Knappes Nein zu Ombudsstelle in der Sozialhilfe
Aktualisiert am 16.03.2010 2 Kommentare
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Er lehnte ein Postulat von Andrea Lüthi (SP/Wynigen) und Blaise Kropf (Grüne/Bern) mit 71:69 Stimmen ab. Es gehe ihnen nicht darum, die Arbeit der Sozialdienste komplizierter zu machen, begründeten die Autoren das Anliegen. Beschwerden bei den Regierungsstatthalterämtern seien aufwändig und könnten durch den Beizug einer Ombudsstelle oft vermieden werden.
Für die FDP ist dagegen klar, dass die Regierungsstatthalterämter auch als Ombudsstelle funktionieren können. Das Gefäss sei also da, man müsse es nur nutzen, sagte Eva Desarzens (FDP/Boll). Auch Bethli Küng (SVP/Saanen) wandte sich gegen einen «zusätzlichen Verwaltungsapparat».
Die Regierung wollte das Anliegen prüfen, weil sie darin eine Chance sah, die Beschwerdelast bei den Regierungsstatthalterämtern zu reduzieren. Eine unabhängige Stelle könnte bei Vorliegen von Konfliktsituationen sachgerechte Lösungen aufzeigen, so das Fazit der Regierungsantwort. Das Kantonsparlament sagte jedoch knapp Nein, so dass der Prüfungsauftrag entfällt. (vh/sda)
Erstellt: 16.03.2010, 14:00 Uhr
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2 Kommentare
Mit diesem Vorstoss hätten Klientinnen und Klienten der Sozialhilfe eine unabhängig, niederschwellige Anlaufstelle bekommen, ohne dass sie sich gleich mit juristischen Mitteln gegen einen Entscheid des Sozialdienstes wehren müssen. Es könnten Kosten gespart werden, wenn eine einvernehmliche Lösung gesucht wird und ein Rechtsstreit vor dem Regierungsstatthalteramt vermieden werden kann! Antworten
gestützt auf artikel 11 des gesetzes über die regierungsstatthalterinnen und regierungsstatthalter, verlangte ich rechtauskunft von der ehemaligen statthalterin regula mader, dies weil mir das jugendamt der stadt bern rechte verweigert und weil mir ein bernischer gerichtspräsident schriftlich mein recht verweigerte dagegen zu klagen, ich habe bei der statthalterin keinen termin erhalten, so geht`s Antworten
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