Kanton will Stimmrecht ab 16
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Falls der Grosse Rat die vom Regierungsrat ausgearbeitete Vorlage annimmt, kommt es Ende 2009 zur Volksabstimmung.
Wählen Ja, gewählt werden Nein
Das Stimmrecht umfasst das Recht, an Abstimmungen teilzunehmen, zu wählen (aktives Wahlrecht), sich wählen zu lassen (passives Wahlrecht) sowie Initiativen und Referenden zu unterzeichnen. Für aktives und passives Wahlrecht sollen in Zukunft verschiedene Regelungen gelten. So kann sich nur wählen lassen, wer mindestens 18 Jahre alt ist.
Breite Zustimmung
Im Vernehmlassungsverfahren zum Stimmrechtsalter 16 wurde die Vorlage insgesamt positiv aufgenommen, wie es in einer Mitteilung des Kantons heisst. Auf deutliche Ablehnung stiess die Vorlage nur bei wenigen Teilnehmern. Dagegen ausgesprochen haben sich die SVP, FDP und der Handels- und Industrieverein des Kantons Bern.
Auf Bundesebene abgelehnt
Bereits eingeführt wurde das Stimmrechtsalter 16 im Kanton Glarus, im Kanton Basel-Stadt kommt es 2009 zur Volksabstimmung. Aufgrund einer eingereichten Initiative kommt es auch in Uri zur Abstimmung. In anderen Kantonen und auf Bundesebene wurden Vorstösse zur Senkung des Stimmrechtsalters bereits abgelehnt.
Der Grosse Rat wird über die Vorlage zu Beginn der Aprilsession 2009 beraten. Im Falle einer Annahme kommt es voraussichtlich am 29. November 2009 zur Volksabstimmung. In Kraft treten würde die neue Regelung am 1. Januar 2010. (Bernerzeitung.ch/Newsnet)
Erstellt: 12.12.2008, 09:16 Uhr






