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Kommen bald Ausnüchterungszellen für Koma-Trinker?

Ausnüchterungszellen für Koma-Trinker: Was Zürich hat, fordert der EVP-Grossrat Ruedi Löffel auch für Bern. Dafür müsse der Kanton allerdings erst die rechtlichen Grundlagen schaffen, sagt Polizeidirektor Hans-Jürg Käser.

EVP-Grossrat Ruedi Löffel verlangt von Polizeidirektor Hans-Jürg Käser die Einrichtung einer zentralen Ausnüchterungsstelle in Bern.

Urs Baumann

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Wer in Zürich im Vollrausch randaliert, pöbelt oder am Boden liegt, riskiert, in der Zentralen Ausnüchterungsstelle zu erwachen. Bewachung und medizinische Betreuung gewährleisten private Firmen. Und: Die Kosten dafür muss der Patient selber berappen.

Das Zürcher Pilotprojekt hat es dem EVP-Grossrat Ruedi Löffel angetan. In einer Interpellation wollte er von Polizeidirektor Hans-Jürg Käser (FDP) wissen, ob die Einrichtung solcher Ausnüchterungsstellen auch im Kanton Bern möglich ist. Zudem fragte Löffel, was Käser davon halte, dass Eltern zum Abholen ihrer ausgenüchterten Sprösslinge und zum Gespräch bestellt werden können.

Schwere Fälle in die Insel

Gestern, in der Fragestunde des Grossen Rates, nahm Käser Stellung zu den Fragen. Das Gesetz erlaube bereits heute einen Gewahrsam oder Aufenthalt in einer Ausnüchterungsstelle. Bei Jugendlichen sei die Orientierung respektive Genehmigung durch das Jugendgericht nötig. «Hingegen fehlen die gesetzlichen Grundlagen für eine entsprechende Kostenverrechnung und Bewachung durch private Sicherheitsdienste», so Käser. Weiter stehe das Inselspital, in dessen Notaufnahme heute viele Koma-Trinker landen, der Idee einer Ausnüchterungsstation positiv gegenüber. Dabei habe jedoch die ärztliche Triage einen hohen Stellenwert. Käser: «Schwere Fälle gehören weiterhin ins hochspezialisierte Notfallzentrum.»

Eltern in die Pflicht nehmen

Die Idee, dass Eltern ihre ausgenüchterten Sprösslinge abholen müssen und dabei gleich zum Gespräch gebeten werden, erachtet Käser als prüfenswert. Seit Anfang Jahr, so der Polizeidirektor weiter, würden entsprechende Massnahmen ausgearbeitet. Werden heute minderjährige Koma-Trinker ins Spital eingeliefert, dann erfahren die Eltern oft nichts von den Eskapaden ihrer Sprösslinge. Denn ist der Patient noch ansprechbar, müssen sich die Ärzte an ihre Schweigepflicht halten.

Löffel, der sich von Käsers Antworten in seiner Forderung nach Ausnüchterungsstellen bestärkt sieht, schiebt nun eine Motion nach. Darin verlangt er vom Kanton die Einrichtung einer zentralen Ausnüchterungsstelle. «Der Kanton soll dies rasch umsetzen und dadurch die Notaufnahmen der Spitäler entlasten», sagt Löffel. Dabei sei auch die Möglichkeit einer mobilen Einrichtung zu prüfen, die bei Grossanlässen gleich vor Ort zum Einsatz kommen könne. Zudem solle der Kanton gesetzliche Grundlagen schaffen, damit Koma-Trinker künftig selber für ihre Behandlungskosten aufkommen. «Es kann nicht sein, dass die Allgemeinheit via Krankenkasse für diese Exzesse bezahlen muss.»

(Berner Zeitung)

Erstellt: 24.03.2010, 08:30 Uhr

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