Gegenvorschlag zu «Bern erneuerbar» zurückgewiesen
Patric Bhend, der Präsident der grossrätlichen Kommission und Thuner SP-Grossrat, legte nach der Rückweisung sein Amt nieder. (Bild: zvg)
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Der Präsident der Kommission, der Thuner SP-Grossrat Patric Bhend, zog die Konsequenzen aus dieser Rückweisung und legte per sofort sein Amt nieder. Er sei enttäuscht über das «Trauerspiel der Verzögerung» seitens der bürgerlichen Parteien, sagte Bhend.
Die vorberatende Grossratskommission, in der die bürgerlichen Parteien auch vertreten waren, hätten noch im November 2010 einstimmig die Gültigkeit der Initiative beschlossen, betonte er. Zur Erinnerung: der Inhalt ist bei der Initiative und dem Gegenvorschlag gleich, Unterschiede gibt es nur bei den Fristen.
Verzögerungstaktik und Slalomkurs
Den Vorwurf der Verzögerungstaktik erhoben auch andere Grossratsmitglieder anlässlich der Debatte im Grossen Rat. Grünen- Fraktionspräsidentin Christine Häsler forderte den Rat auf, den Volkswillen ernst zu nehmen und die Energiefragen nicht auf die lange Bank zu schieben.
Der Slalomkurs gewisser Parteien sei schlicht unverständlich, sagte Franziska Schöni-Affolter seitens der GLP-CVP-Fraktion. So finde die BDP immer wieder ein Haar in der Suppe. Und der «lange Arm des Handels- und Industrievereins HIV» habe inzwischen auch die FDP erreicht, fügte sie an.
Die SVP stützte sich bei ihrem Rückweisungsantrag nämlich unter anderem auf ein Gutachten des HIV, wonach Initiative und Gegenvorschlag in zentralen Punkten nicht mit dem übergeordneten Recht vereinbar seien.
Auch die BDP, die einen Rückweisungsauftrag gestellt hatte, verlangte Rechtssicherheit bezüglich übergeordnetem Recht. Ein Brief des Bundesamtes für Energie gebe Hinweise darauf, dass die Angriffsfläche für Beschwerden gross sein könnte.
Die FDP unterstützte die Rückweisung, obwohl sie den Gegenvorschlag zu «Bern erneuerbar» lanciert hatte. «Eine vertiefte Abklärung über die Rechtssicherheit lohnt sich», sagte FDP-Grossrat Peter Flück.
Keine definitive Rechtssicherheit
Die kantonale Energiedirektorin Barbara Egger-Jenzer (SP) hielt entgegen, dass sie ein unabhängiges Gutachten bei einem Verfassungsrechtler einholen werde. Dieses soll rechtzeitig zur Novembersession vorliegen.
Eine definitive Rechtssicherheit gebe es übrigens ohnehin erst, wenn ein allfälliger Bundesgerichtsentscheid vorliege, betonte Egger- Jenzer. Um die Volksabstimmung nicht weiter zu verzögern, rief sie den Grossen Rat dazu auf, von einer Rückweisung an die Kommission abzusehen.
Der entsprechende Antrag der BDP kam trotzdem durch; mit 82 Ja- gegen 66 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen. Für den Rückweisungsantrag der SVP, der genereller formuliert war, fand sich keine Mehrheit.
Gleiche Ziele
Der Gegenvorschlag der grossrätlichen Kommission und die Initiative «Bern erneuerbar» der Grünen verfolgen die gleichen Ziele: den Strombedarf sowie den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser durch erneuerbare Energien zu decken. Die beiden Vorlagen unterscheiden sich lediglich bei den Fristen.
Die Kommission des Grossen Rats schlägt vor, dass die Ziele grundsätzlich innert 30 Jahren zu erreichen sind. Sie verzichtet auf verbindliche Termine für Zwischenziele.
Die 2009 eingereichte Initiative «Bern erneuerbar» der Grünen will hingegen, dass im Kanton Bern ab 2025 der gesamte Strombedarf zu mindestens 75 Prozent und ab 2035 zu 100 Prozent durch erneuerbare Energien gedeckt wird.
Der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser von bestehenden Gebäuden ist ab 2025 zu mindestens 50 Prozent durch erneuerbare Energien zu decken. Ab 2035 soll dies zu mindestens 75 Prozent und ab 2050 zu 100 Prozent der Fall sein. Für neue Gebäude dürfen nur erneuerbare Energien zur Anwendung kommen. (cls/sda)
Erstellt: 07.09.2011, 15:19 Uhr
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