Obergericht spricht Lumengo frei
Von Bernhard Kislig. Aktualisiert am 19.05.2011 24 Kommentare
SP bleibt zurückhaltend
Reaktion Die bernische SP hat den Freispruch ihres früheren Parteimitglieds Ricardo Lumengo zur Kenntnis genommen, sieht aber keinen Handlungsbedarf. Das machte Kantonalpräsident Roland Näf deutlich. Nationalrat Lumengo sei letzten Herbst von sich aus aus der Partei ausgetreten, hielt Näf fest. Wolle er wieder SP-Mitglied werden, stehe ihm dies frei. Für eine Nomination für die Nationalratswahlen 2011 sei es aber zu spät. Das Verfahren sei längst abgeschlossen, alle Listenplätze seien belegt. Näf sagte, die SP habe nicht voreilig gehandelt, als sie Lumengo im November nach der erstinstanzlichen Verurteilung zum Rücktritt als Nationalrat aufgefordert habe. Das habe man mit Lumengo im Vorfeld des Prozesses in Biel so vereinbart. Lumengo habe sich aber schliesslich nicht daran gehalten.
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Gemäss dem Berner Obergericht beging Nationalrat Ricardo Lumengo doch keine Wahlfälschung. Damit korrigierte es das Urteil des Strafeinzelgerichts Biel-Nidau vom vergangenen November, das Lumengos politische Karriere empfindlich traf.
Nach der Urteilsverkündung betonte Lumengo vor Journalisten: «Ich bin vollständig freigesprochen worden.» Doch richtige Freude war Lumengos Gesicht nicht anzusehen. Vielleicht liegt es daran, dass sich bei genauerer Betrachtung der vollständige Freispruch stark relativiert. So stellte das Obergericht fest, dass Lumengo durchaus Wähler beeinflusst habe. Das liess sich aber nur in sehr wenigen Fällen nachweisen – 44 Wahlzettel hatte Lumengo bei den Berner Grossratswahlen 2006 eigenhändig ausgefüllt, 2 davon waren letztlich gültig. Der Politiker beteuerte stets, dies seien nur Musterbeispiele gewesen, die anderen Personen beim Ausfüllen der Wahlzettel helfen sollten. Trotzdem fanden sie den Weg in die Urne.
Von Wahlfälschung hätte man gemäss Urteilsbegründung des Obergerichts erst sprechen können, wenn Lumengo selber dafür gesorgt hätte, dass die ausgefüllten Wahlzettel mit Stimmkarte verschickt werden. Das liess sich aber nicht nachweisen.
Ungereimtheiten
Weiter wies das Gericht auf Ungereimtheiten in Lumengos Aussagen während der Untersuchung hin. Das veranlasste den Vorsitzenden François Rieder zur Aussage, die Glaubwürdigkeit des Beschuldigten sei «sehr gering». Schliesslich liess das Gericht durchblicken, dass Lumengo durchaus wegen der weniger gravierenden Übertretung «Stimmenfang» hätte verurteilt werden können. Doch diese ist bereits verjährt.
Aus diesen Gründen kommt Lumengo finanziell trotz Freispruch nicht ungeschoren davon – juristisch ist von einem «prozessualen Verschulden» die Rede. Er muss die gesamten Kosten des erstinstanzlichen Urteils von knapp 15000 Franken übernehmen. Von den Gerichtskosten der zweiten Instanz zahlt der Nationalrat einen Fünftel. Sein Anwalt enthält Entschädigungen von 5800 und 6500 Franken. Schliesslich lehnte das Obergericht Lumengos Forderung nach einer Genugtuungszahlung ab.
Die Kosten sind für den Bieler Nationalrat «sekundär», gemäss seinen Aussagen wird er das Urteil wohl nicht vor Bundesgericht anfechten. Definitiv entscheiden will er das aber erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung. Offen ist auch, ob Michel-André Fels, der als stellvertretender Generalstaatsanwalt die Anklage vertreten hat, das Urteil weiterzieht.
Kandidatur im Herbst
Trotz allem ist der nach dem Austritt aus der SP parteilose Ricardo Lumengo entschlossen, seine politische Karriere fortzusetzen. Die Kandidatur für die eidgenössischen Wahlen im Herbst hat er bereits angekündigt. Dafür war der Freispruch wichtig. Ob er für eine Partei antreten kann, liess Lumengo gestern noch offen. «Darüber werde ich demnächst informieren.» Immerhin liess er verklausuliert durchblicken, dass er im Herbst kaum wieder für die SP antritt.
Steiler Aufstieg
Der politische Aufstieg des Juristen aus Angola verlief kometenhaft. Nachdem er 1982 als Asylbewerber eine Aufenthaltsbewilligung erhalten hatte, studierte Ricardo Lumengo in Freiburg Recht. 1997 wurde er in der Schweiz eingebürgert. 2006 wurde er in den bernischen Grossen Rat gewählt, ein Jahr später schaffte er auf der Liste der SP die Wahl zum ersten dunkelhäutigen Nationalrat der Schweiz. (Berner Zeitung)
Erstellt: 19.05.2011, 07:57 Uhr
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24 Kommentare
Wie gehabt,für linke Politiker und Wähler gelten Gesetze nicht.Hätte es sich da um ein Muster gehandelt,hätten Kopien gereicht. Welcher Partei gehörten die Richter an,denke dies würde das Urteil erklähren.Lumengo hat sich nicht versichert was für Wahlzettel ins Couvert gelegt wurden.Auch wenn Roland Näf nicht gerade ein Freund von mir ist,seine Entscheidung ist nicht gewagt,nein sie ist richtig. Antworten
Was der so kluge Jurist Lumengo als NR (ex SP) gemacht hat und jetzt doch noch freigesprochen werden musste, ist eine lächerliche Possengeschichte. Dass aber das SF-DRS diese Posse als das Topthema in der Tagesschau als erste Meldung ausführlichst und wohlwollend kommentiert sagt alles über die Gesinnung der Tagesschauredaktoren. Antworten

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