Er hat mit der ganzen Palette von Verbrechern zu tun
Von Susanne Graf. Aktualisiert am 31.08.2011 1 Kommentar
Buch und Ausstellung
Die Bewährungshilfe des Kantons Bern feiert heuer ihr 100-Jahr-Jubiläum. Zu diesem Anlass haben Brigitte Studer, Direktorin am Historischen Institut der Uni Bern, und ihre Assistentin Sonja Matter im Auftrag der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern das Buch «Zwischen Aufsicht und Fürsorge» herausgegeben. In elf Beiträgen wird beschrieben, wie sich die Bewährungshilfe in den 100 Jahren gewandelt hat. Ihren Anfang nahm sie schon vor der Kantonalisierung im Jahr 1911. Private Vereine, vorab aus kirchlichen Kreisen, hatten freiwillig begonnen, ehemalige Straftäter zu unterstützen und die Gesellschaft gleichzeitig vor Rückfällen zu schützen.
Schutzaufsicht nannte sich die Arbeit mit den Straftätern, auch als sie längst kantonalisiert war. Im Zuge der 1968er-Bewegung gerieten die «bevormundenden Überwachungsmethoden» in Kritik. Doch im Kanton Bern wurde das Amt erst 1993 in Amt für Bewährungshilfe umbenannt. Heute kümmert sich das 20-köpfige Team nicht mehr um «Schützlinge», sondern um «Klienten». Wie die Bewährungshilfe heute arbeitet, kann in einer Wanderausstellung nachempfunden werden. Darin kommen Bewährungshelfer und Klienten zu Wort.
Ausstellung: von heute Mittwoch bis am Samstag im Kornhausforum in Bern; 7. bis 9.9. in BFB-Bildung Formation Biel, jeweils von 15 bis 20 Uhr; 14. bis 16.9. von 10 bis 18 Uhr in der kantonalen Verwaltung in Thun; 21. bis 23.9. von 12 bis 18 (Mi) und 12 bis 19 Uhr (Do–Fr) in der Markthalle Burgdorf.Buch zum Jubiläum: «Zwischen Aufsicht und Fürsorge», Stämpfli-Verlag AG, 167 Seiten.
Sechs «heikle Fälle»
Der Berner Polizei- und Militärdirektor Hans-Jürg Käser machte am Dienstag vor den Medien auf die Schwierigkeiten des föderalistisch organisierten Straf- und Massnahmenvollzugs aufmerksam.
Faktisch existierten in der Schweiz 26 unterschiedliche Bewährungshilfen. Dies könne in der interkantonalen Zusammenarbeit «zu Unschärfen und Missverständnissen» führen, wie die Flucht eines Berner Straftäters im Kanton Neuenburg diesen Sommer zeigte. Käser wiederholte die Notwendigkeit, die Vollzugsstandards schweizweit zu vereinheitlichen. «Doch ein Nullrisiko gibt es nicht», betonte Michael Imhof, Co-Leiter der Berner Abteilung für Bewährungshilfe und alternativen Strafvollzug. Oft sehe sich seine Abteilung «übersetzten Erwartungen» ausgesetzt, die sie ohne eine Erhöhung der personellen Ressourcen nicht erfüllen könne. Die Bewährungshilfe, die weder nachts noch an Wochenenden arbeitet, hat gemäss Imhof pro 100 Stellenprozente rund 50 Fälle zu betreuen.
«In heiklen Fällen» sei die Bewährungshilfe deshalb dringend auf die Zusammenarbeit mit andern Fachstellen angewiesen. Von den zurzeit rund 300 in Freiheit lebenden Klienten der Bewährungshilfe bestehe bei 6 ein erhöhtes oder akutes Gefährdungsrisiko.
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Robert Karpf ist Bewährungshelfer. Ihm sitzt eine zierliche Frau Mitte 30 gegenüber. Sie ist verheiratet und Mutter. Niemand würde ahnen, dass die zurückhaltend lächelnde Schweizerin vor vier Jahren zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt wurde. Allerdings wurde die Strafe zugunsten einer ambulanten Therapie mit fünfjähriger Probezeit aufgeschoben. «Ein Finanzdelikt», erklärt sie kurz und knapp. Seit dem Urteil erscheint sie in regelmässigen Abständen bei Karpf an der Gerechtigkeitsgasse 36 in Bern. Denn die Richter haben mit dem Urteil auch eine Bewährungshilfe angeordnet.
Neue Schulden –und dann?
Den Betrug muss die Frau in der Therapie aufarbeiten. An Karpf als Bewährungshelfer ist es, der Klientin Wege aufzuzeigen, die aus ihrer finanziellen Misere führen. Abstottern kann sie die 150'000 Franken, die sie zwei Banken schuldet, nicht. Eine Betreibung mit Lohnpfändung hätte Fragen beim Arbeitgeber ausgelöst und eventuell die Kündigung bedeutet. Zuerst vereinbarte Ratenzahlungen von 1300 Franken monatlich drohten erneut zu einer Verschuldung zu führen. Da gelang es Karpf, die Banken davon zu überzeugen, Verlustscheine zu akzeptieren. «Einerseits muss die Klientin den angerichteten Schaden in Ordnung bringen, andererseits soll sie daran nicht kaputtgehen», erklärt der Bewährungshelfer sein Vorgehen, das er auch als «Gratwanderung» bezeichnet. Ziel seiner Arbeit sei nicht nur die Wiedereingliederung, er müsse auch versuchen, die Klientinnen und Klienten vor Rückfällen zu bewahren. Würde die Frau ihren Job verlieren, würde es finanziell wieder eng, und sie könnte erneut versucht sein, die Löcher illegal zu stopfen.
Risiken umschiffen
«Ich muss die Klienten davor bewahren, sich in risikobehaftete Situationen zu begeben», sagt Karpf. Wenn zum Beispiel ein pädosexueller Klient in einer Kita arbeiten wolle, «muss ich den Arbeitgeber informieren».
Als Bewährungshelfer des Kantons Bern bekommt es Karpf mit der ganzen Palette von Verbrechern zu tun. Auswählen kann Karpf seine Klienten nicht. Auch den zweifachen Mörder konnte er nicht ablehnen. Aber das wollte Karpf auch nicht: «Der Mann war verzweifelt, weil er mit seinen Aggressionen nicht zurechtkam.» Wenn Karpf spürt, dass das Gegenüber seine Hilfe sucht, liebt er seine Aufgabe, ob nun Mord, Vergewaltigung oder Drogen zur Vorgeschichte gehören. «Mühe habe ich nur mit Leuten, die die Schuld bei allen andern suchen. Mit ihnen kommt man schwer vorwärts», sagt Karpf.
Helfen, Tritt zu fassen
Der 53-Jährige arbeitet seit elf Jahren als Bewährungshelfer beim Kanton Bern. In der Regel haben Bewährungshelferinnen und -helfer eine Ausbildung in Sozialarbeit. Karpf aber war zuerst Lehrer, sattelte dann zum Jugendarbeiter um und betreute jahrelang den Jugendtreff in Langnau. Er sei selber in keiner sehr stabilen Familie aufgewachsen und auf fremde Hilfe angewiesen gewesen. «Daher kommt wohl meine Grundeinstellung, dass es im Leben nicht nur darum gehen kann, Geld zu scheffeln», umschreibt Karpf seine Motivation, sich täglich mit den Schwierigkeiten anderer auseinanderzusetzen.
Helfen und überwachen
Die Bewährungshelfer betreuen Personen in Untersuchungshaft oder daraus Entlassene, Personen mit bedingten Strafen, solche im Straf- und Massnahmenvollzug und bedingt Entlassene. Sie vermitteln ihnen Wohnungen, Arbeit, Therapien, helfen bei der Pflege des sozialen Beziehungsnetzes, der Freizeitgestaltung, bei der Tataufarbeitung und der Wiedergutmachung. Sie arbeiten mit rund 250 freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammen, die die Straffälligen regelmässig besuchen. Zudem vermitteln die Bewährungshelfer den Einsatz jener, die zu einer gemeinnützigen Arbeit verurteilt wurden, und überwachen den elektronischen Strafvollzug.
Absichern und vertrauen
Immer stärker bekomme er als Bewährungshelfer heute die Erwartung der Gesellschaft zu spüren, möglichst alle Risiken auszuschliessen, konstatiert Karpf. Die Richter würden auch häufiger stationäre Massnahmen verordnen, wo sie früher mit bedingten Strafen sanktionierten. Als Bewährungshelfer müsse er versuchen, «ein normales Verhältnis zwischen Absichern und Vertrauen zu finden», sagt Karpf. Am Anfang bestellt er seine Klienten alle zwei Wochen ins Büro. Wenn es gut läuft, genügt mit der Zeit ein Vorsprechen alle drei Monate. Hält sich jemand nicht an die Abmachungen, kann der Bewährungshelfer Meldung machen. Das kann dann auch mal bedeuten, dass ein vorzeitig Entlassener zurück ins Gefängnis muss.
Bei Klienten, die einen Raub begangen oder jemanden umgebracht hätten, sei die Rückfallgefahr am tiefsten, am höchsten sei sie bei Fahrern ohne gültigen Fahrausweis oder Klienten, die mit Drogen zu schaffen gehabt hätten, so Karpf. (Berner Zeitung)
Erstellt: 31.08.2011, 12:01 Uhr
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Es ist einfach eine Tatsache, die Bewährungshilfe ist die Institution in der Institution, die neue Kriminalität verhütet. Bewährungshelfer mit einer sozialen Grundeinstellung bringen mehr als "Nachtischlämpli Psychologen" aus der Forensik.
Reform 91/Organisation für Strafgefangene und Randständige.
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