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«Man bekommt das Gefühl, das Ganze sei unglücklich gelaufen»

Im Kanton Bern sind die Regierung und die Justiz wegen der Mehrkosten der Justizreform im Clinch. Regierungsrat Christoph Neuhaus (SVP) betont, man wolle keine zusätzlichen Stellen auf Vorrat schaffen.

Justizdirektor im Zwist mit der Justiz: Regierungsrat Christoph Neuhaus (SVP).

Justizdirektor im Zwist mit der Justiz: Regierungsrat Christoph Neuhaus (SVP).
Bild: Keystone

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Mehrkosten von 33 oder 18 Millionen

2011 wird die Justiz schweizweit reformiert. Der Bund hat eine Vereinheitlichung der Prozessordnungen beschlossen. Zugleich stärkt der Kanton Bern die Unabhängigkeit der Justiz, die sich neu selbst verwalten wird. Sie vertritt ihr Budget fortan selber vor dem Grossen Rat (und nicht mehr die Regierung). Dafür wird eine Justizleitung gebildet, bestehend aus den Präsidien von Ober- und Verwaltungsgericht sowie der Generalstaatsanwaltschaft. Für die Justizleitung wurde auch administratives Personal angestellt.

Erst diese Woche wurde publik, dass sich Regierung und Justizleitung über die Kosten der Reform uneins sind. Die Justiz meldet einen Bedarf von insgesamt 646 Stellen an, was gegenüber 2009 einem Zuwachs um 95 Stellen entspräche. Die Kosten würden total um 33 auf 123 Millionen Franken anwachsen (netto).

Die Regierung beruft sich auf die bisherige Planung, an der auch die Justiz beteiligt gewesen sei (siehe Interview): Sie will «nur» 64 neue Stellen bewilligen. Die Gesamtkosten würden noch um 18 Millionen Franken steigen. Der Grosse Rat wird im November entscheiden.

Seit Jahren läuft die Planung für die Umsetzung der Justizreform auf 2011. Nun streiten Regierungsrat und Justiz plötzlich über die Mehrkosten: Die Justiz plant gegenüber 2009 mit einem Mehraufwand von 33 Millionen Franken und 95 neuen Stellen. Die Regierung sagt, 18 Millionen und 64 Stellen müssten reichen. Wieso gibt es noch derartige Differenzen?
Christoph Neuhaus: Es handelt sich hier um die grösste Justizreform, die es im Kanton Bern je gab. Heute weiss noch niemand exakt, welche Folgen sie haben und wie viele Stellen die Justiz künftig benötigen wird. Die Regierung ging bei der Planung immer davon aus, dass 64 zusätzliche Stellen ausreichen. Diese Zahl wurde in Zusammenarbeit mit der Justiz errechnet und nicht von uns allein.

Jetzt verlangen die Vertreter der Justiz aber 95 Stellen...
...wir wissen auch nicht, wie sie auf diese Zahl kommen. Für uns ist einiges nicht nachvollziehbar. Das gilt auch für die Erhöhung des übrigen Aufwands um 11 Millionen Franken, den die Justiz geltend macht und den wir ebenfalls kürzen wollen.

Die Justizleitung sagt, es sei seit Anfang 2009 bekannt, dass 95 neue Stellen notwendig seien.
Der Justizleitung mag das seit 2009 bekannt sein – der Regierung war es nicht bekannt. Wir haben davon erst im Frühjahr 2010 erfahren, als die Justiz uns ihre Eingaben für die Erarbeitung des Budgets 2011 machte. Danach haben wir sofort mit ihnen das Gespräch gesucht.

Hätte die Justizleitung nicht mit Ihnen das Gespräch suchen müssen, sobald sie merkte, dass die 64 Stellen nicht reichen?
Ich sehe dahinter keinen bösen Willen. Man muss sehen, dass die Justiz erstmals selber ein Budget erarbeiten musste.

Für Aussenstehende ist unverständlich, wieso Ihre Direktion und die Justiz bei einer derart grossen Reform nicht enger zusammengearbeitet und sich abgesprochen haben. Dann wäre diese Differenz nicht möglich gewesen.
Von aussen gesehen stimmt das. Man bekommt das Gefühl, das Ganze sei unglücklich gelaufen. Schlimm ist das aber nicht: Es hätte so oder so einen Konflikt zwischen der Justiz und der Regierung gegeben, weil wir die Auswirkungen der Reform und deshalb auch den Stellenbedarf anders einschätzen. Dazu kommt, dass wir daran sind, ein Sanierungspaket zu schnüren, an dem sich aus unserer Sicht auch die Justiz beteiligen muss. Diesen Konflikt hat nun der Grosse Rat zu lösen. Wie die Regierung kann auch die Justiz ihren Antrag in den Kommissionen vertreten.

Die Regierung findet, die Justizleitung habe einfach mal Stellen auf Vorrat beantragt: Interpretieren wir das richtig?
Sagen wir es so: Für uns waren die Begründungen für die neuen Stellen zu einem grösseren Teil – rund 30 Stellen – nicht nachvollziehbar. Die Justiz hat uns nicht aufgezeigt, wie sie zu ihrer Stellenplanung gekommen ist. Wir hatten keine Einsicht in ihre Unterlagen und wissen nicht, wie sie genau rechnet. Unsere Planung geht davon aus, dass die Justizreform die Gerichte so stark entlastet, dass ein Teil ihres Personals zu den neuen Schlichtungsbehörden und zur Staatsanwaltschaft transferiert werden kann, die wirklich mehr Aufgaben übernehmen müssen.

Die Justiz streitet dies ab.
Sie geht von sehr pessimistischen Annahmen über den Erfolg der Justizreform aus. Wir haben uns bemüht, die anvisierte Entlastung der Gerichte nüchtern einzuschätzen. Dazu kommt, dass wir lieber erst im Nachhinein weitere Stellen schaffen, wenn das effektiv nötig sein sollte. Dazu ist nach zwei Jahren eine Evaluation geplant. Jetzt schon Stellen auf Vorrat zu schaffen, wäre falsch. Ein zu viel kann man danach sicher nicht mehr abbauen.

Nun will aber auch die Regierung immerhin 64 zusätzliche Stellen schaffen, was ja auch nicht gerade eine sehr straffe Personalplanung ist, oder?
Wir wollen, dass die Justiz von Beginn weg in der Lage ist, gut zu funktionieren. Es ist klar, dass sie nach der Reform zusätzliche Aufgaben übernehmen muss. Zum Beispiel wird sie die bisherigen Miet- und Arbeitsgerichte ersetzen, und die Präsenzpflicht der Staatsanwälte vor Gericht wird massiv erhöht. Deshalb ist zusätzliches Personal bis zu einem gewissen Grad gerechtfertigt. Die Reform soll kein verstecktes Abbaupaket sein, wir können aber auch nicht den hintersten und letzten Wunsch der Justiz erfüllen.

Wie viele der neuen Stellen werden andernorts, bei den Mietgerichten etwa, kompensiert?
Das lässt sich nicht genau sagen. In erster Linie werden dadurch die Gemeinden entlastet. Es geht aber zumeist um sehr viele sehr kleine Pensen.

Müsste ein Teil der Stellen nicht auf Ihrer Direktion kompensiert werden, weil sie künftig weniger Aufgaben hat?
Wir werden sieben Stellen zur Justiz transferieren, da sie die entsprechenden Aufgaben von uns übernimmt. Ein Teil dieser Stellen ist bereits transferiert. Sobald die Justiz weitere Aufgaben übernimmt, die derzeit meine Direktion wahrnimmt, werden die dazugehörigen Stellen auch verschoben. Bis auf weiteres läuft das Finanz- und Rechnungswesen, die Informatik, die Logistik und auch das Inkasso der Justiz nach wie vor über uns.

Ab 2011 wird sich die Justiz selbst verwalten. Droht dann die Gefahr, dass sie Jahr für Jahr Stellen auf Vorrat beantragt?
Ich gehe davon aus, dass der Justizleitung bewusst ist, dass mit Selbstverwaltung auch Selbstverantwortung verbunden ist. Die Unabhängigkeit der Justiz wird gestärkt, sie wird aber kein Staat im Staat sein. Der Regierungsrat wird jeweils seinen Kommentar zu ihrem Budget abgeben, bevor dieses an den Grossen Rat geht. Für die nächsten, finanziell schwierigen Jahre dürfte der Justizleitung klar sein, dass wir im selben Boot sitzen. Wir können nicht der Kantonsverwaltung Ruder wegnehmen und der Justiz neue Aussenbordmotoren kaufen. Auch die Justiz muss den Gürtel enger schnallen. (Berner Zeitung)

Erstellt: 03.09.2010, 07:13 Uhr

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1 Kommentar

kurt habegger

03.09.2010, 11:03 Uhr
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Es ist immer paradox, wenn die SP, Grüne und FDP eine Reform durchboxen und anschliessen ein SVP-Regierungsrat den angerichteten Salat ausbaden muss. Es ist aber auch immer das gleiche, dass sich die Verursacher von der Verantwortung distanzieren, wenn all die Versprechen von ihnen im Sand verlaufen und sich alles so bestätigt, wie die SVP in den Vorberatungen der Reform davor gewarnt hat!! Antworten



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