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Obligatorium für Gebäudeenergieausweis bleibt
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Nach hitziger Debatte beliess der Rat das Obligatorium für den Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) im Gesetz.
Die SVP wollte den GEAK als hauptsächlichen Stein des Anstosses im Energiegesetz nur auf freiwilliger Basis schlucken. Für den Fall eines Obligatoriums droht die Partei mit dem Referendum, wie Fritz Freiburghaus (SVP/Rosshäusern) vor dem Rat sagte. Das Gesetz sieht ein Obligatorium für den GEAK vor, nicht aber eine obligatorische Sanierungspflicht.
Auch BDP und EDU sind gegen ein GEAK-Obligatorium, wie Dieter Widmer (BDP/Wanzwil) und Erwin Burn (EDU/Adelboden) sagten. Einverstanden wären beide Parteien, dass Fördergelder für die Sanierung nur bekommt, wer den GEAK, der die Gebäude in Effizienzklassen unterteilt, vorweisen kann. Laut Gesetz gilt das Obligatorium für Gebäude, die vor dem 1. Januar 1990 bewilligt worden sind.
Peter Flück (FDP/Brienz) bezeichnete den GEAK als gutes Instrument. Er zeige Liegenschaftsbesitzern auf, wie der Zustand ihrer Liegenschaft sei. Auch biete er Gewähr, für eine sinnvolle Sanierung. Bezüglich Obligatorium war die FDP gespalten.
Peter Brand (SVP/Münchenbuchsee) bekannte sich namens des kantonalen Hauseigentümerverbandes, den er präsidiert, als Anhänger des GEAK, wandte sich aber ebenso energisch gegen einen Zwang. Dieser sei unnötig; sinnvolle Sanierungen würden auch ohne Obligatorium gemacht.
Energiedirektorin Barbara Egger sagte zum GEAK, dieser gebe einzig Auskunft über den Zustand der Gebäudehülle und die Energieeffizienz, nicht aber über das Verhalten der Bewohner. Er sei ein nötiges Instrument für die Qualitätssicherung von Fördergeldern. Sie betonte auch, dass die Frist für die Erstellung des GEAK mit zehn Jahren grosszügig bemessen sei.
Das Obligatorium für den GEAK kam nach fast zweistündiger Debatte mit 81 zu 70 Stimmen durch. Notiz an die Redaktion: Folgt mehr nach der Weiterführung der Debatte in der Abendsitzung. (aw/sda/)
Erstellt: 17.03.2010, 16:59 Uhr
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