeinden und Kanton um jährlich 15 Millionen Franken entlasten.

Die Rechtsgleichheit

Nichts wissen will der Regierungsrat von dem in der Motion Guggisberg gestellten Antrag, wonach nur auf die Kostenbeteiligung der über 18-jährigen Spitex-Patienten ohne Ergänzungsleistungen und/oder Sozialhilfe zu verzichten sei. Neben zusätzlichen administrativen Kosten bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern und den Spitex-Organisationen kritisiert die Regierung auch, dass eine solche Differenzierung vor dem Grundsatz einer rechtsgleichen Behandlung aller Bürgerinnen und Bürger «sehr problematisch wäre».

Ob der bernische Grosse Rat die Bedenken der Regierung teilt oder mehr an das Portemonnaie der Spitex-Patienten denkt, wird in der kommenden Septembersession entschieden. (Berner Zeitung)

Erstellt: 31.08.2010, 07:15 Uhr

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3 Kommentare

Daniel Kettiger

31.08.2010, 08:02 Uhr
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Mit seinem Vorgehen macht der Regierungsrat die SPITEX bewusst und wider besseres Wissen kaputt. Die Motionsanwort, in der der Regierungsrat behauptet, die SPITEX sei teurer geworden, ist eine Frechheit. Vielleicht müsste der Regierungsrat zudem auch einmal daran denken, dass die öffentliche SPITEX in rund 60 Vereinen organisiert ist und dort sehr viel Freiwilligenarbeit geleistet wird. Antworten


Paul Rohner

31.08.2010, 10:01 Uhr
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Habe ich dies recht verstanden.Der Regierungsrat will die Behinderten und Kranken die durch Spitexdienste gepflegt werden,mit 15.95 Fr. pro Tag beteiligen.Sicher gibt es solche,die mühelos diesen Beitrag leisten können. Den Berechtigten EL Bezügern sollen diese Kosten rückvergütet werden.Die Berechtigten warten oft bis zu 6 Monaten auf die Rückvergütung.EL Bezüger müssen vom Gesetz befreit werden. Antworten



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