Grosser Rat für Zwangsfusionen bei grösseren Gemeinden
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Die SVP wehrte sich am Montag im Kantonsparlament vergeblich gegen diesen Zwang.
Damit wird eine Variante weiterverfolgt, welche die Bestandesgarantie der Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen aufhebt. Der Leitsatz besagt, dass eine Fusion angeordnet werden kann, wenn bei mehr als zwei beteiligten Gemeinden eine Mehrheit der Gemeinden und Stimmberechtigten für den Zusammenschluss ist.
Der SVP ging dies zu weit, wie Peter Brand (Münchenbuchsee) sagte. Die Bestandesgarantie müsse gewahrt bleiben. Auch so gehe es vorwärts mit den Fusionen. Immerhin seien 108 von 390 Gemeinden fusionswillig. Das geltende Anreizsystem bewähre sich.
Die Mehrheit befand, die Bestimmung zu den Gemeindefusionen sei ein Pfeiler für die Optimierung des Finanz- und Lastenausgleichs. Mit der Diskussion darüber begann der Grosse Rat letzter Woche. Weitere Eckpfeiler waren die Abgeltung von Zentrumslasten oder der Abbau des Ungleichgewichts zwischen den Gemeinden.
Der Antrag der SVP unterlag mit 108:37 Stimmen. Maxime Zuber (PSA/Moutier) unterlag seinerseits mit dem Begehren, im konkreten Fall den Zusammenschluss der fusionswilligen Gemeinden zu erlauben, ohne die ablehnenden Gemeinden zu zwingen.
Der heutige Finanz- und Lastenausgleich ist seit 2002 in Kraft. In einem Bericht zeigte die Regierung nun Wege auf, wie sie gewisse Fehlmechanismen ausmerzen will, die sich seit der Einführung des Gesetzes gezeigt haben.
Der Grosse Rat nahm den Bericht zur Optimierung des Finanz- und Lastenausgleichs mit 103:26 zustimmend zur Kenntnis. In einem nächsten Schritt werden nun die im Bericht vorgegebenen Leitlinien in konkrete Gesetzesänderungen umgemünzt.
Zu den Gesetzesänderungen wird das Parlament nochmals Stellung nehmen. Sie sollen 2010 in Kraft treten. (sda)
Erstellt: 26.01.2009, 15:14 Uhr






