Bergbahnen dürfen neu ab 15. Oktober beschneien
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Neu dürfen die Bergbahnen vom 15. Oktober bis zum 15. März Schneekanonen laufen lassen, bisher war dies zwischen 1. November und 31. März möglich. Im Gegenzug sind künftig jegliche Zusätze im Wasser, das durch die Schneekanonen geleitet wird, verboten. Das geht aus einer Mitteilung der Kantonsverwaltung hervor.
Wie das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung auf Anfrage bekanntgab, geht der Entscheid auf ein Gesuch der Berner Bergbahnen zurück. Der Regierungsrat liess das Begehren durch eine direktionsübergreifende Arbeitsgruppe prüfen. Dazu gehörte etwa auch das Naturschutzinspektorat.
Die Gruppe kam zum Schluss, dass der frühere Beschneiungszeitpunkt wahrscheinlich zu einem Mehrverbrauch an Wasser und Energie führt und den Wintersport damit gesamthaft weniger ökologisch macht. Direkte Auswirkungen auf Flora und Fauna werde die frühere künstliche Beschneiung aber nicht haben.
Klar positiv zu werten sei der Verzicht auf Zusätze im Wasser. Und wenn die Schneekanonen ab Mitte März ruhten, habe das tendenziell positive Auswirkungen auf die Vegetation. Allerdings stünden die Schneekanonen meist heute schon um diese Jahreszeit nicht mehr im Betrieb.
Der Regierungsrat entschied sich schliesslich für die Änderung, um im Vergleich zu anderen Wintersportkantonen gleiche Rahmenbedingungen zu schaffen und weil die wirtschaftlichen Argumente die «kaum messbaren negativen Auswirkungen» auf Flora und Fauna überwögen. (mau/sda)
Erstellt: 25.06.2009, 18:28 Uhr






