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Dreiste Bosnierin narrt die Behörden

Von Andrea Sommer. Aktualisiert am 19.08.2011 19 Kommentare

Vorläufig aufgenommene Asylbewerber bleiben oft für immer in der Schweiz. Selbst wenn sie kriminell sind und von der Fürsorge leben. Wie der Fall der Bosnierin M.Z.* zeigt.

Über 90'000 Franken Schulden hat die Bosnierin M.Z. unter anderem mit Betrug angehäuft. Sie wurde deswegen vor Obergericht verurteilt. Trotzdem darf die vorläufig Aufgenommene weiter in der Schweiz bleiben.

Über 90'000 Franken Schulden hat die Bosnierin M.Z. unter anderem mit Betrug angehäuft. Sie wurde deswegen vor Obergericht verurteilt. Trotzdem darf die vorläufig Aufgenommene weiter in der Schweiz bleiben.

Vorläufig aufgenommen – für immer hier

Jedes Jahr weist die Schweiz Tausende Asylgesuche ab. Gleichzeitig nimmt sie Tausende der Abgewiesenen vorläufig auf. Diese Leute erhalten dann den Ausweis F. Gründe für die Aufnahme können sein, dass diese Leute nicht weggewiesen werden können, weil in ihrer Heimat Krieg herrscht, sie keine Papiere haben oder in ihrem Land die nötige medizinische Versorgung fehlt.

Bei vorläufig Aufgenommenen überprüft das Bundesamt für Migration periodisch, ob die Voraussetzungen für die Aufnahme noch gegeben sind. Aufgehoben wird eine Aufnahme nur dann, wenn der Ausländer zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde oder er die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich oder wiederholt gefährdet hat. Den Ausweis F stellt der zuständige Kanton für höchstens zwölf Monate aus. Zum Fall M.Z. nimmt der Migrationsdienst des Kantons Bern aus Datenschutzgründen keine Stellung.

Dass vorläufig Aufgenommene in der Regel dauerhaft hierbleiben, macht auch die Antwort des Bundesrates auf eine Interpellation des Aargauer FDP-Nationalrats Philipp Müller deutlich. Von 2002 bis 2010, so schreibt der Bundesrat, hat die Schweiz 38489 Asylbewerber vorläufig aufgenommen. In der gleichen Zeitspanne wurden 1754 vorläufige Aufnahmen aufgehoben. Effektiv die Schweiz verlassen haben jedoch lediglich 860 Personen. Im Kanton Bern leben derzeit 3000 vorläufig aufgenommene Personen. Jährlich erhalten durchschnittlich 70 von ihnen eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung.

Eigentlich sollte M.Z.* gar nicht hier sein: 2003 lehnten die Behörden das Asylgesuch der Frau ab. Weil sie ihr aber gleichzeitig die vorläufige Aufnahme gewährten, lebt die 49-jährige Bosnierin noch immer in Huttwil. Dies, obwohl sie mittlerweile wegen Betrugs verurteilt ist und seit Jahren von der Fürsorge lebt.

Zwar fand Z. Ende 2004 eine Stelle in einem Berner Alters- und Pflegeheim. Allerdings arbeitete sie dort nur ein Jahr als hauswirtschaftliche Angestellte. Das zweite Jahr ihrer Anstellung war sie krankgeschrieben. Ihr Leiden: Schwere Depressionen, ausgelöst durch ein posttraumatisches Belastungssymptom.

Geld für erfundene Nichte

Zu dieser Zeit mietete M.Z. in Belp eine Wohnung. Die Monatsmiete bezahlte sie gerade einmal bei ihrem Einzug. Dem Vermieter klagte sie, wie sehr sie unter den traumatischen Kriegserlebnissen leide. Er, ein gutmütiger Rentner, liess sich erweichen und schonte die Frau, statt sie zu betreiben. Auch als ihn Z. unter Tränen um Darlehen für die Operationen ihrer herzkranken Nichte bat, half er ihr. Die Nichte, so erfuhr er später, existiert nicht.

Nicht nur mit Tränen und Lügen, auch mit leeren Versprechungen kam M.Z. zu Geld. So versprach sie einer Freundin, deren Mann seit dem Krieg in Ex-Jugoslawien verschollen ist, gegen Bares Hilfe bei der Suche. Die Frau hat bis heute weder ihren Mann noch das Geld wiedergesehen.

Aber auch die Zuneigung, die man ihr entgegenbrachte, wusste M.Z. zu Geld zu machen. Ihre dritte Geldquelle gewährte ihr aus Liebe Darlehen für die Beerdigung ihrer Angehörigen in der Heimat –zurückbezahlt hat M.Z. nie einen Rappen. Ihre Familie in Bosnien-Herzegowina ist wohlauf. Insgesamt beschaffte sich M.Z. auf diese Weise 70'000 Franken.

Schliesslich waren Gutgläubigkeit und Gutmütigkeit von Z.s Geldquellen erschöpft, und die drei zeigten die Frau an. Anfang 2009 wurde M.Z. wegen mehrfach begangenen Betrugs erstinstanzlich zu einer bedingten Geldstrafe von 3600 Franken verurteilt.

Angesichts der Deliktsumme ein relativ mildes Urteil, das M.Z. dennoch nicht akzeptierte und an die nächste Instanz weiterzog. Die Kosten für ihre Verteidigung übernahm der Staat. Doch das Berner Obergericht bestätigte Urteil und Strafe. Es hielt im Urteil fest, Z.s systematisches und regelmässiges Vorgehen sei nahe an der Gewerbsmässigkeit. Sie habe zwar zugegeben, die fraglichen Darlehen erhalten zu haben. «Die Einsicht in das Unrecht ihres Handelns fehlt aber nach wie vor.» Trotzdem konnte das Gericht keine Anhaltspunkte für eine ungünstige Prognose ausmachen.

Nächstes Ziel: Eine IV-Rente

Zwei Jahre später, die Bewährungsfrist ist abgelaufen, warten die Geschädigten noch immer auf ihr Geld. M.Z. lebt mittlerweile seit Jahren von der Fürsorge und kann nicht betrieben werden. Auch macht die Frau weiter Schulden: Laut Betreibungsregisterauszug vom Mai dieses Jahres sind seit der Verurteilung über 26'000 Franken dazugekommen. Unter den Gläubigern figurieren neben Krankenkasse und Gemeinde auch Modeversandhäuser und ein Schmuckgeschäft.

M.Z. will von all dem nichts wissen. Sie habe nie gelogen und habe nur wenig Schulden. Überhaupt will Z. nicht darüber reden, dafür sei sie zu krank. Dass sie zurückgehe nach Bosnien, sei unmöglich. Dort habe sie niemanden. Hier in der Schweiz doch immerhin die Leute von der Gemeinde, Ärzte, Behandlungen und Medikamente. Und ein Ziel: «Ich denke, ich werde noch in diesem Jahr Antrag auf eine IV-Rente stellen.»

* Name der Redaktion bekannt (Berner Zeitung)

Erstellt: 19.08.2011, 13:54 Uhr

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19 Kommentare

Romano Bernasconi

19.08.2011, 14:13 Uhr
Melden 63 Empfehlung

Wann wachen wir Schweizer endlich auf und schieben solchen Machenschaften resolut den Riegel? Antworten


paul jegerlehner

19.08.2011, 16:57 Uhr
Melden 60 Empfehlung

Dies ist doch ein sehr gutes Beispiel wie gezielt geschult solche Leute auf unseres löchriges Aysl- und Ausländerrdcht sind.Solche Vorkommnisse sind nicht Einzefälle,solche Fälle sind sehr häufig,werden aber meisten gegenüber der Öffentlichkeit verschwiegen.Genau auf diese Weise wird das Recht unseres Staates umgangen und unsere Sozialwerke geplündert. Der IV Antrag wird ihr sicher gutgeheissen, Antworten



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