Die Privatspitäler sollen zahlen
Von Fabian Schäfer. Aktualisiert am 07.07.2012 11 Kommentare
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Brisante Vorschläge: Gesundheitsdirektor Philippe Perrenoud
eröffnet gleich mehrere neue Fronten. Andreas Blatter (Bild: Andreas Blatter)
Die Berner Regierung hat gestern eine neue Front im Kampf mit den Privatspitälern eröffnet. Sie schickte den Entwurf für ein neues Spitalversorgungsgesetz in die Vernehmlassung. Dieser enthält brisante Vorschläge, mit denen Gesundheitsdirektor Philippe Perrenoud (SP) neben dem Streit um die Spitalliste gleich ein paar weitere Baustellen eröffnet.
Alle Spitäler dagegen
Bereits heftig umstritten ist der «Ausgleichsfonds», den Perrenoud und seine Regierungskollegen planen. Diesen wollen sie vor allem aus einer Quelle speisen: Ab 2014 sollen alle bernischen Spitäler dem Kanton bis zu 20 Prozent der Einnahmen abliefern, die sie im Geschäft mit Zusatzversicherten (privat oder halbprivat) erzielen. Das soll nach ersten Schätzungen jährlich immerhin eine Summe im mittleren zweistelligen Millionenbereich einspielen. Welche Spitäler wie viel bezahlen müssten, ist noch nicht bekannt. Es liegt aber nahe, dass vor allem die Privatspitäler – allen voran Lindenhof-Sonnenhof und die Hirslanden-Betriebe – «bluten» müssten, da sie traditionell am meisten Zusatzversicherte behandeln. Die Insel dürfte auch einen namhaften Beitrag einzahlen müssen.
Dass die Idee bei den Privatspitälern auf Ablehnung stösst, versteht sich von selbst. Doch auch die öffentlichen Spitäler sprachen sich gestern umgehend gegen die neue Abgabe aus: Sie warnen, damit würde einmal mehr die Innovationsfähigkeit der Berner Spitäler geschmälert.
Umverteilung aufs Land
Perrenoud sprach von einem «Solidaritätsfonds», in den jene Spitäler einzahlen sollen, die das «lukrativere» Angebot und die entsprechende Klientel haben. Dies sei gerechtfertigt, da die Spitäler im Bereich der Zusatzversicherung davon profitierten, dass Kanton und Grundversicherung ihre Infrastruktur und ihr Personal finanzierten.
Einzahlen müssten also vor allem die Stadtberner Privatspitäler. Profitieren würden andere Spitäler, damit sie Angebote aufrechterhalten können, die als versorgungsnotwendig gelten, sich mit den ordentlichen Beiträgen aber nicht finanzieren lassen. Dabei dürften Angebote in Landregionen im Vordergrund stehen, etwa im Obersimmental-Saanenland, wo nach der beschlossenen Schliessung des Spitals Saanen auch der Standort Zweisimmen infrage steht. Der Fonds soll zudem Rettungsdienste, Gesundheitszentren und dergleichen unterstützen. Sprich: Die Zusatzversicherten sollen das Grundangebot mitfinanzieren.
Perrenoud sagte offen, Bern stehe mit dieser Abgabe schweizweit allein da. Er rechtfertigte dies mit dem einzigartig hohen Marktanteil von 40 Prozent, den die Privatspitäler hier in der Grundversicherung haben.
Wirksame Drohkulisse
Die Regierung sieht für den Fonds noch eine zweite Quelle vor, die im Idealfall aber wenig bis nichts hergäbe. Der Gesetzesentwurf enthält eine «Steuerung der Leistungsvolumen», die ebenfalls heftig umstritten ist: Das Spitalamt soll jedem Spital ein bestimmtes Leistungsvolumen zuteilen. Wird kantonsweit die Gesamtmenge um mehr als 10 Prozent überschritten, sollen die «schuldigen» Spitäler 20 Prozent der überschüssigen Einnahmen in den Fonds einzahlen. So will Perrenoud rein finanziell motivierte Fallsteigerungen verhindern, die nach seinen Aussagen bereits zu beobachten seien.
Allerdings ist die Vorgabe als Drohkulisse zu sehen: Das Ziel ist, dass die Spitäler mit den Krankenkassen Verträge aushandeln, die ab einem bestimmten Volumen Rabatte vorsehen. Die Wirkung wäre dieselbe – bloss würden neben dem Kanton auch die Krankenkassen profitieren. Die meisten Spitäler sind bislang bereit zu solchen Verträgen. Dank der Drohkulisse soll das auch so bleiben. (Berner Zeitung)
Erstellt: 07.07.2012, 11:31 Uhr
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