Der Bundesrat könnte Personen zur Arbeit im AKW zwingen
Von Urs Egli. Aktualisiert am 24.03.2011 4 Kommentare
Mit Handschlag verabschiedete der Kommandant der Feuerwehr von Tokio seine Männer zum selbstlosen Einsatz beim havarierten AKW von Fukushima. Würde sich eine ähnliche Szene abspielen, wenn es im AKW Mühleberg zu einem GAU käme? Müsste die Berufsfeuerwehr der Stadt Bern ausrücken? Könnten die Hilfskräfte zu diesem Einsatz im atomar verseuchten Gebiet gar gezwungen werden?
«Wir sind zwar primär auf Alltagsbedrohungen ausgerichtet», sagt der Kommunikationschef der Berufsfeuerwehr der Stadt Bern, Franz Märki, «jedoch haben wir als ABC-Stützpunkt zusätzliche Kompetenzen und Material.» Es gebe eine Vereinbarung mit dem AKW Mühleberg, in welcher die Zusammenarbeit geregelt sei. Bei Bränden, Explosionen, etwa im Betriebsgebäude, sowie bei Elementarschadenereignissen wie Wasser oder Sturm kann die Betriebsfeuerwehr die Berufsfeuerwehr zu Hilfe rufen. «Unser primäres Ziel ist, Schlimmeres zu verhindern. Wir wollen so rasch und stark intervenieren», erklärt Märki, «dass ein Alltagsereignis gar nicht erst eskaliert und es zur Freisetzung von radioaktiven Stoffen kommt.»
Feuerwehr mit Dosimetern
Die Berufsfeuerwehr Bern verfügt zwar über Strahlenschutz, doch ist dieser relativ bescheiden. Die Feuerwehrleute sind mit Dosimetern ausgerüstet und auch geschult, wie sie sich in strahlenbelasteten Gebieten zu verhalten haben. «Zum Schutz von Sachwerten darf bei einem Einsatz unserer Leute der Strahlengrenzwert von 50 Millisievert nicht überschritten werden, bei Lebensrettungen sind maximal 250 Millisievert zugelassen», sagt Franz Märki. Bei höheren Werten müssen die Berner Berufsfeuerwehrleute abziehen.
«Fest steht, dass die Berufsfeuerwehr der Stadt Bern nicht für einen Einsatz nach einem atomaren GAU ausgerüstet ist. Unsere Leute würden in normaler Brandschutzbekleidung ausrücken», weiss Märki. Wenn die Strahlengefahr grösser sei, müssten die Spezialisten des Bundes und der Armee aktiv werden.
Pflicht zum Einsatz per Gesetz
In Aktion tritt dann die Nationale Alarmzentrale (NAZ). Sie ist die Fachstelle des Bundes für ausserordentliche Ereignisse. Zum Einsatz käme der Bundesstab ABCN (atomare, biologische, chemische und Naturereignisse). Dieser setzt sich aus den Direktoren aller betroffenen Bundesämter, aus Vertretern des Führungsstabes der Armee sowie der betroffenen Kantone zusammen. Der Bundesstab entscheidet, mit welchen Massnahmen und Mitteln eine Krisensituation angegangen werden soll. Zudem stellt dieses Führungsgremium, das alle Entscheidträger miteinander vernetzt, dem Bundesrat Antrag. Der Bundesrat kann Personen dazu verpflichten, Tätigkeiten in Krisensituationen zu leisten. Dies ist im Strahlenschutzgesetz festgehalten. «Ob und für welche Personen ein solcher Antrag an den Bundesrat notwendig wäre, würde situativ entschieden», erklärt Christian Fuchs, Informationschef der NAZ. (Berner Zeitung)
Erstellt: 24.03.2011, 13:55 Uhr
Kommentar schreiben
Verbleibende Anzahl Zeichen:
4 Kommentare
Es ist klar, wer in Schweizer AKW's für Notfall- und Aufräumarbeiten einzusetzen ist: Leute, welche auf die Ungefährlichkeit der "friedlichen" Nutzung der Atomkraft hinwiesen und für diese Aussagte die Verantwortung zu tragen vorgaben. Das sind vorab die obersten Verantwortlichen der AKW's und die weiteren Verantworlichen aus Kreisen von AVES, Nuklearforum etc, also etwa das halbe Bundesparlament. Antworten

Bitte warten




