Drei Stimmen für Entlastung um 300 Millionen

In der ersten Lesung wurde die nächste Steuersenkung im Kanton Bern mit 75 zu 72 Stimmen nur relativ knapp beschlossen. Der Grosse Rat liess es vorerst offen, ob die Entlastung 2011 oder erst 2012 gewährt werden soll.

Gestern, nach geschlagener Steuerdebatte: Im Grossen Rat setzten sich die SVP, FDP, BDP (im Bild rechts im Vordergrund) sowie die EDU gegen die SP (links im Vordergrund), die Grünen und die EVP durch.

Andreas Blatter

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Geändert hat sich gestern, im zweiten Teil der Debatte über die Steuergesetzrevision, nichts mehr. In den offenen Punkten lehnte der Grosse Rat die Anträge ab oder zog es vor, sich erst in der zweiten, entscheidenden Lesung im März 2010 festzulegen. Insbesondere liess er die Übergangsregelung offen. Damit bleibt mindestens bis im März unklar, ob die Entlastung 2011 oder 2012 gewährt wird. Denkbar ist auch, dass der Grosse Rat den Entscheid erst im November 2010 – bei der Beratung des Budgets 2011 – fällen wird.

Die Vorlage im Einzelnen

Das Entlastungsvolumen der Steuergesetzrevision 2011/12 beträgt nach der ersten Lesung total rund 300 Millionen Franken (Kanton: 197, Gemeinden: 103). Es besteht aus einer Senkung der Einkommenssteuer (229 Millionen Franken; siehe Tabelle unten rechts), einer Reduktion des Vorsorgetarifs (18), einer Entlastung bei der Vermögenssteuerbremse (23) und der Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer für Firmen (30).

Gescheitert sind die Bürgerlichen einzig mit ihrem Plan, bei der Vermögenssteuer eine Entlastung um 33 Millionen Franken durchzusetzen. Laut SVP-Sprecher Andreas Blank (Aarberg) wollen sie diesen Antrag in der zweiten Lesung aber noch einmal vorlegen. Er scheiterte am Dienstag an einem Zufallsmehr (siehe Ausgabe von gestern). Allerdings fiel auch die Schlussabstimmung gestern knapp aus: SVP, FDP, BDP und EDU setzten sich mit 75 zu 72 Stimmen bei zwei Enthaltungen gegen SP, Grüne und EVP durch.

SP scheitert erneut

Von links und rechts abgelehnt wurde der Vorschlag der Regierung, einen proportionalen Gewinnsteuertarif (Einheitssatz) für Firmen einzuführen. Hauptgrund war, dass die Bürgerlichen die Priorität bei den natürlichen Personen sahen.

Keine Gnade fand auch ein Antrag der SP zugunsten der Tourismusgemeinden mit hohen Anteilen an Zweitwohnungen: Sie wollte das zulässige Maximum der Liegenschaftssteuer von 1,5 auf 2,5 Promille des amtlichen Werts erhöhen. So könnten die Gemeinden die zumeist wohlhabenden Zweitwohnungsbesitzer stärker besteuern und dafür die Einheimischen bei der Einkommenssteuer entlasten, erklärte Emil von Allmen (Gimmelwald). Die Bürgerlichen anerkannten das Problem, störten sich aber daran, dass alle Gemeinden und nicht nur die betroffenen die Liegenschaftssteuer erhöhen könnten. Dieser implizite Vorwurf erzürnte Bernhard Antener (SP, Langnau): So, wie die Bürgerlichen argumentierten, müsse man meinen, in den Gemeinden seien nur «Tubel» am Werk, die keine Ahnung von Wettbewerb hätten. Von Allmen sagte zudem, nur ein Viertel aller Gemeinden habe heute die Liegenschaftssteuer auf dem aktuell geltenden Maximum festgelegt. Es half nichts: Die Bürgerlichen lehnten den Antrag mit 77 zu 66 Stimmen ab.

BDP-interne Differenzen

Während der zweitägigen Steuerdebatte fiel immer wieder auf, dass ein BDP-Grossrat anders stimmte als seine Fraktion: Lorenz Hess (Stettlen). Als Präsident des Verbands bernischer Gemeinden (VBG) lehnte er weite Teile der Steuerentlastung ab. Hess und VBG-Vize Antener hatten ihre Sorge um die Gemeindefinanzen allen Grossratsmitgliedern in einem Brief kundgetan. Ausgerechnet BDP-Kollegin Therese Bernhard (Worb) qualifizierte dieses Schreiben als «ein ziemliches Gejammer». (Berner Zeitung)

Erstellt: 26.11.2009, 08:49 Uhr

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