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Berner SVP reicht beim Bundesgericht weitere Beschwerde zu Autosteuer ein

Aktualisiert am 17.01.2012 6 Kommentare

Die bernische SVP hat eine weitere Beschwerde eingereicht, um eine Wiederholung der Abstimmung zu verhindern und eine rasche Inkraftsetzung der tieferen Autosteuern zu erwirken.

Die SVP zieht den Entscheid des Verwaltungsgerichts vor das Bundesgericht.

Die SVP zieht den Entscheid des Verwaltungsgerichts vor das Bundesgericht.
Bild: Adriana Bella

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In Lausanne sind damit insgesamt drei Beschwerden zum Thema hängig. Eine davon hat die SVP schon letztes Jahr eingereicht; sie richtet sich gegen den Beschluss des bernischen Regierungsrats, die Abstimmung zu wiederholen.

Um auf Nummer sicher zu gehen, kündigte die Partei am Dienstag vor den Medien eine zweite Beschwerde an. Sie zieht damit einen Entscheid des Verwaltungsgerichts vom vergangenen Dezember weiter. Das Verwaltungsgericht war damals nicht auf das Begehren eingetreten, sein eigenes Nachzähl-Urteil nochmals zu überprüfen.

Hoffnung wegen Urteilsbegründung

Doch die Urteilsbegründung vom Dezember macht der SVP Hoffnung. Nach ihrer Ansicht stellt das Verwaltungsgericht darin klar, dass der Regierungsrat anders hätte reagieren können, als er sah, dass eine Nachzählung des knappen Ergebnisses gar nicht mehr möglich ist. Die Wiederholung der Abstimmung sei kein zwingender Schluss gewesen, glaubt die SVP unter Berufung aufs Verwaltungsgericht.

Die Partei ziehe auch dieses Urteil weiter, damit das Bundesgericht über alle entscheidenden Fragen befinden könne, erklärte SVP-Präsident Rudolf Joder. Lausanne wird also nicht nur den Regierungsbeschluss zur Abstimmungswiederholung prüfen, sondern auch den Nichteintretensentscheid des Verwaltungsgerichts.

Eine dritte Beschwerde stammt vom Garagisten, der den Volksvorschlag für deutlich tiefere Autosteuern eingebracht und damit am 13. Februar 2011 an der Urne knapp triumphiert hatte. Seine Eingabe richtet sich gegen den Grossratsbeschluss, die Inkraftsetzung der neuen Steuern von 2012 auf 2013 zu verschieben.

Viele Fronten

Das Gerangel um die Autosteuern wird immer unübersichtlicher - eines aber ist klar, wie Rudolf Joder am Dienstag bekräftigte: Die SVP kämpft auf juristischem und politischem Weg dafür, dass der Regierungsrat das Abstimmungsresultat vom Februar 2011 nachträglich doch akzeptiert und dass die Autofahrer rückwirkend auf 1. Januar 2012 tiefere Steuern zahlen.

Die Kantonsregierung setzt dagegen weiterhin auf einen neuen Urnengang. Sie kann diesen aber erst ansetzen, wenn das Bundesgericht seine Arbeit getan hat. Ein erster geplanter Abstimmungstermin in diesem März ist bereits geplatzt. (js)

Erstellt: 17.01.2012, 11:42 Uhr

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6 Kommentare

Elsa Lüthi

20.01.2012, 16:02 Uhr
Melden 5 Empfehlung

Die Berner Regierung missachtet in gröbster Weise die direkte Demokratie. bzw. ignoriert diese.Die Berner Regierung führt sich je länger je mehr als Diktatur auf, nicht nur bei der Abstimmung über die Motorfahrzeugsteuern. Die Abstimmung ist nach wie vor gültig und kann nicht von einem Regierungsrat als ungültig erklärt werden. Deshalb müssen per 1.1.2012 tiefere Motorfahrzeugsteuern gelten. Antworten


urs schenker

17.01.2012, 13:04 Uhr
Melden 3 Empfehlung

Ich frage mich schon, wie viele Steuergelder die SVP da noch verschleudern will. Sonst ist sie immer für sparen, aber eben, wenn sich ein Vorteil für die SVP ergeben soll, ist jedes Mittel recht.
Auch bei gewonnenen Abstimmungen der SVP wird immer der Volkswille in der Vordergrund gestellt.
Warum hier nicht?
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