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Im Kanton Bern wird der Strom teurer

Das neue Energiegesetz für den Kanton Bern ist unter Dach: Wer ein älteres Haus hat, muss einen Gebäudeenergieausweis machen lassen. Alle Stromkunden müssen eine Förderabgabe leisten. Das Referendum ist schon angekündigt.

Die Details aus dem neuen Energiegesetz

Was steht im neuen bernischen Energiegesetz? Im Folgenden ein Überblick über wichtige Neuerungen.

Gebäudeenergieausweis: Für alle Wohnbauten, deren Bau vor 1990 bewilligt wurde, muss ein Gebäudeenergieausweis (Geak) erstellt werden, was die Besitzer 400 bis 800 Franken kostet. Davon ausgenommen sind Wohnbauten, die seit dem 1.Januar 1990 «energetisch gesamthaft erneuert» wurden oder «deren Anpassung für den Energieverbrauch von geringer Bedeutung wäre». Die Eigentümer haben 10 Jahre Zeit, um den Geak erstellen zu lassen. Wer die Frist nicht einhält, riskiert eine Busse.

Finanzhilfen: Der Kanton kann Finanzhilfen an Gebäudeanpassungen gewähren, wenn eine Verbesserung um mindestens zwei Effizienzklassen des Geak erzielt wird. Die Beiträge können 5000 bis 250000 Franken pro Gebäude betragen. Für Wohngebäude der schlechtesten Effizienzklasse werden Beiträge nur bis 15 Jahre ab Inkrafttreten des Gesetzes gewährt.

Förderabgabe: Zur Finanzierung der Finanzhilfen für energetische Sanierungen wird eine auf 15 Jahre befristete Förderabgabe auf dem Stromverbrauch erhoben. Vorgesehen ist eine Abgabe von 0,5 bis 1 Rappen pro Kilowattstunde. Sie soll bis zu einem Maximalverbrauch von 100000 Kilowattstunden pro Jahr erhoben werden. Die Belastung der Strombezüger wäre damit auf höchstens 1000 Franken pro Haushalt und Jahr beschränkt. Ein Durchschnittshaushalt müsste mit Mehrausgaben von 2 bis 5 Franken pro Monat rechnen

Ortsfeste elektrische Widerstandheizungen werden verboten und müssen innert 20 Jahren ersetzt werden.

Heizungen im Freien: Heizpilze in Gartenwirtschaften und dergleichen dürfen nur noch mit erneuerbaren oder nicht anders nutzbarer Abwärme betrieben werden. Ausnahmen «im Interesse des Tourismus und des Gastgewerbes» sind zulässig.

Himmelwärts strahlende Beleuchtungsanlagen wie Skybeamer werden verboten. Die Gemeinden können befristete Ausnahmen bewilligen. Bestehende Anlagen können weiter genutzt werden, wenn der Energiebedarf reduziert wird. Weiterhin erlaubt sind «begrenzte» Beleuchtungen, zum Beispiel bei Baudenkmälern oder Skipisten.

Richtplan Energie: Die 34 grössten, «energierelevanten» Gemeinden müssen einen Richtplan Energie erlassen; die anderen können dies freiwillig tun. Darin können sie zum Beispiel verordnen, dass bei Neu- oder Umbauten bestimmte erneuerbare Energieträger eingesetzt werden müssen. fab/drh

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Alle Eigentümer von Wohngebäuden im Kanton Bern, deren Bau vor 1990 bewilligt worden ist, müssen für ihre Häuser einen Gebäudeenergieausweis der Kantone (Geak) erstellen lassen: Dies hat der Grosse Rat gestern mit 81 zu 70 Stimmen beschlossen. Damit haben sich SP, Grüne, EVP sowie ein Teil der FDP durchgesetzt. Der Geak soll aufzeigen, wie effizient die Energie in den einzelnen Bauten eingesetzt wird, und teilt diese in sieben Klassen ein (siehe auch Artikel rechts).

Wie der Abgastest

Gegen das Teil-Obligatorium wehrten sich SVP, BDP, EDU und der Rest der FDP. Dieter Widmer (BDP, Wanzwil) betonte, der Geak werde sich im Markt ohnehin durchsetzen, das Obligatorium sei unnötig. Auch Fritz Freiburghaus (SVP, Rosshäusern) befand, man solle es jedem Hauseigentümer überlassen, ob er einen Ausweis wolle.

Flavia Wasserfallen (SP, Bern) hielt dagegen, ohne Geak wisse man nicht, welche Sanierungsmassnahmen an einem Haus am nützlichsten seien. Peter Flück (FDP, Brienz) sekundierte, er habe von vielen Hauseigentümern die Rückmeldung erhalten, sie hätten sich dank dem Geak für eine bessere Sanierung entschieden.

Markt und Freiwilligkeit reichten nicht aus, betonte auch Energiedirektorin Barbara Egger (SP). Sie verglich den Geak mit dem Autoabgastest: Diesen habe kaum jemand gemacht, bis er für obligatorisch erklärt worden sei. Seither wüssten viele Leute, wie dreckig ihre Autos seien, und hätten neue gekauft.

Pflicht nicht umsetzbar

Einen zweiten wichtigen Punkt dagegen haben die Bürgerlichen inklusive EVP mit 88 zu 62 Stimmen eliminiert: die Sanierungspflicht für alle Wohnbauten der schlechtesten Effizienzklasse. SP, Grüne und der Regierungsrat wollten, dass diese Bauten innerhalb von 15 Jahren so saniert werden müssen, dass sich ihre Energieeffizienz um mindestens eine Klasse verbessert. Die Bürgerlichen warnten, diese Pflicht sei kaum durchsetzbar. Was der Kanton machen wolle, wenn ein Eigentümer die Sanierung nicht bezahlen könne, wurde gefragt. Die Bürgerlichen warnten auch vor steigenden Mieten, gerade für günstige Wohnungen.

Der Sanierungspflicht den «Todesstoss» versetzt hat die EVP. Sie lehnte diese aber nur im Sinne eines Kompromisses ab, wie Josef Jenni (Oberburg) klarmachte. Die EVP will damit die Chancen des Gesetzes in der absehbaren Referendumsabstimmung verbessern und Härtefälle vermeiden.

Energiedirektorin Egger hielt dagegen, der Kanton werde die Klimaziele allein mit Freiwilligkeit nicht erreichen. Sie legte den Zwang als Präventionsmassnahme aus. Rita Haudenschild (Grüne, Spiegel) ergänzte, mit dem Zwang würden Arbeitsplätze erhalten.

Das Referendum kommt

Im dritten grossen Streitpunkt unterlagen die Bürgerlichen: Der Grosse Rat beschloss eine Förderabgabe auf Strom mit 81 zu 69 Stimmen. Strombezüger müssen fortan 0,5 bis 1 Rappen pro Kilowattstunde zusätzlich bezahlen. Dies belastet Haushalte mit zwei bis fünf Franken im Monat. So sollen 20 bis 40 Millionen Franken für die energetischen Sanierungen zusammenkommen, die das Energiegesetz anstrebt. SVP, FDP, BDP und EDU wollten verhindern, dass nur ein Energieträger belastet werde. Die Abgabe sei kaum umsetzbar und unsozial. Sie fanden, die Sanierungen müssten aus dem ordentlichen Kantonshaushalt gefördert werden.

Kommissionspräsident Adrian Kneubühler (FDP, Nidau) legte sich – zum Ärger bürgerlicher Kollegen – für die Förderabgabe ins Zeug. Es sei verursachergerecht, den Stromkunden an Stelle des Steuerzahlers zu belasten. Barbara Egger wurde klarer: Ohne Abgabe lasse sich das Gesetz nicht umsetzen. Christoph Grimm (Grüne, Burgdorf) sagte es so: «Wir können nicht nur ‹lafern› und dann nichts machen.»

Am Ende nahm der Rat das Gesetz mit 81 zu 63 bürgerlichen Stimmen an. Mit grosser Sicherheit hat das Volk an der Urne das letzte Wort: Der Hauseigentümerverband ergreift das Referendum. Empfänger

(Berner Zeitung)

Erstellt: 18.03.2010, 07:18 Uhr

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3 Kommentare

Carlo Schnydrig

18.03.2010, 10:25 Uhr
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Es ist fraglich, ob der Kanton oder Staat die Gebäudeeigentümer beformunden oder mit Obligate belegen kann. Die bereits existierenden Gebäude wurden mit einer gültigen Baubewilligung erstellt und sind somit rechtmässig erbaut worden. Diese Gebäude mit neuen Vorschriften zu belegen, würden rückwirkenden Bauvorschriften gleichgegestellt und demnach unrechtmässig und gelten als erneute Zumutung!!! Antworten


Peter Münger

18.03.2010, 06:29 Uhr
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Der Staat hat die Hauseigentümer nicht zu bevormunden. Bin gespannt was für einen Energieausweis das Bundeshaus oder andere Verwaltungsgebäude erhalten. Wer stellt die Ausweise aus und wer kontrolliert deren Arbeit. Der Kanton wird immer mehr zur Spielwiese Linker idiologien. Deshalb verschwinden immer mehr Firmen und Familien. Passt zur Regenwassersteuer. Antworten


Urs Muntwyler

17.03.2010, 22:49 Uhr
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Die schlussendlich deutliche Zustimmung zum neuen Energiegesetz ist ein erfreulicher Schritt Richtung mehr Energieeffizienz. Dazu gehört nun ein vermehrter Einsatz von Sonnenenergie im Hausbereich. - Dass die Sanierungspflicht für "verlotterte Häuser" nicht durchkam, ist fachlich falsch. - Sie können dann aber umso einfacher abgerissen werden. - Heute kann man viel effizienter bauen! Antworten



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