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Komasäufer sollen selber zahlen

Von Claude Chatelain. Aktualisiert am 24.01.2011 6 Kommentare

Leute mit exzessivem Alkoholkonsum sollen die medizinisch überwachte Ausnüchterung selber bezahlen, wie das in der Stadt Zürich zum Teil geschieht. Das fordern eidgenössische und kantonalbernische Politiker.

Wenn junge Leute wegen übermässigen Alkoholkonsums in die Notfallstation gebracht werden, kommt das die Prämienzahler teuer zu stehen.

Wenn junge Leute wegen übermässigen Alkoholkonsums in die Notfallstation gebracht werden, kommt das die Prämienzahler teuer zu stehen.
Bild: Keystone

Die Kosten

Laut einer Studie des Inselspitals behandelte der Notfall in acht Jahren 1763 Patienten mit Alkoholvergiftung. 2007 waren es 373, Tendenz steigend. Das Privatspital Lindenhof zählt pro Jahr rund 100 Notfallpatienten mit übermässigem
Alkoholkonsum, schätzt der Notarzt Peter Rupp. In Thun sind es 120 bis 150.

Muss der Komasäufer die Nacht im öffentlichen Spital in Thun verbringen, verrechnet das Spital 1140 Franken, wie die Spital STS erklärt. Der Einsatz einer Ambulanz kostet zusätzliche 800 bis 1100 Franken, bestätigt Peter Salzgeber, Kommandant der Sanitätspolizei der Stadt Bern.

Wobei der grösste Teil dieser Kosten der Transportierte schon heute selber zu bezahlen hat. Die Grundversicherung vergütet für Transportkosten pro Transport 50 Prozent; maximal 500 Franken pro Jahr.

Rechnet man mit jährlich 1000 Personen, welche sich im Kanton Bern übermässig die Lampe füllten und Kosten von je 1400 Franken zulasten der Grundversicherung verursachen, so addiert sich die Summe zulasten des Prämienzahlers auf 1,4 Millionen Franken - allein im Kanton Bern.

Es wäre gescheiter, schreibt Heinz Balmer in einem Leserbrief, die Finanzierung von Brillen beizubehalten und die Kosten für die Reanimation von Alkoholjunkies aus der obligatorischen Krankengrundversicherung zu streichen (Ausgabe vom 6. Januar 2010). Mit dieser Aussage spricht der Leserbriefschreiber aus Gümligen manchen aus dem Herzen.

Vorstoss in der Schweiz

Politisch sind auf eidgenössischer wie auch auf kantonaler Ebene Bestrebungen im Gang, diesem Ansinnen Genüge zu tun. Im März vergangenen Jahres hat der Zürcher SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi eine parlamentarische Initiative eingereicht, wonach das Gesetz dahingehend anzupassen sei, «dass die medizinische Notversorgung, welche aufgrund von exzessivem Alkohol- und Drogenmissbrauch notwendig wird, durch die Verursacher oder ihre gesetzlichen Vertreter in vollem Umfange abgegolten werden muss». Eine Verrechnung über die solidarische Krankenversicherung soll nicht mehr möglich sein. «Der Entscheid, in übermässigem Masse Alkohol zu konsumieren, ist vermeidbar und liegt in der Eigenverantwortung eines jeden Bürgers», schreibt der Schreinermeister und Sozialpolitiker der SVP. «Es ist eine Zumutung für die Allgemeinheit, die dann diese massiven Kosten zu tragen hat.»

Vorstösse im Kanton Bern

Zwei Motionen im Grossen Rat des Kantons Bern zielen in die gleiche Richtung. Sabina Geissbühler (SVP, Herrenschwanden) möchte die in den Polizeistützpunkten betriebenen Wartezimmer so einrichten, «dass berauschte, gewalttätige Jugendliche dort so lange untergebracht und medizinisch betreut werden können, wie es aus Sicherheitsgründen angezeigt ist».

Und Ruedi Löffel-Wenger (EVP, Münchenbuchsee) macht sich für eine Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) stark, wie sie derzeit in der Stadt Zürich als Pilotversuch in Betrieb ist. Im ZAS werden Betrunkene von Sicherheits- und medizinisch geschultem Personal überwacht und betreut. Bis 950 Franken müssen die Alkoholleichen in Zürich selber berappen, wobei die Zahlungsmoral äusserst schlecht zu sein scheint.

Der Regierungsrat des Kantons Bern will überprüfen, «ob und welche Kosten den Verursachern von alkoholbedingten Sanitäts- und Polizeieinsätzen sowie Spitalaufenthalten zusätzlich weiterverrechnet werden können», wie er in seiner Antwort schreibt. Von ausgebauten Wartezimmern bei Polizeistützpunkten oder einer ZAS nach Zürcher Art hält er dagegen nichts. Eher will er die bestehende Notfallaufnahmen ausbauen. Die medizinische Beurteilung, Überwachung und allfällige Behandlung von Personen mit exzessivem Alkohol erfordere ärztliche Fachkompetenz und adäquate Strukturen. «Für eine sorgfältige und professionelle medizinische Begutachtung sind die Notfallstationen bereits heute eingerichtet, weswegen die Schaffung von zusätzlichen Strukturen bei der Polizei abwegig erscheint», schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort. Der Grosse Rat wird diese Woche über diese beiden Motionen debattieren. (Berner Zeitung)

Erstellt: 24.01.2011, 20:59 Uhr

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6 Kommentare

Thea Feller

25.01.2011, 09:52 Uhr
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das ist eine super konsequente Idee. so wird der Platz freier in den Notallstationen für unverschuldete Notfälle. Man darf bei säumigen Zahlungswilligen auch gerne etwas härter und konsequenter einfordern. Antworten


Hans Abbühl

25.01.2011, 09:56 Uhr
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Das Verursacherprinzip liesse sich vielleicht weiter ausdehnen: Medikamentenmissbrauch aber auch z.B. Skifahren oder andere Sportarten, die pro Jahr millionenweise Heilungs- und Arbeitsausfallkosten verursachen (bin selber Skifahrer und würde ohne Murren einen Prämienaufschlag dafür zahlen). Die gesundheitsfördernde Wirkung diverser Sportarten muss mit seriösen Studien noch belegt werden. Antworten



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