Grosser Rat befürwortet grössere Eigenständigkeit der Uni Bern

Der bernische Grosse Rat hat am Donnerstag beim Universitätsgesetz erste Pflöcke eingeschlagen. Der numerus clausus gilt auch weiterhin nur für die Medizin und die Sportwissenschaften. Bestehen bleibt auch die automatische Mitgliedschaft der Studierenden in der StudentInnenschaft.

Der Grosse Rat ist auf die Teilrevision des Universitätsgesetzes eingetreten.

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Bild: Beat Mathys

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Gesamthaft bereitete der Rat dem Gesetz eine gute Aufnahme. Bei der Universität handle es sich um ein Flaggschiff des Kantons, zu dem man Sorge tragen müsse, hiess es in der Eintretensdebatte. Die Uni Bern müsse sich international gesehen gegen harte Konkurrenz behaupten. Dafür brauche sie eine optimale Grundlage, die mit dieser Gesetzesrevision geboten werde.

Reizthema numerus clausus

Über einzelne Bestimmungen wurde aber hart und kontrovers debattiert. Erstes Reizthema war der Numerus clausus. Eva Desarzens (FDP/Boll) wollte, dass Zulassungsbeschränkungen zur Uni nicht nur für Medizin und Sportwissenschaften möglich sind, sondern auch für weitere Studiengänge.

Sie rief damit die SP, die Grünen sowie Parteien der Mitte auf den Plan, dies vehement ablehnten. Die Matura dürfe nicht auf diese Weise abgewertet werden, sondern habe den Zugang zur Uni zu gewährleisten.

Ein solcher Zusatz im Gesetz würde Unruhe auslösen und den Erlass gesamthaft gefährden. Auch Erziehungsdirektor Bernhard Pulver setzte sich für den freien Hochschulzugang ein.

Unterstützung erhielt die FDP von der SVP. Sie sah ebenso wie die Freisinnigen die Gefahr, dass die Uni Bern aus andern Landesteilen und Ländern überschwemmt werden könnte, wenn sie keine Beschränkung anordnen kann.

Die Ratsmehrheit liess sich davon aber nicht überzeugen. Das Parlament stimmte mit 80:46 gegen eine Ausdehnung von Zulassungsbeschränkungen.

Mitgliedschaft bleibt

Eine kontroverse Diskussion beschwor auch die automatische Mitgliedschaft zur Vereinigung der Studierenden (SUB) herauf. Der Rat hatte diese Mitgliedschaft noch im Dezember mit einer knapp überwiesenen Motion abschaffen wollen; Studierende hätten danach der SUB künftig ausdrücklich beitreten müssen.

Neu einigte sich der Rat darauf, die allgemeine Mitgliedschaft der Studierenden als Sprachrohr der Studentenschaft beizubehalten, aber ihre Funktionen auf Angelegenheiten der Ausbildung zu beschränken.

Die automatische Mitgliedschaft hatte wegen ausgeprägter politischer Aktivitäten den Zorn vieler Bürgerlichen heraufbeschworen. Das Gesetz hält fest, dass die SUB «politisch und konfessionell neutral» zu sein hat.

Die SUB solle sich durch ihre Dienstleistungen um den Beitritt der Studierenden bemühen, beantragte Käthi Wälchli (SVP/ Obersteckholz). Politische Neutralität hätte schon jetzt gegolten, sei aber nicht befolgt worden und lasse sich auch nicht durchsetzen.

Mit 63:58 Stimmen unterlag der Antrag der SVP; Studierende sind damit weiter automatisch Mitglied der SUB, können aber jederzeit durch schriftliche Erklärung austreten.

Der Grosse Rat wird das Universitätsgesetz am Montag zu Ende beraten. (met/sda)

Erstellt: 19.03.2010, 09:03 Uhr

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