Gutachten rüttelt an alter Tradition
Von Fabian Schäfer. Aktualisiert am 20.06.2012 14 Kommentare
Kirchensteuern
Tiefer Steuersatz. Da die Pfarrer im Bernbiet vom Staat besoldet werden, müssen die Kirchgemeinden hier nur relativ tiefe Kirchensteuern erheben. Diese belaufen sich bei den Reformierten im Durchschnitt auf 230 Franken pro Kopf und Jahr, wie Synodalratspräsident Andreas Zeller kürzlich in der Zeitung «Reformiert» sagte.
Laut Zeller müssten die Kirchensteuern um rund einen Drittel erhöht werden, wenn die Kirchen die Pfarrer selber entlöhnen müssten. Im Gegenzug würde der Staatshaushalt entlastet, was eine Steuersenkung ermöglichte.
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Der zeitliche Zufall ist hübsch. Gestern meldete das Bundesamt für Statistik, dass inzwischen 20Prozent der Schweizer Bevölkerung konfessionslos sind; im Kanton Bern sind es 15 Prozent. Am gleichen Tag gab die Berner Kantonsregierung bekannt, dass sie am umstrittenen Pfarrerlohnregime festhalten will.
Das heisst: Die Pfarrerinnen und Pfarrer der Landeskirchen (reformiert, katholisch, christkatholisch) sollen weiterhin vom Kanton aus allgemeinen Steuermitteln entlöhnt werden. Somit müssen auch Konfessionslose, Moslems und andere mitzahlen. Die gut 440 geistlichen Vollzeitstellen schlagen im weltlichen Haushalt mit 72 Millionen Franken pro Jahr zu Buche.
Zürich änderte System 2010
Lange hat auch Zürich die Pfarrer als Staatsangestellte behandelt; seit 2010 geht der Kanton mit den Kirchen stattdessen aber Leistungsverträge ein. Nunmehr ist Bern der einzige Kanton mit staatlich besoldeten Predigern.
Diese Regelung wird freilich regelmässig infrage gestellt. Den neusten Anlauf hat der Huttwiler SP-Grossrat Adrian Wüthrich unternommen: Er wirft in einem Vorstoss die Frage auf, ob die Pfarrer nicht auch im Bernbiet via Kirchensteuern entlöhnt werden sollten. Geht es nach ihm, soll der Kanton diese Frage in einem Bericht prüfen. Schon dies trug ihm heftige Kritik seitens der Kirchenoberen ein. Wüthrich – Kirchenmitglied und nach eigenen Angaben Mitorganisator des letzten Oberaargauer Kirchentags – musste sich vom obersten Reformierten, Andreas Zeller, anhören, er lasse sich «von Freidenkern und Atheisten instrumentalisieren».
Neuhaus störts nicht
Die Regierung steht auf der Seite der Kirchen: Sie will auf Wüthrichs Forderung nicht eingehen. Es bestehe kein Anlass, das Verhältnis von Kirche und Staat neu zu regeln. Die Regierung erinnert daran, dass der Grosse Rat das Privileg der Landeskirchen bisher gegen alle Angriffe verteidigt hat. Man wolle deshalb nicht einen Bericht um des Berichts willen erarbeiten, sagt der zuständige Regierungsrat Christoph Neuhaus (SVP). Auf die Frage, ob es nicht grundsätzlich unlogisch sei, dass der Staat die Pfarrer entlöhne, sagte er, das sei historisch gewachsen und entspreche dem politischen Willen. Er empfinde dies nicht als störend.
Trotz der Absage kann Grossrat Wüthrich einen Erfolg verbuchen: Sein Vorstoss bewirkte, dass Neuhaus’ Direktion ein neues Gutachten zum Thema in Auftrag gab. Bisher berief sich die Regierung stets auf ein Gutachten, das der Jurist Ulrich Friedrich 1994 im Auftrag der Reformierten verfasst hatte. Friedrich kam grob gesagt zu folgendem Schluss: Der Staate Bern ist auf alle Zeiten hinaus gezwungen, die Pfarrerlöhne zu bezahlen, da er vor gut 200 Jahren sämtliches Kirchengut verstaatlicht und sich im Gegenzug zur Besoldung der Pfarrer verpflichtet hat. Aus dieser Pflicht könnte er sich höchstens freikaufen, indem er den Kirchen ihr Gut wieder zurückgibt oder sie finanziell entschädigt.
Diese Argumentation galt bisher quasi unwidersprochen. Eigene vertiefte Abklärungen hat der Kanton nie unternommen. Erst jetzt, auf Wüthrichs Vorstoss hin, hat er Markus Müller, Rechtsprofessor an der Universität Bern, beauftragt, das bald 20-jährige Gutachten Friedrichs auf seine Plausibilität hin zu überprüfen.
Nichts ist unumstösslich
Und siehe da: Müller und sein Mitarbeiter Kaspar Sutter kamen prompt zu einem anderen Ergebnis. Im Gegensatz zu Friedrich erkennt ihr Gutachten keine sogenannt «wohlerworbenen» Rechte, die unumstösslich wären. Es sei also nicht in Stein gemeisselt, dass der Kanton Bern bis in alle Ewigkeit die Pfarrlöhne bezahlen müsse, sagt Müller.
Der Grosse Rat als Gesetzgeber könne durchaus neue Regeln aufstellen und das Verhältnis von Kirche und Staat neu aushandeln. «Rechtlich steht dem nichts im Wege.» Das neue Gutachten zweifelt auch daran, dass der Staat die Kirchen für die Verstaatlichung des Kirchenguts von 1804 entschädigen müsste. Wenn überhaupt, sei er höchstens zu einer teilweisen Entschädigung verpflichtet.
Politische Lösung zwingend
Aus Sicht der Gutachter kann sich der Kanton Bern aus der Besoldungspflicht befreien, wenn er die entsprechenden Gesetze ändert und den Besitzstand der unter bisherigem Recht angestellten Pfarrpersonen wahrt.
Professor Müller hält es jedoch für zwingend notwendig, einen Rechtsstreit zu vermeiden. Er hält es persönlich für sinnvoll, eine Neuregelung zu prüfen, diese müsse aber politisch und nicht gerichtlich ausgehandelt werden. Der Grosse Rat nimmt voraussichtlich in der Septembersession Stellung zu Wüthrichs Vorstoss. (Berner Zeitung)
Erstellt: 20.06.2012, 06:56 Uhr
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14 Kommentare
Kirche und Staat gehören getrennt: Ich bin nicht bereit für Pfarrer die Zeche zu zahlen. Die Pfarrer sollen von den Leuten bezahlt werden,welche Ihnen auch zuhören und dies brauchen. Die Kirche führt das zahlende Volk schon seit Jarhunderten an der Nase rum. Nun wäre es Zeit für Veränderungen, aber da fällt wohl eher der Mann vom Kreuz als das sich was ändert. Antworten
Die Regierung kuscht vor der Kirche, wenn sie geltend macht, ein Bericht, wie ihn Wüthrich verlangt, würde das Verhältnis zwischen Kirche und Staat erheblich belasten. Eine angstgetriebene Argumentation. Umso mutiger ist SP-Grossrat Adrian Wüthrich. Chapeau! Antworten
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