Bis zur Anklage verjähren weitere Fälle
Von Wolf Röcken. Aktualisiert am 04.02.2011 2 Kommentare
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H.S. ist in U-Haft
Gegen den 54-Jährigen H.S. wird wegen diverser Vergehen ermittelt: sexuelle Handlungen mit Kindern, mit unmündigen Abhängigen und Anstaltspfleglingen sowie wegen Schändung. Dafür sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsentzug von mehreren Jahren vor. Am schwersten wiegt der Vorwurf der Schändung, also sexuelle Handlungen mit urteils- oder widerstandsunfähigen Personen. Das sind Personen, die nicht imstande sind, sich gegen Misshandlungen zu wehren. Auf Schändung stehen bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
H.S. sitzt momentan in Untersuchungshaft, wie Scheurer bestätigt. Er könnte je nach Ermittlungen einen vorgezogenen Straf- beziehungsweise Massnahmenvollzug antreten.
Ob dereinst gar eine Verwahrung angeordnet werden wird, hängt vom psychiatrischen Gutachten ab, das in Auftrag gegeben worden ist und in einigen Monaten vorliegen soll.
H.S. hat sich in 29 Jahren an mindestens 114 Menschen mit Behinderung vergangen. Nach heutigem Stand werden aber nur 33 Fälle strafrechtlich verfolgt – und es werden wohl noch weniger. Rund 90 Fälle sind bereits verjährt, und es ist nicht auszuschliessen, dass weitere verjähren, bevor die Anklage vorliegt, wie Staatsanwalt Christof Scheurer sagt. Es gehe dabei aber sicher um «weniger als 5 Fälle».
Aus Sicht der Opfer und deren Umfeld ist es wichtig, ob der Missbrauch als verjährt gilt. Für die Strafe von H.S. spielt die Anzahl Fälle aber keine grosse Rolle. «Der Fall ist derart gravierend, dass dies keine Auswirkung auf die Strafzumessung haben dürfte», sagt Scheurer. Das Gericht berücksichtigt auch verjährte Fälle, wenn es darum geht, sich ein Gesamtbild eines Täters zu verschaffen.
Bis zur Anklage werden noch Monate vergehen. «Wir stehen erst ganz am Anfang, jetzt erst folgt die richtige Ermittlung», erklärt der Staatsanwalt. Ziel ist es, dass die Anklage bis Ende Jahr vorliegt. Dies sei zum jetzigen Zeitpunkt allerdings sehr schwer vorauszusagen.
Die Ermittler stützen sich in erster Linie auf das umfangreiche Geständnis von H.S. Ob dabei alle Missbrauchsfälle bekannt wurden, ist unklar. Weil es weitere Fälle geben könnte, hat die Polizei eine Hotline für Opfer und Angehörige eingerichtet, die laut Polizeiangaben «rege benützt» wird. Die Opferhilfe Bern wiederum war gestern überlastet – ob wegen des Falls H.S., war nicht in Erfahrung zu bringen.
Unverjährbarkeit ab wann?
In wie vielen Fällen es wirklich zur Anklage kommt, hängt auch von der Umsetzung der Unverjährbarkeitsinitiative ab. Die Schweiz hat dieser 2008 zugestimmt – umgesetzt ist sie noch nicht. Im Mai 2010 präsentierte der Bundesrat erstmals, wie er die Initiative umsetzen will. Der Kern: Wer unter 10-Jährige sexuell missbraucht, soll ein Leben lang dafür bestraft werden können. Der Bundesrat stützte sich auf Literatur, die besagt, dass als vorpubertäres Kind eines unter 10 Jahren gilt. Diese Altersgrenze ist für viele aber zu tief.
Umstritten ist auch, inwiefern die Unverjährbarkeit rückwirkend gelten soll. Der Bundesrat schlägt vor, alle Straftaten der Unverjährbarkeit zu unterstellen, die beim Ja zur Initiative am 30.November 2008 noch nicht verjährt waren. Das könnte also auch für Straftaten aus den Neunzigern gelten. Eine weiter reichende Rückwirkung ist für den Bundesrat nicht vereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Unverjährbarkeit soll zudem nur für volljährige Täter gelten. Bei jüngeren soll das Opfer nur bis Alter 25 Anzeige erstatten können. So sollen sich Täter wieder in die Gesellschaft eingliedern können.
Die Vernehmlassung zum Bundesratsvorschlag ist beendet. Laut dem Bundesamt für Justiz soll die Botschaft im Frühling dem Parlament vorliegen. Bis der neue Verfassungsartikel greift, dürfte es 2012 werden.
Fristen mehrmals revidiert
In den Jahren, während derer die Missbräuche durch H.S. geschahen, sind die Verjährungsfristen für Sexualstraftaten mit Kindern einige Male angepasst worden. Seit Oktober 2002 gilt: Bei sexuellen Handlungen mit Kindern oder Abhängigen und bei Schändung dauert die Verfolgungsverjährung mindestens bis zum 25.Lebensjahr des Opfers – ausser die Taten waren zu diesem Zeitpunkt nach altem Recht schon verjährt.
Initiative für Berufsverbot
Im Zusammenhang mit dem Fall H.S. ist ein anderes Anliegen aktuell: Christine Bussat, Initiantin der Unverjährbarkeitsinitiative, sammelt derzeit Unterschriften für eine neue Initiative. Das Begehren hat zum Ziel, dass Pädophile nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen. Der Artikel im Wortlaut: «Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, verlieren endgültig das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.» Die Sammelfrist für die Initiative läuft im April ab. (Berner Zeitung)
Erstellt: 04.02.2011, 06:38 Uhr
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2 Kommentare
wirklich unglaublich. weshalb solche "richtlinien" nicht von x-ternen fachleuten, welche ja über viel erfahrung verfügen auf einer öffentlich plattform oder innerhalb eines verbandes, zur verfügung gestellt werden, ist mir unverständlich. sowas dienst doch allen und spart kosten und viel zeit! Antworten
Die CH ist so klein, dass man sie noch in Kantönlis aufteilt. Die Lehrmittel verkommen zu Broschüren. Wir müssen damit leben, dass wir Intrigen, Verfilzung, Geheimniskrämerei, Korruption, Schwarze Schafe, usf. vorfinden. Nur wenige können sich aus diesem Sumpf lösen und ihren Lebensweg gehen. Sie sind dem Mobbing nahe. Kollegialität betreibt man bis in den Bundesrat. Weshalb beklagen sich so viele Antworten






