Berner Spitäler und Berner Versicherer finden gütliche Einigung
Aktualisiert am 02.12.2011 1 Kommentar
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Grundlage ist ein laut den Tarifpartnern landesweit einmaliger Mechanismus. Die Vereinbarung sieht laut einer Mitteilung der Tarifpartner vom Freitagabend an Stelle der vom Kanton Bern ursprünglich geplanten Zuweisung von Leistungsaufträgen an die einzelnen Spitäler eine Übergangsregelung vor.
Ausgangspunkt für diese Regelung ist der aus den Vorjahren berechnete Bedarf an stationären Leistungen in Berner Listenspitälern. Überschreiten die Spitäler diese Leistungen, erstatten sie die Gelder für zu häufig ausgeführte Behandlungen an den Kanton Bern und die Versicherer zurück. Damit sinke der Anreiz für Spitäler, zu viele Eingriffe oder Behandlungen vorzunehmen, sagte Reto Egloff von der Krankenkasse KPT auf Anfrage.
Die Vereinbarung unterzeichnet haben das Netzwerk der öffentlichen Spitäler im Kanton Bern mit dem Namen «diespitäler.be», der Verband der Privatspitäler des Kantons Bern (VPSB) und die Versicherungen atupri, innova, KPT und Visana. Egloff sagte, es sei offen, wie andere Krankenversicherungen auf die Vereinbarung reagierten.
Auch Einigungen bei den Baserates
Die Vereinbarung betrifft also die Frage, wie verhindert werden soll, dass Spitäler auf Kosten der Versicherungen und des Kantons unnötig Behandlungen vornehmen. Der Kanton Bern übernimmt ab dem nächsten Jahr 55 Prozent der Kosten von Spitalbehandlungen, 45 Prozent zahlen die Krankenkassen.
Es geht also um Leistungsmengenbeschränkungen - laut der Mitteilung vom Freitag liegt nun aber zwischen den genannten Partnern auch eine Einigung bezüglich der Basispreise vor - jener Tarife, welche der Berechnung der Fallpauschalen zugrunde gelegt werden. Ab nächstem Jahr werden den Spitälern nicht mehr Leistungen abgegolten, sondern sie erhalten für die Behandlungen einen von der Diagnose abhängigen Pauschalbetrag.
Bisher war im Kanton Bern bezüglich dieser sogenannten Baserates erst eine Einigung zwischen drei Krankenkassen und «diespitäler.be» bekannt. Nun hat sich der Kreis ausgeweitet. Die Höhe der Baserates, die für 2012 und 2013 vereinbart worden sind, geben die Tarifpartner laut Egloff nicht bekannt. Die Vereinbarung ist ihm zufolge dem Kanton Bern zur Kenntnis gebracht worden. Dieser müsse sie noch genehmigen.
Die Chancen für die Genehmigung stehen nicht schlecht: Der Kanton Bern teilte am 9. November mit, er werde die jährliche Höchstzahl stationärer Leistungen nur dann den Spitälern zuweisen, wenn sich die Spitäler und Kassen nicht selber auf Massnahmen zur Volumensteuerung einigen könnten.
Ziel: Mehrkosten verhindern
Ziel der Vereinbarung ist laut Egloff, Mehrkosten zu verhindern. Er zeigte sich überzeugt, dass die Vereinbarung dank des genannten Mechanismus automatisch eine Spezialisierung der Kliniken für bestimmte Behandlungen nach sich ziehen wird - was allgemein als kostensenkend gilt.
Die Vereinbarung zeige, heisst es in der Mitteilung, dass Verhandlungen unter gleichberechtigten Partnern zielgerichtet geführt werden könnten. Patienten könnten qualitativ hochstehende Leistungen zu den im Krankenversicherungsgesetz festgelegten wettbewerbsorientierten Bedingungen erwarten. (adk/sda)
Erstellt: 02.12.2011, 19:44 Uhr
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