Die schuldigen Gemeinden sollen zahlen
Von Fabian Schäfer. Aktualisiert am 03.11.2011 5 Kommentare
Artikel zum Thema
Peinlich war der Fehler sowieso – nun könnte er aber auch noch teuer werden: 29 bernische Gemeinden haben die Stimmzettel der Volksabstimmung über die Motorfahrzeugsteuern vom Februar 2011 widerrechtlich früh vernichtet. Damit haben sie die Nachzählung verhindert, welche das Verwaltungsgericht wegen des sehr knappen Ausgangs angeordnet hatte. Dies wiederum führt dazu, dass die Abstimmung am 11.März 2012 voraussichtlich wiederholt werden muss.
So weit ist die Geschichte bekannt. Nun weist der Regierungsrat relativ deutlich darauf hin, dass die schuldigen Gemeinden – darunter auch grössere Orte wie Langenthal, St.Immer, Zweisimmen, Riggisberg oder Thunstetten – mit finanziellen Konsequenzen zu rechnen haben. So haften die Gemeinden – wie auch der Kanton – für den Schaden, «den ihre Organe bei der Ausübung ihrer hoheitlichen Tätigkeiten widerrechtlich verursachen». Dies erklärt die Regierung in der Antwort auf einen Vorstoss von SP-Grossrat Luc Mentha. Der Gemeindepräsident von Köniz, welches die Stimmzettel pflichtgemäss aufbewahrt hat, verlangt, dass die fehlbaren Gemeinden für den Schaden aufkommen, der dem Kanton und allenfalls den anderen Gemeinden durch die Abstimmungswiederholung entsteht.
Kosten: Über 300'000 Franken
Die Regierung will seinen Vorstoss immerhin als unverbindlichen Prüfauftrag annehmen. Sie will zunächst abwarten, was die laufende Untersuchung des Debakels ergibt, und dann entscheiden, ob der Kanton die schuldigen Gemeinden belangen will.
Falls es so weit kommt, stellt sich umgehend noch eine andere unangenehme Frage: Müssen die Gemeinden auch die Parteien und Abstimmungskomitees für deren Ausgaben im Vorfeld des Urnengangs vom Februar entschädigen? Insgesamt bewegten sich ihre Auslagen offenbar in der Grössenordnung von 300'000 Franken, wie eine Umfrage des «Bund» vor einiger Zeit ergab. Die Kosten des Kantons wurden dabei auf mehrere 10'000 Franken veranschlagt.
Bei sich selbst sieht der Kanton weiterhin kein Verschulden. So wies die Staatskanzlei nach Bekanntwerden der Abstimmungsbeschwerden die Regierungsstatthalter an, den Gemeinden in Erinnerung zu rufen, dass die Stimmzettel sicher aufbewahrt werden müssen, bis alle Beschwerden erledigt sind. (Berner Zeitung)
Erstellt: 03.11.2011, 07:30 Uhr
Kommentar schreiben
Verbleibende Anzahl Zeichen:

Bitte warten




