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Grosser Rat gegen Killergames in Strafanstalten

Aktualisiert am 19.11.2009 3 Kommentare

Der Regierungsrat muss dafür sorgen, dass die Insassen von bernischen Erziehungs- und Strafanstalten keine mediale Gewalt konsumieren.

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Ins Visier nahm der Grosse Rat am Donnerstag vor allem Killgergames. Aber auch gewaltverherrlichende Filme sollen aus diesen Institutionen verbannt werden, verlangte der Motionär Roland Näf (SP/ Muri). Der Regierungsrat wies in seiner Antwort auf den Vorstoss darauf hin, dass in bernischen Vollzugsanstalten bereits strenge Richtlinien zu medialer Gewalt gelten.

Polizeidirektor Hans-Jürg Käser (FDP) zeigte sich bereit, die teilweise ungleichen Richtlinen zu vereinheitlichen. Die Institutionen seien aber nicht eins zu eins vergleichbar.

Käser sprach sich auch für Annahme des Vorstosses aus, verlangte gleichzeitig aber dessen Abschreibung mit der Begründung, es werde bereits genug getan. Der Grosse Rat überwies die Motion mit 132:1 Stimmen und verneinte die Abschreibung mit 86:45 Stimmen bei 2 Enthaltungen. (vh/sda)

Erstellt: 19.11.2009, 19:15 Uhr

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3 Kommentare

peter zimmermann

19.11.2009, 17:19 Uhr
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Es steht ganz klar im StGB in Artikel 75: "Der Strafvollzug hat das soziale Verhalten des Gefangenen zu fördern, insbesondere die Fähigkeit, straffrei zu leben." Damit ist doch klar, die Motion von Roland Näf ist richtig gesetzt. Reform 91 Antworten


Robert Aeschlimann

19.11.2009, 19:14 Uhr
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Killergames und Brutalo-Filme ? Das braucht tatsächlich noch eine Verfügung?!Können Vergewaltiger und Pädophile auch entsprechene Filme konsumieren? Das die Strafanstalten zum Teil besser ausgestattet sind als 4.Stern Hotels ist ja bekannt , aber ich dachte immer es gehe dabei um die Verbüssung einer Straftat!Kein Wunder werden soviele rückfällig !Offenbar ist es im Gefängnis schön: Antworten



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