Die Privatspitäler verschärfen die Kritik
Von Fabian Schäfer. Aktualisiert am 14.10.2011 3 Kommentare
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«Das ist lächerlich»: Thomas Straubhaar. (Bild: Urs Baumann)
Hohmad
Die kleine Thuner Privatklinik Hohmad, die über 23 Betten verfügt, übt ebenfalls heftige Kritik an der neuen Spitalliste: Laut Verwaltungsratspräsident Carlo Schlatter will der Kanton der Klinik vier Fünftel der Eingriffe streichen, da diese nicht als versorgungsnotwendig erachtet würden. Dadurch seien
80 Arbeitsplätze bedroht. Gemäss Spitalamt soll sich die Klinik auf ihre Stärken – Augenmedizin und Teile der Urologie – konzentrieren und die anderen Bereiche der Konkurrenz überlassen. Schlatter will sich wehren. sft/fab
Der Verteilkampf in der Spitalbranche ist voll entbrannt. Letzte Woche gab die Gesundheitsdirektion (GEF) den Entwurf der Spitalliste 2012 in die Anhörung – seither laufen die Drähte heiss. Wenn die Liste so bleibt, müssen mit Ausnahme der Insel fast alle Spitäler die eine oder andere Disziplin aufgeben. Stark betroffen ist die Hirslanden-Klinik Beau-Site in Bern, deren Herzchirurgie bedroht ist, sowie die Thuner Klinik Hohmad (siehe Kasten).
Die Spitalliste berücksichtigt neben technischen Anforderungen und der «Versorgungsnotwendigkeit» primär die Kriterien Qualität und Wirtschaftlichkeit. Wie diese zu messen sind, ist heftig umstritten. Der Kanton verwendet je einen Indikator: Die Wirtschaftlichkeit misst er anhand der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer der Patienten, die Qualität anhand der «potenziell vermeidbaren Rehospitalisierungen» (Wiedereintritte) innert 30 Tagen nach Entlassung.
«Völlig daneben»
«Das ist lächerlich», sagt Thomas Straubhaar. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung des Sonnenhofs und damit direkt betroffen, da die GEF die Privatklinik etwa von der Urologie und der Neurochirurgie ausschliessen will. Straubhaars Wort hat indes Gewicht: Er ist ehemaliger Vizeleiter des Spitalamts; zudem fungiert er als Präsident des Nationalen Vereins für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken ANQ, dem Kantone, Spitäler und Krankenkassen angehören.
Als solcher lässt er kein gutes Haar an der Qualitätsbeurteilung der GEF: Es sei völlig unhaltbar, einzig die Rehospitalisierungen zu berücksichtigen. Einerseits seien die Daten noch nicht genügend zuverlässig – vor allem fehle eine genügend lange Datenreihe –, andererseits lasse sich die Qualität nicht mit nur einem Faktor messen. Falsche Schlussfolgerungen seien nicht auszuschliessen. «Es ist völlig daneben, dass der Kanton auf einer derart unsicheren Basis Entscheide fällen will, die für die Spitäler handfeste wirtschaftliche Konsequenzen haben», so Straubhaar. Das gelte auch bei der Wirtschaftlichkeit: Hier hätte er etwa einen Vergleich der Fallkosten erwartet.
Die Zürcher machens anders
Der Kanton Zürich, der in Sachen Spitalplanung als Vorbild gilt, misst Qualität und Wirtschaftlichkeit anders als Bern. Er verzichtet explizit auf «Ergebnisqualitätsindikatoren» wie die Rehospitalisierungen, da bei deren Anwendung das Risiko von Fehlentscheiden bestehe. In der Zürcher Spitalplanung heisst es, diese Indikatoren gäben nur «einen eingeschränkten und oft sogar verzerrten Eindruck der effektiven Qualität». Die Wirtschaftlichkeit wiederum prüfen die Zürcher in der Tat anhand eines Kostenvergleichs der Spitäler.
Das Berner Spitalamt ist sich seiner Sache aber sicher. «In der Wissenschaft ist man sich einig, dass in den meisten Bereichen der Akutversorgung die Rehospitalisationen die verlässlichsten Rückschlüsse auf die Qualität zulassen», sagt Thomas Spuhler, stellvertretender Amtsleiter. Er behauptet nicht, dass sich Qualität damit endgültig und zweifelsfrei messen lasse. Da jedoch das Bundesgesetz die Kantone verpflichte, die Qualität zu berücksichtigen, habe man beschlossen, neben der Patientenzufriedenheit einzig die Wiedereintritte zu berücksichtigen. Wie die Zürcher die «Ergebnisqualität» gar nicht zu untersuchen, sei nicht infrage gekommen, da damit aus Berner Sicht die Anforderungen des Gesetzes nicht erfüllt wären. Klarheit schaffen könnten in dieser Sache der Bundesrat, wenn er die Messmethoden präzisiert, oder die Richter, sobald sie die ersten Beschwerden behandeln.
Spuhler betont zudem, das Kriterium Qualität trage nur in «einigen wenigen Fällen» dazu bei, dass ein Spital den Leistungsauftrag für ein Angebot nicht erhalte. Welche Fälle das sind, wird erst publik, wenn die Regierung die definitive Spitalliste erlässt.
Kostenvergleich misslungen
Die GEF hat eigens einen Gutachter beauftragt, geeignete Qualitätsindikatoren zu identifizieren. Er kam, salopp gesagt, zum Schluss, dass es keine erprobten, zuverlässigen Kennzahlen gibt. «Am ehesten» könnte laut dem Gutachter ein Indikator zum Erfolg führen, der auf Rehospitalisierungen basiert. Er warnte vor grossen Herausforderungen; das Spitalamt hat diese ganz offensichtlich nicht gescheut.
Im Fall der Wirtschaftlichkeit bestreitet Spuhler nicht, dass ein Kostenvergleich auch infrage käme. Zürich habe dafür jedoch einen «wahnsinnigen Aufwand» betreiben müssen. In Bern ist das Spitalamt laut Spuhler vor ein paar Jahren an einem ähnlichen Vergleich gescheitert. Die Rechnungen der öffentlichen und privaten Spitäler hätten sich als nicht vergleichbar erwiesen. Laut Spuhler erachtet die Wissenschaft auch die Aufenthaltsdauer als zuverlässigen Indikator der Wirtschaftlichkeit. (Berner Zeitung)
Erstellt: 14.10.2011, 07:41 Uhr
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Die Qualitätsbeurteilung der GEF hat nichts mit der Realität zu tun. Die Beurteilung eines Patienten, der wochenlang schwerkrank im Spital war, wäre aussagekräfter. Klinik Sonnenhof in Bern: Schwierigste Behandlungsmassnahmen, 2 OPs. Die Ärzte und das Pflegepersonal haben mich hervorragendst betreut! Das ist Qualität! Antworten
Die Qualitätsbeurteilung der GEF hat nichts mit der Realität zu tun. Die Beurteilung eines Patienten, der wochenlang schwerkrank im Spital war, wäre aussagekräfter. Klinik Sonnenhof in Bern: Schwierigste Behandlungsmassnahmen, 2 OPs. Die Ärzte und das Pflegepersonal haben mich hervorragendst betreut! Das ist Qualität! Antworten

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