Kanton Bern soll sämtliche Kosten bei Vormundschaft übernehmen
Aktualisiert am 01.02.2012 2 Kommentare
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Dies befand eine Mehrheit im Kantonsparlament am Mittwoch bei der zweiten Lesung des Gesetzes über den Kindes- und den Erwachsenenschutz. Im Zentrum stand die Finanzierung. Bei der Frage, ob die Gemeinden sich an den Vollzugskosten beteiligen sollten, standen drei Varianten zur Debatte.
Die grossrätliche Kommission schlug vor, der Kanton solle sämtliche Kosten übernehmen. Ab 2013 sind nämlich im Kanton Bern nicht mehr die Gemeinden für das Vormundschaftswesen zuständig. Diese Aufgaben übernehmen kantonale Fachbehörden.
Doch die Frage stellt sich, was mit den Vollzugskosten geschieht, die den Gemeinden im Zusammenhang mit dem Kindes- und Erwachsenenschutzrecht anfallen. Dies ist etwa der Fall, wenn beispielsweise die Sozialdienste der Gemeinden im Auftrag der kantonalen Behörden Sachverhalte abklären.
Solche Kosten solle der Kanton den Gemeinden abgelten, argumentierten die Befürworter des Kommissionsvorschlags. Denn wenn die Gemeinden nichts zu sagen hätten, müssten sie auch nicht für die Kosten aufkommen.
Vor allem die bürgerliche Seite machte sich für diesen Vorschlag stark. Auch eine Minderheit der SP sprach sich für diese Variante aus. Die Gegner des Kommissionsvorschlags befürchteten hingegen Fehlanreize und sprachen von mangelnder Solidarität.
Varianten ohne Chance
Regierungsrat Christoph Neuhaus (SVP) plädierte für einen Kompromiss. Demnach sollte der Kanton die Kosten aus Beistandschaften, Vormundschaften und anderen Massnahmen allein übernehmen.
Die Abklärungskosten sollten sich jedoch Kanton und Gemeinden teilen. Denn die kommunale Behörden bereiteten die Massnahmen vor, die der Kanton anordne, erklärte Neuhaus. Und die Sozialdienste würden von den Gemeinden geführt. Doch die Regierungsvariante hatte es im Parlament schwer. Von «Schlammassel» und «Zick-Zack-Haltung» war im Rat mitunter die Rede.
Ein dritter Vorschlag aus den Reihen der EVP sah schliesslich vor, das ursprüngliche Finanzierungsmodell beizubehalten. Demnach würden sich Kanton und Gemeinde sämtliche Kosten teilen.
Am Ende obsiegte der Antrag der grossrätlichen Kommission, wonach der Kanton sämtliche Vollzugskosten übernimmt. Der Entscheid war deutlich: Der Kommissionsvorschlag erhielt 108 Ja- und 24 Nein- Stimmen bei 8 Enthaltungen.
In der Schlussabstimmung genehmigte das Parlament dann das gesamte Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz mit 142 Ja- Stimmen zu einer Gegenstimme bei einer Enthaltung.
Vorgabe des Bundes
Mit der Reorganisation des Vormundschaftswesens erfüllt der Kanton Bern eine Vorgabe des Bundes: Aufgrund des revidierten Zivilgesetzbuchs müssen sich ab dem nächstes Jahr interdisziplinäre Fachbehörden um den Kindes- und Erwachsenenschutz kümmern.
Sie sind unter anderem auch für Fürsorgerische Freiheitsentzüge (FFE) zuständig, was bisher Sache der Regierungsstatthalter war. Im Kanton Bern gibt es jährlich 800 bis 900 FFE. Insgesamt werden zurzeit mehr als 10'000 Erwachsene im Kanton bevormundet. Dazu kommen über 4000 Kinder. (met/sda)
Erstellt: 01.02.2012, 15:34 Uhr
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2 Kommentare
Ein Gebiet mehr, bei dem die GeF unter dem Deckmantel fachlicher Qualitätssicherung alle Kompetenzen an sich reisst, Kosten verdoppelt und dann ohne jemandem Rechenschaft geben zu müssen wurstelt was das Zeug hält. Nicht die kleinen Gemeinden müssten mehr kontrolliert werden sondern die GeF mit ihren haarsträubenden Machenschaften. Antworten

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