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Datenschützer verärgert Schulleiter

Von Claude Chatelain. Aktualisiert am 27.01.2012 5 Kommentare

Der Datenschutzbeauftragte verlangt von Schulleitern nutzlose Geheimniskrämerei und sorgt damit für Aufwand und Ärger.

Über den Sinn und Unsinn von Datenschutz im Klassenzimmer.

Über den Sinn und Unsinn von Datenschutz im Klassenzimmer.
Bild: Max Spring

Ende Januar ist in der Volksschule Semesterende. Für die Schulleitung heisst das viel Aufwand – und in bestimmten Fällen viel unnützer Aufwand. Weil der Datenschutz im Kanton Bern seltsame Blüten treibt, müssen Schulleiter eine Fleissarbeit erledigen. Sie müssen für die Beurteilungsberichte auf dem Computer die Lehrpersonen den jeweiligen Klassen zuteilen. Das heisst, sie müssen dafür sorgen, dass ein Lehrer auf der Webapplikation «Beurteilung 04» nur die Noten seiner Schüler sehen kann. Anders gesagt: Der Deutschlehrer darf nicht wissen, was seine Schüler in Französisch für eine Note haben.

Fleissübung für die Katz

Die Schulleiter haben wenig Freude an dieser Beschäftigungstherapie: «Wir kommen nicht darum herum, das Arbeits- und Lernverhalten im Team zu beurteilen. So haben die Lehrer so oder so Kenntnis von den Noten in anderen Fächer», erklärte Roland Näf am 19. September 2011 in dieser Zeitung. Näf ist SP-Grossrat und Co-Schulleiter der Schule Seidenberg in Gümligen.

Wenig Freude hat auch der Datenschutzbeauftragte des Kantons Bern, Fürsprecher Markus Siegenthaler. Allerdings nicht wegen des zeitlichen Zusatzaufwandes der Lehrer und Schulleiter, sondern weil «die Webapplikation teilweise nicht datenschutzkonform betrieben und genutzt wird», wie er in einem Brief an die Gemeinde Muri-Gümligen schreibt. Denn einige Schulleiter hatten dieser Zeitung erklärt, dass sie auf diese aufwendige Übung verzichten und allen Lehrern alle Fächer zuteilen würden (Ausgabe vom 19.September 2010). So erklärt der Datenschutzbeauftragte in besagtem Schreiben: «Die Gemeinden haben sich zur Einhaltung eines Benützungsreglements zu verpflichten.» In einem ziemlich bestimmten Ton verlangt er von der Gemeinde Muri-Gümligen eine Rückmeldung bis Ende Februar 2012, «ob die Webapplikation in Ihrer Gemeinde rechtskonform betrieben und genutzt wird».

Was eine rechtskonforme Handhabe konkret bedeutet, zeigt sich am Beispiel des Oberstufenzentrums Eisengasse in Bolligen. Der Administrator muss auf dem Computer mehr als 8000 Kreuze eintippen. «Der Zeitaufwand und die Fehlerquote sind bei dieser nicht gerade intelligenten Arbeit eher gross», erklärte Schulleiter Peter Sahli. Er will deshalb Markus Christen dazu einladen, die ganze Übung vor Ort mit anzusehen. Christen ist stellvertretender Vorsteher der Abteilung Volksschule und Entwicklungsprojekte.

Interpellation im Grossen Rat

Derweil hat SP-Grossrat Roland Näf dieser Tage eine Interpellation eingereicht. «Viele Betroffene erachten die Vorgaben der Erziehungsdirektion beziehungsweise der Datenschutzaufsichtsstelle als Schikane und sind insgesamt verärgert», schreibt Näf. Durch die fragwürdigen Vorgaben seien zusätzliche Schwierigkeiten entstanden, und der administrative Aufwand habe stark zugenommen. Vom Regierungsrat will Näf unter anderem wissen: «Wie gedenkt der Regierungsrat Lehrpersonen und Schulleitungen zu entlasten, welche durch die fragwürdigen Vorgaben der Datenschutzaufsichtsstelle umfangreiche Mehrarbeit zu verrichten haben?» Und: «Welche Massnahmen sieht der Regierungsrat vor, um unhaltbare Einschränkungen wie bei der Webapplikation ‹Beurteilung 04› zu verhindern?»

Fortsetzung folgt. (Berner Zeitung)

Erstellt: 27.01.2012, 07:38 Uhr

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5 Kommentare

Hans Schmocker

29.01.2012, 10:34 Uhr
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Datenschutz ja, aber mit gesundem Menschenverstand! Einmal mehr muss festgestellt werden, dass in gewissen gesellschaftlichen Fragen das notwendige Augenmass nicht mehr vorhanden ist. Herr Siegenthaler, dann macht sich eine Lehrperson strafbar, wenn sie im Lehrerzimmer mit Kollegen über Zeugnisnoten der Schüler spricht? Wäre die logische Schlussfolgerung.. da schüttle ich nur den Kopf!! Antworten


Werner Dietschi

29.01.2012, 09:39 Uhr
Melden 1 Empfehlung

@Kettiger 12:33. Der Datenschutz von Schulnoten gilt sinnigerweise gegen aussen, aber innerhalb einer Schule sind Lehrer gehalten, zusammenzuarbeiten, und dazu sind sie auch willens. Leistungsabfälle müssen gerade zum Schutz der betroffenen Schüler rechtzeitig erkannt werden, damit wenn möglich geholfen werden kann. Manche möchten jedoch Lehrer in einen Käfig sperren; so macht man den beruf kaputt Antworten



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