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Bernischer Spitex-Verband lanciert zwei Initiativen

Aktualisiert am 16.09.2010 1 Kommentar

Mit zwei Volksinitiativen will der bernische Spitex- Verband die ambulante Grundversorgung im Kanton sichern. In der Verfassung will er ein «Recht auf Spitex» verankern, und das Gesundheitsgesetz soll sicherstellen, dass die Pflege zuhause für alle möglich bleibt.

Die Spitex hilft pflegebedürftigen Menschen im eigenen Haushalt.

Die Spitex hilft pflegebedürftigen Menschen im eigenen Haushalt.
Bild: Walter Pfäffli

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Der Verband wehrt sich nach Kräften gegen eine Beteiligung der Patienten an den Spitex-Kosten, wie es am Donnerstag an einer Medienorientierung in Bern hiess.

Zwar hat der Grosse Rat die Regierung in dieser Sache zuletzt zurückgepfiffen; die Kostenbeteiligung wird 2011 entgegen früherer Pläne nicht eingeführt. Doch damit sei die Sache nicht definitiv vom Tisch, befürchtet der Spitex-Verband. Seit Donnerstag sammelt er deshalb Unterschriften für seine beiden Begehren.

Die Verfassungsinitiative will ein «Recht auf Spitex» in der Kantonsverfassung verankern: Jeder Mensch mit Wohnsitz im Kanton Bern soll demnach ein Recht auf ausreichende Hilfe und Pflege zuhause haben, «welche die Menschenwürde wahrt und wirtschaftlich tragbar ist».

Eine weitere Initiative soll sicherstellen, dass Spitex für alle möglich bleibt: Im bernischen Gesundheitsgesetz soll festgeschrieben werden, dass eine Kostenbeteiligung der Spitex-Patienten erst ab einem steuerbaren Einkommen von 150'000 Franken geschuldet ist.

Kostenexplosion befürchtet

Bereits letzte Woche hatte sich eine Mehrheit des Grossen Rats gegen die Einführung einer Kostenbeteiligung im Spitex-Bereich gewehrt. Die Gegner der Kostenüberwälzung befürchten, dass die Kosten für viele Spitex-Benutzer stark ansteigen könnten. Für viele Familien sei dies finanziell nicht mehr tragbar.

Dadurch bestehe die Gefahr, dass besonders betagte Menschen wieder früher in kostspielige Alters- und Pflegeheime abgeschoben würden. Der Kanton könnte gezwungen sein, neue teure Heime zu bauen, womit die Neuregelung zum Schuss in den Ofen verkäme.

Der Bund hatte vor zwei Jahren die Türe hin zu einer Kostenbeteiligung im Spitex-Bereich geöffnet. Die bernische Regierung erkannte darin ein Sparpotenzial für die Kantonskasse von rund 15 Millionen Franken. (pk/sda)

Erstellt: 16.09.2010, 09:53 Uhr

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1 Kommentar

Hans Abbühl

16.09.2010, 15:50 Uhr
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Zuerst "Recht auf Spitex" danach eine Initiative "Pflicht zur Spitex". Die Initiative ist wohl mehr für die Spitex als für die Patienten. Da die Kosten im Gesundheitswesen explodieren, wird es früher oder später zu grösserer Kostenbeteiligung der Patienten kommen müssen. Können diese die Kosten und Prämien schliesslich nicht mehr bezahlen, wird der "Rückbau" der Leistungserbringer zur Pflicht. . Antworten



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