Region

  • Region
  • Schweiz
  • Ausland
  • Wirtschaft
  • Börse
  • Sport
  • Kultur
  • Panorama
  • Leben
  • Auto
  • Digital
  • Wissen
  • Forum

Bern spannt erstmals mit dem Kanton Freiburg zusammen

Von Mischa Aebi. Aktualisiert am 22.12.2010

Der Akt hat Symbolwert: Die Stiftungsaufsichtsbehörden der Kantone Bern und Freiburg fusionieren. Das sei ein erster Erfolg im Bestreben zu mehr Zusammenarbeit zwischen den beiden Kantonen, heisst es von der Berner Regierung.

Erwin Jutzet (SP) ist seit 2007 Staatsrat im Kanton Freiburg. 2011 wird er Staatsratspräsident. (Bild: Vincent Murith/Lib)

Schluss mit der alten Röstigrabentradition. Bis jetzt kooperierte der Kanton Bern, wenn Zusammenarbeit gefragt war, üblicherweise mit deutschsprachigen Kantonen. Freiburg hingegen zog die Kooperation mit Westschweizer Kantonen vor.

Nun soll es aber einmal anders laufen: Die Kantone Bern und Freiburg wollen ihre Stiftungsaufsichtsstellen zusammenlegen. Oder präziser gesagt, die Freiburger Stiftungsaufsicht soll in jene von Bern integriert werden. Wobei die Freiburger ein Verwaltungsratsmitglied stellen werden. Der zuständige Freiburger Staatsrat Erwin Jutzet bestätigt entsprechende Informationen dieser Zeitung. Die Regierungen von Freiburg und Bern haben vor rund einem Jahr bereits in einem Grundsatzentscheid beschlossen, die Zusammenarbeit zu verstärken. «Die Zusammenlegung der beiden Stiftungsaufsichtsbehörden ist ein erster Erfolg in diesem Bestreben», sagt Stefan Müller, Generalsekretär der Justizdirektion des Kantons Bern. Ein weiterer Faktor zur Stärkung der Zusammenarbeit sei die Teilnahme der beiden Kantone Bern und Freiburg an der neu gegründeten Hauptstadtregion. Ihr Zweck ist es, zusammen mit drei weiteren Kantonen – Solothurn, Neuenburg und Wallis – die Kooperation in den Bereichen Wirtschaft, Landwirtschaft, Verkehr, und Bildung zu institutionalisieren.

Fast alles neu

Die Zusammenlegung der beiden Stiftungsaufsichtsstellen erfolgt vor dem Hintergrund einer gesamtschweizerischen Strukturreform: Bis 2012 müssen alle Kantone die Aufsicht über ihre Vorsorgeeinrichtungen aus der Verwaltung auslagern. Präziser: Die Aufsichtsstellen müssen verselbstständigt werden. Der Kanton Bern hat deshalb beschlossen, nicht nur die Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen, sondern auch gleich jene über die klassischen Stiftungen in einer neuen öffentlich-rechtlichen Anstalt unterzubringen.

Neu: Aufsicht über grosse PK

Die eidgenössische Reform bringt noch mehr Neuerungen: Die kantonalen Stiftungsaufsichtsstellen werden nicht mehr nur für regionale Stiftungen zuständig sein, sondern auch für die überregionalen. Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht – bisher zuständig für die grossen Stiftungen – ist in Zukunft dann nur noch Oberaufsichtsbehörde.

Stiftungsaufsichtsbehörden haben grundsätzlich folgende Aufgaben: Sie überwachen, ob die Stiftungen ihr Vermögen gemäss dem in den Statuten festgeschriebenen Stiftungszweck verwenden. Bei Pensionskassen prüfen sie auch den jährlichen Geschäftsbericht.

Der Stiftungsaufsicht des Kantons Bern unterstehen heute 43 Familienausgleichskassen, 745 klassische Stiftungen und 649 Vorsorgeeinrichtungen. Der grösste Teil der Vorsorgeeinrichtungen sind Pensionskassen. Das Vermögen der klassischen Stiftungen beträgt 3,2 Milliarden Franken. Und das Vermögen der Vorsorgestiftungen beträgt 52 Milliarden Franken.

Ab 2012 übernimmt die bernische Stiftungsaufsicht vom Bund die Überwachung von 25 überregionalen Vorsorgeeinrichtungen, wie etwa der Pensionskassen von SBB und Post, sowie der Publica, der Pensionskasse der Bundesangestellten. Zurzeit beschäftigt die kantonal-bernische Stiftungsaufsicht rund 12 Angestellte. Um wie viele Stellen die Institution nach der Übernahme der neuen Aufgaben aufgestockt werden müsse, sei noch nicht klar, sagt Hansjörg Gurtner, aktueller Leiter der Berner Stiftungsaufsicht. (Berner Zeitung)

Erstellt: 22.12.2010, 10:02 Uhr

0

Kommentar schreiben







 Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

Noch keine Kommentare