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Neuhaus will Teilrevision des Statthaltergesetzes retten
Von Dominic Ramel. Aktualisiert am 06.09.2010 2 Kommentare
Einstimmig beantragt die vorberatende Kommission dem bernischen Grossen Rat, nicht auf die vom Regierungsrat vorgelegte Teilrevision des Gesetzes über die Regierungsstatthalter einzutreten. Doch trotz der absehbaren Niederlage in der heute beginnenden Septembersession hält die Regierung am Geschäft fest. In letzter Minute versucht Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor Christoph Neuhaus (SVP), die Kommission und damit den Grossen Rat doch noch für sich zu gewinnen: Er hat am 27.August bei Pierre Tschannen vom Institut für öffentliches Recht an der Universität Bern ein Kurzgutachten zur Frage der Verfassungsmässigkeit bestellt. Und der Professor für Staats- und Verwaltungsrecht kommt zum Schluss: «Nach meiner Einschätzung darf der Grosse Rat mittels Gesetz anstelle des Regierungsstatthalters das Regierungsstatthalteramt als Verwaltungs- und Justizbehörde bezeichnen.»
Darum geht es
Die Regierung möchte, dass die Regierungsstatthalter einzelne Aufgaben delegieren können. Dazu bedürfte es einer Abkehr vom Prinzip der Einmannbehörde: Anstelle des Regierungsstatthalters würde das Statthalteramt als Verwaltungs- und Justizbehörde des Verwaltungskreises bezeichnet. Auslöser ist die Überlastung des Kreises Bern-Mittelland im Bereich des Fürsorgerischen Freiheitsentzugs. Die Kommission hat jedoch verfassungsrechtliche Bedenken und erachtet die Bezeichnung von mehreren Statthalter-Stellvertretern als «gangbare Übergangslösung». Sie ist zudem der Ansicht, dass die Änderung auch noch nach Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechts geprüft werden könnte, welches die Aufgaben der Statthalter verändere.
Doch im Kurzgutachten, das die Kommissionsmitglieder und Fraktionschefs am Freitag erhielten, kritisiert Tschannen die Übergangslösung: «Die heutige Notlösung verschleiert die Verantwortlichkeit des ‹richtigen› Statthalters und schadet dem Ansehen des Statthalters als Magistratsperson weit mehr als die jetzt ins Auge gefasste Lösung.»
Wohl kein Erfolg
EVP-Grossrat Marc Jost (Thun) sieht aber keinen Grund, die von ihm präsidierte Kommission nochmals zu einer Sitzung einzuladen: «Ich glaube aus heutiger Sicht nicht, dass dieses Gutachten die Meinung der Kommission und des Plenums gross ändern wird.» Der Nichteintretensentscheid gründe auf verschiedenen Argumenten. «Wenn eines davon entkräftet wird, ändert das nichts an der ablehnenden Haltung», erklärt Jost.
(Berner Zeitung)
Erstellt: 06.09.2010, 07:30 Uhr
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2 Kommentare
Das ist wieder einmal typisch - Rot-Grün-EVP-FDP-BDP boxen eine Bezirksreform durch und haben keine Ahnung mit was für Folgen zu rechnen ist - das war alles absehbar, aber der SVP kan man ja nicht glauben - im nachhinein bekommt sie wieder einmal Recht. Das Mittel zum Zweck war ja nicht die Bezirksreform sondern die Wahlkreisverbände wo man sich Sitzgewinne erhoffte - Schuss ging hinten raus!!! Antworten
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christoph scheidegger
unausgeschlafene, überlastete regierungsstatthalter sind eine eher albträumerische vorstellung. - der justizdirektor hat recht, also soll er doch auch recht bekommen und etwas bewegen. Antworten