Region

  • Region
  • Schweiz
  • Ausland
  • Wirtschaft
  • Börse
  • Sport
  • Kultur
  • Panorama
  • Leben
  • Auto
  • Digital
  • Wissen
  • Forum

Autosteuer 2012 bleibt in der Schwebe

Aktualisiert am 09.02.2012 12 Kommentare

Die Autofahrer im Kanton Bern bleiben im Ungewissen, ob ihre Steuerrechnung für 2012 zu hoch ist oder nicht: Das Urteil des Bundesgerichts zur entsprechenden Beschwerde lässt auf sich warten.

Auf dem Felsenau-Viadukt: Rund eine halbe Million Rechnungen für die Autosteuer 2012 wurden bereits im Januar verschickt.

Auf dem Felsenau-Viadukt: Rund eine halbe Million Rechnungen für die Autosteuer 2012 wurden bereits im Januar verschickt.
Bild: Andreas Blatter/Keystone

Artikel zum Thema

Etwas gesehen, etwas geschehen?

Leser-Reporter

Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Bernerzeitung.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...


Korrektur-Hinweis

Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.

In einer am Donnerstag publizierten Zwischenverfügung wurde der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuerkannt. Das Bundesgericht entsprach damit einem Wunsch des Beschwerdeführers. Der Kanton Bern hatte dagegen nichts einzuwenden.

Denn die Verfügung stellt bloss sicher, dass der Kanton keine Massnahmen trifft, die dem ausstehenden Urteil des Bundesgerichts vorgreifen. Die bernische Regierung hatte wiederholt beteuert, sie warte nun erst einmal auf die Entscheide aus Lausanne.

Im Streit um die Motorfahrzeugsteuern muss das Bundesgericht über insgesamt vier Beschwerden befinden. Zwei davon richten sich gegen die vom Regierungsrat beschlossene Wiederholung der Abstimmung, eine dritte nimmt das bernische Verwaltungsgericht ins Visier.

Beschwerde gegen Grossratsbeschluss

Die vierte Beschwerde stammt vom Garagisten, der den Volksvorschlag für deutlich tiefere Autosteuern eingebracht und damit am 13. Februar 2011 an der Urne knapp triumphiert hatte. Der Garagist wehrt sich gegen den jüngsten Grossratsbeschluss, die Inkraftsetzung der neuen Steuern von 2012 auf 2013 zu verschieben.

Aus Sicht der Berner Regierung und der Parlamentsmehrheit ist das eine nötige technische Änderung. Die Motorfahrzeugsteuer werde ja immer Anfang Jahr erhoben; die rund 500'000 Rechnungen für 2012 wurden bereits im Januar verschickt. Da das Ergebnis der Abstimmung nach wie vor nicht rechtsgültig ist, wurden die Fahrzeughalter nach den bisherigen, höheren Tarifen besteuert.

Der Garagist ist der Meinung, die Autofahrer sollten Geld zurück erhalten, wenn das Bundesgericht die Abstimmung doch noch für gültig erklären oder das Volk in einer neuen Abstimmung erneut für seinen Vorschlag stimmen sollte. Die Regierung lehnt eine solche Rückzahlung ab; das wäre nach ihrer Darstellung viel zu aufwändig.

Warten auf Lausanne

Wann das Bundesgericht über die vier Beschwerden entscheidet, bleibt offen. Unbestritten ist in Bern bloss, dass Lausanne möglichst über alle Beschwerden gleichzeitig befinden sollte, da sie in einem inneren Zusammenhang stehen.

Die ursprüngliche Abstimmung vom Februar 2011 endete ganz knapp. Das kantonale Verwaltungsgericht ordnete darauf eine Nachzählung an. Diese war nicht möglich, weil fast 30 Gemeinden die Stimmzettel schon entsorgt hatten. Seither kümmern sich die Juristen beider Lager um das Dossier. (cls/sda)

Erstellt: 09.02.2012, 10:52 Uhr

12

Kommentar schreiben

Verbleibende Anzahl Zeichen:

No connection to facebook possible. Please try again. There was a problem while transmitting your comment. Please try again.

12 Kommentare

Patrik Isli

09.02.2012, 11:31 Uhr
Melden 19 Empfehlung

Es spielt keine Rolle, ob die Abstimmung "ganz" knapp gewonnen wurde - wie dies in diesem Artikel immer wieder hervorgehoben wird. Die Abstimmung wurde trotz massiver und arroganter (Regierungsrätin Egger) Gegenkampagne des Regierungsrats gewonnen. Die tiefere MFZ-Steuer muss ab 2012 gelten. Ich habe meine gesetzeswidrige Rechnung nicht bezahlt und werde diese auch nicht bezahlen. Antworten


Marco Gehri

09.02.2012, 13:07 Uhr
Melden 18 Empfehlung

Eigentlich wahnsinnig, wir bezahlen also noch einmal zuviel und sollen nicht einmal das Geld zurückerhalten?
Geht's denn eigentlich noch?
Ich möchte zumindest den Betrag, welchen ich zuviel bezahlt habe, zurück. Im Prinzip dürfte man auch noch einen Vergütungszins erwarten.
Antworten



Populär auf Facebook Privatsphäre