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Kanton kommt mit Kehrtwende nicht weiter

Von Susanne Graf. Aktualisiert am 16.08.2011

Die Zeit drängt: 2013 muss das Vormundschaftswesen im Kanton Bern neu organisiert sein. Doch noch ist unklar, ob der Kanton oder die Gemeinden die Fachbehörden anstellen werden. Das Hin und Her geht in eine nächste Runde.

Bald sind es nicht mehr Laien in den Gemeinden, die entscheiden, ob jemand einen Vormund braucht.

Bald sind es nicht mehr Laien in den Gemeinden, die entscheiden, ob jemand einen Vormund braucht.
Bild: Colourbox

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Zweieinhalb Monate ging in der Justizdirektion gar nichts mehr in Sachen Reorganisation des Vormundschaftswesens des Kantons Bern. Er habe die Umsetzungsarbeiten Anfang Juni gestoppt, sagt Justizdirektor Christoph Neuhaus (SVP). Es ist aber nicht so, dass dem Kanton Bern vornehm viel Zeit bleibt: Ab dem 1.Januar 2013 dürfen nicht mehr Gemeindebehörden über vormundschaftliche Massnahmen entscheiden, vielmehr müssen dafür interdisziplinäre Fachbehörden eingesetzt werden. So will es der Bund, respektive das revidierte Zivilgesetzbuch.

Doch der Kanton am Drücker?

Gestern nun liess Neuhaus die entsprechenden Arbeiten in seiner Direktion wieder anlaufen. Denn jetzt geht der Berner Justizdirektor wieder davon aus, dass ab 2013 der Kanton Bern für das Vormundschaftswesen zuständig sein wird und nicht mehr die Gemeinden.

So hat es der Grosse Rat im Januar 2010 auf Antrag der Regierung und gegen den Widerstand des Verbands Bernischer Gemeinden (VBG) bereits einmal beschlossen. Entsprechend wurde das Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz angepasst und basierend auf dem kantonalen Modell in die Vernehmlassung geschickt. Der Entwurf stiess mehrheitlich auf Gegenliebe. Trotzdem stellte der Regierungsrat Anfang Juni die geleisteten Vorarbeiten plötzlich infrage. Er beschloss, dem Grossen Rat nun doch das kommunale Modell beliebt zu machen. Darüber konnte sich nicht einmal der Gemeindeverband freuen. Der plötzliche Richtungswechsel so «kurz vor Torschluss» verursache bloss grosse Verunsicherung und lege die konkreten Umsetzungsmassnahmen lahm, schrieb er in einem Brief an Neuhaus. Zu diesem Zeitpunkt habe sich der VBG längst mit dem kantonalen Modell abgefunden gehabt, sagt Präsident Lorenz Hess. Und gestern stellte er fest: «Unter dem Strich bleibt nichts als ein immenser Zeitverlust.»

Kommission bleibt hart

Mehr als eine Verzögerung im ohnehin engen Zeitplan scheint die Regierung mit ihrem Entscheid tatsächlich nicht zu erreichen: Die 17-köpfige Kommission, die das Gesetz für den Grossen Rat vorberät, hat einstimmig beschlossen, am kantonalen Modell festzuhalten. Nach Hearings mit den verschiedenen Akteuren im Vormundschaftswesen kam die Kommission zur Überzeugung, dass das kantonale Modell «besser geeignet sei, den neuen Anforderungen des Bundesrechts zu entsprechen», schreibt sie in einer Medienmitteilung. Ihre Präsidentin, Grossrätin Elisabeth Schwarz (SVP, Steffisburg), doppelt nach: «Kleinere Gemeinden sind mit gewissen Fällen überfordert.» Die Hearings hätten gezeigt, dass sich viele Gemeinden, die sich früher für das kommunale Modell gewehrt hätten, heute für die kantonale Lösung aussprächen, «weil sie erst jetzt merken, was auf sie zukommt».

Es waren die Finanzen, die den Regierungsrat dazu bewogen, auf das Gemeindemodell umzuschwenken. Dank ihrer Kehrtwende konnte die Regierung in ihrem Entlastungspaket, das sie im Juni vorlegte, eine Investitionseinsparung von 20 Millionen Franken verbuchen.

Regierung in der Kritik

Doch Elisabeth Schwarz sagt: «Es ist nicht seriös, die Finanzen in den Vordergrund zu schieben.» Der Steuerzahler müsse für die vom Bund geforderten höheren Anforderungen ohnehin mehr bezahlen, ob dies nun über die Kantons- oder die Gemeindesteuern geschehe, spiele keine Rolle. Justizdirektor Neuhaus bestätigt, dass die höheren Standards, die der Bund verlange, im Kanton Bern so oder so rund 20 Millionen Franken mehr kosten würden.

Würde das kommunale Modell umgesetzt, müssten die Gemeinden erst Zusammenarbeitsformen erarbeiten, bevor sie die Fachbehörden anstellen könnten. Schwarz glaubt nicht, dass die Zeit dafür bis am 1.1.2013 noch reicht. Auch deshalb ist die Kommission für ein Modell mit kantonalen Fachbehörden in den jeweiligen Verwaltungskreisen.

Die Berner Konferenz für Sozialhilfe und Vormundschaft kritisierte die Regierung für ihren «unverantwortlichen Richtungswechsel» scharf: Dies zeuge «von wenig Respekt gegenüber den künftigen Aufgaben der interdisziplinären Fachbehörden».

Der Gemeindeverband mag sich laut Hess gar nicht mehr zur Modellfrage äussern. Er werde aber ein umso wacheres Auge darauf halten, dass der Kanton bei der Ausgestaltung des Gesetzes kein «De-luxe-Modell bastelt». Und: «Wir weigern uns, Mehraufwand zu übernehmen», kündet Hess an.

Die erste Lesung des Gesetzes führt der Grosse Rat in der Novembersession durch. (Berner Zeitung)

Erstellt: 16.08.2011, 12:14 Uhr

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