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Bei den komplizierten IV-Fällen ist von den Gutachtern Effizienz gefragt

Von Adrian Zurbriggen. Aktualisiert am 03.08.2011 2 Kommentare

Die medizinischen Abklärungsstellen (Medas) werden wegen ihrer Abhängigkeit von der IV kritisiert. Doch das Hauptproblem sind Fehlanreize im IV-System, das Effizienz höher hängt als medizinische Kompetenz.

Medizinische Gutachten machen Aussagen über die Arbeitsfähigkeit von Patienten.

Medizinische Gutachten machen Aussagen über die Arbeitsfähigkeit von Patienten.
Bild: Colorbox

Gutachter-Markt

In Bern machen die Insel und zwei Firmen als Medas IV-Gutachten

In der Stadt Bern gibt es drei medizinische Abklärungsstellen (Medas). Eine wird seit 2000 von der Inselspital-Stiftung betrieben. Dort werden unter der Leitung von Ulrich Bürgi, Alt-Direktor der Universitätsklinik für innere Medizin, ausschliesslich IV-Gutachten erstellt – 2009 waren es 293 Stück. Verfasst werden sie von unabhängigen Gutachtern mit eigener Praxis in der Schweiz sowie deutschen Ärzten mit Anerkennung des Bundes.

Die beiden anderen Medas sind private Firmen – beide Ableger des Inselspitals. Da die Insel-Medas rechtlich autonom und auf eigene Rechnung geschäftet, hat das leitende Personal dort ganz offensichtlich realisiert, wie lukrativ das Geschäft mit den IV-Gutachten zum Pauschalpreis von 9000 Franken ist: Der Reihe nach machten sich die Ärzte Rüdiger Brinkmann und Giuseppe Di Stefano sowie der in der Insel-Verwaltung arbeitende Kaufmann Peter Brechbühler selbstständig. Folge: Das Geschäftsvolumen der Insel-Medas ging von 2006 auf 2009 um die Hälfte zurück.

Bereits 2003 machte sich der deutsche Neurologe und Psychiater Rüdiger Brinkmann mit dem ZVMB (Zentrum für versicherungsmedizinische Begutachtung) selbstständig. Dieses verfasste letztes Jahr 125 Gutachten; 105 davon für die IV, den kleinen Rest für private Versicherungen. Brinkmann machte jüngst Schlagzeilen: Wie «Bund» und «Tages-Anzeiger» berichteten, war er auch ärztlicher Leiter des ZVMB, obschon er über keine Berufsausübungsbewilligung als Arzt im Kanton Bern verfügt. Brinkmanns Firma, die keinen Internetauftritt hat, lässt viele Gutachten von «fliegenden» Gutachtern machen – von deutschen Ärzten, die tageweise nach Bern kommen.

Die Smab AG (Swiss Medical Assessment and Business Center) wurde 2007 von Peter Brechbühler gegründet. Als ärztliche Leiterin fungiert Kristiina Peter, eine Fachärztin für Innere Medizin. Das Smab avancierte in Bern rasch zum Branchenleader: Letztes Jahr verfasste es 453 Gutachten, 325 davon für elf verschiedene IV-Stellen, 128 für private Versicherungen. Erstellt werden praktisch alle von «fliegenden» Gutachtern aus Deutschland, was auf der rudimentären Homepage nicht deklariert wird.

Im restlichen Kantonsgebiet gibt es zwei weitere Medas: Die Medas Oberaargau in Langenthal (2010: 130 IV-Gutachten) und die Medas Interlaken in Unterseen (2009: 121 IV-Gutachten). Während letztere praktisch ausschliesslich für die IV-Stellen tätig ist, macht die Medas Oberaargau auch zahlreiche Gutachten für Privatversicherer und Gerichte.

Neben den Medas gibt es weitere private Begutachtungsfirmen ohne Rahmenvertrag mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen. So etwa die 2009 ins Leben gerufene IB Bern (Interdisziplinäre Begutachtungen). Auch an der Spitze dieser Firma steht ein ehemaliger Insel-Medas-Mediziner: Als Geschäftsführer amtet der Neuropsychologe Giuseppe Di Stefano, welcher von 2004 bis 2009 Brinkmanns Kompagnon beim ZVMB war. IV-Gutachten machen bei der IB Bern gemäss eigenen Angaben bloss etwa 10 Prozent des Geschäftsvolumens aus. Laut dem ausführlichen Internetauftritt der IB Bern arbeiten sechs in der Schweiz praktizierende Ärzte für das Institut – allesamt FMH-Fachärzte. «Fliegende» Gutachter beschäftigt die Firma keine. Die ärztliche Leiterin Marisa Tribastone – eine Psychotherapeutin – arbeitete bereits für die Insel-Medas und den ZVMB. azu

Stichworte

Arbeitsunfähig oder nicht? Für eine Antwort in komplizierten Fällen kann die Invalidenversicherung (IV) auf die medizinischen Abklärungsstellen (Medas) zurückgreifen. Die grösste Medas auf dem Platz Bern, das Swiss Medical Assessment and Business Center (Smab) an der Effingerstrasse, erstellte letztes Jahr 325 Gutachten für die IV. 325-mal entschied das Smab damit de facto, ob jemand Anrecht auf eine IV-Rente hat oder nicht. Für die betroffenen Personen ist das Gutachten also existenziell, zumal sie nicht wählen können, von welcher Stelle sie begutachtet werden – die Zuweisung erfolgt durch die IV-Stellen.

Administrative Sachzwänge

Umso wichtiger ist darum die medizinische Kompetenz der Medas. Doch blickt man auf das Organigramm des Berner Branchenleaders Smab, scheint ärztliches Know-how dort nicht an erster Stelle zu stehen: Der Geschäftsführer Peter Brechbühler ist Kaufmann und kennt den medizinischen Betrieb aus der Verwaltung des Inselspitals, wo er früher in leitender Stellung gearbeitet hat.

An Brechbühlers Seite in der Geschäftsleitung stehen zwei Frauen: Eine davon, Monika Zbinden, hat ebenfalls keinen medizinischen Background. Die Betriebsökonomin und psychologische Astrologin führt in der Region Bern ein Beratungsbüro, wo sie unter anderem Bauchtanzkurse anbietet. Im Smab-Organigramm ist sie verantwortlich für «Qualität/Prozesse». Als einzige medizinische Fachperson sitzt Kristiina Peter in der Geschäftsleitung des Smab. Sie amtet als ärztliche Leiterin.

Die besondere Gewichtung des administrativen Teils sei nötig, weil die Prozesse sehr komplex seien, erklärt Geschäftsführer Brechbühler: «Wir müssen bis zu 3000 Termine pro Jahr koordinieren. Dank der optimierten Abläufe können sich die Gutachter voll auf die medizinischen Belange konzentrieren.» Tatsächlich ist der Fokus aufs Administrative systemimmanent: Das Bundesamt für Sozialversicherungen gibt für alle Medas vor, dass jeder «Patient» in mindestens drei medizinischen Disziplinen begutachtet werden muss, jeder Auftrag in drei Monaten abzuwickeln ist und jedes Gutachten pauschal mit 9000 Franken vergütet wird – falls nötig inklusive der Kosten für Dolmetscher und Übernachtung für die «Patienten». All dies gilt unabhängig davon, wie komplex ein Fall ist.

«Fehlanreiz»

Die Folge: Wenn gewinnorientierte Firmen wie das Smab ihre Wirtschaftlichkeit nicht über den Preis steuern können, wird die Effizienzsteigerung zum Mass aller Dinge. Das Bundesgericht sprach Ende Juni in einem Grundsatzentscheid hierzu von einem «Fehlanreiz in qualitativer Hinsicht, weil eine möglichst einfache Erledigung Kapazitäten für weitere Begutachtungen schafft.»

Smab-Chef Brechbühler beschreibt es plastischer: «Wenn zum Beispiel ein ‹Patient› aus der Ostschweiz anreist, dann müssen wir dafür sorgen, dass alle untersuchenden Gutachter verfügbar sind und alle relevanten Akten aus der Krankengeschichte auf dem Tisch liegen.» Es sei auch im Sinne des Betroffenen, wenn die Begutachtung möglichst schlank ablaufe und er nicht an einem weiteren Tag noch einmal antreten müsse, weil etwa ein Röntgenbild fehlt.

Zweimal auf dem Tisch

Dass ein «Patient» aus der Ostschweiz zum Smab anreist, obschon es in der ganzen Schweiz 18 Medas gibt, ist nicht an den Haaren herbeigezogen: Um die Abhängigkeit von einzelnen Auftraggebern zu minimieren, arbeitet das Smab im IV-Bereich, der zurzeit noch knapp 70 Prozent des Geschäftsvolumens ausmacht, für elf verschiedene kantonale IV-Stellen. «Diese Stellen sind dabei sowohl personell wie organisatorisch voneinander unabhängig», erklärt Brechbühler. Von der IV-Stelle Bern habe das Smab gegenwärtig kaum Aufträge, sagt der Geschäftsführer, der sich um die Kontakte zu den Auftraggebern kümmert. Der Anteil von Aufträgen aus der Privatassekuranz hat sich laut Brechbühler seit der Gründung des Smab ständig vergrössert.

Dass wegen der wirtschaftlichen Sachzwänge die medizinische Kompetenz bei den Medas erst an zweiter Stelle komme, trifft laut Brechbühler «zumindest für das Smab» nicht zu: Die ärztliche Leiterin Kristiina Peter sei als sehr erfahrene Medizinerin die «Hauptprozessverantwortliche», über deren Tisch jedes Dossier zweimal gehe. Wenn ein Auftrag hereinkommt, lege sie die Haupt- und Nebenprobleme fest, erklärt Peter. «Als qualitative Kontrolle» prüfe sie am Ende, ob die von einem Haupt- und den Nebengutachtern verfasste Expertise «medizinisch plausibel» ist.

Diskussion über Entscheid

Beim Kantonsarztamt ist allerdings eine Anzeige eines Patientenvertreters gegen das Smab hängig, welche die «fachliche Aufsicht» durch die ärztliche Leiterin infrage stellt. Dies, weil Peter die Gutachten unterschreibt, ohne die Patienten gesehen oder gar untersucht zu haben. Gemäss den Smab-Verantwortlichen ist das auch nicht nötig: «Unsere Gutachter verfügen alle über die entsprechenden Facharzttitel.» Zudem unterzeichnen sie das Gutachten ebenfalls. Das Fazit, ob jemand arbeitsfähig ist oder nicht, treffen die Gutachter laut Kristiina Peter in einer «Konsensdiskussion», welche persönlich, aber auch per Telefon oder Mail stattfinden kann.

Gutachter aus Deutschland

Trotzdem bleiben Fragen bezüglich der Qualitätskontrolle der Gutachten: Kristiina Peter arbeitet nämlich nicht nur beim Smab, sie leitet daneben an drei Halbtagen pro Woche die Blutersprechstunde am Inselspital. Wie ist es da zeitlich möglich, pro Monat 35 Gutachten zu lesen und zu beurteilen – zumal es sich ja fast ausnahmslos um komplexe Fälle mit einem Haupt- und mehreren Nebengutachten handelt? «Mit Erfahrung ist das rationell zu machen», entgegnet Peter und verweist auf ihre 35-jährige Tätigkeit als Ärztin. Zudem verfüge sie für «ganz spezielle Fragen» über ein Netz von Supervisoren.

Tatsächlich prangen auf der Internetseite des Smab unter dem Stichwort «Supervision» neben Peters Konterfei jene der renommierten Ärzte Hans R. Baur, Rolf Huber und Renato L. Galeazzi. Indes: Baur und Huber waren, wie Kristiina Peter bestätigt, zuletzt «nur noch selten» respektive gar nicht mehr für das Smab tätig; Galeazzi konzentriert sich als medizinischer Leiter auf die neu eröffnete Smab-Geschäftsstelle in St.Gallen.

Bis vor kurzem führte das Smab auch Klaus Neftel, ehemaligen Chefarzt Medizin am Zieglerspital, als Supervisor. Dann liess Neftel Bild und Name «notfallmässig» von der Homepage nehmen, wie er erklärt: «Wegen eines Vorkommnisses, das noch nicht ausdiskutiert ist, überdenke ich mein Engagement beim Smab.» Der abrupte Rückzug legt nahe, dass Neftel mit der Qualität der Gutachten nicht einverstanden war. Neftel überprüfte zuletzt zehn Gutachten pro Monat. Damit war er in den vergangenen zwei Jahren der einzige aktive externe Supervisor.

Die Qualitätskontrolle der Gutachten ist nicht zuletzt deshalb wichtig, weil das Smab wie viele andere Medas auch mit «fliegenden» Gutachtern aus Deutschland arbeitet. Diese kommen für drei bis fünf Tage nach Bern und machen in dieser Zeit täglich bis zu fünf Teilgutachten. Dazu hat das Bundesgericht in besagtem Grundsatzentscheid ebenfalls klare Worte gebraucht: Die beiden sozialrechtlichen Abteilungen, die sich tagtäglich mit angefochtenen Gutachten beschäftigen, stellen bei den «fliegenden» Gutachtern «mangelnde Vertrautheit mit den hiesigen (versicherungs)medizinischen Anforderungen» fest.

Gerichtliche Überprüfung

Beim Smab sieht man dies anders: Die deutschen Gutachter seien häufig die besseren Gutachter, weil die Versicherungsmedizin in Deutschland viel weiter sei als hierzulande, sagt Brechbühler. Tatsächlich haben sich viele deutsche Gutachter, die für Schweizer Medas tätig sind, auf Begutachtungen spezialisiert. Das sieht das Bundesgericht als positiv: Eine häufige Gutachtertätigkeit sei «an sich» eine Qualitätssicherung. Die Spezialisierung vorab deutscher Neurologen und Psychiater auf die Gutachtertätigkeit treibt jedoch bisweilen seltsame Blüten: So führt etwa Smab-Gutachter Kamil Müller einen Kunsthandel und eine Begutachtungspraxis, wo er sich auf «rätselhafte Krankheitsbilder» spezialisiert hat und «Kostenträger», also Krankenkassen, berät – bei dauerhafter Zusammenarbeit «zu Sonderkonditionen».

Smab-Chef Brechbühler verweist auf die Fakten: «Jedes Gutachten muss einer juristischen Überprüfung standhalten», sagt er – und ergänzt: «Uns ist kein Fall bekannt, in dem eines unserer Gutachten vor Gericht nicht genügt hätte – das Gegenteil hingegen schon.»

Tatsächlich halten ganz allgemein neun von zehn Gutachten einer gerichtlichen Überprüfung stand. Doch auch dies relativiert das Bundesgericht: Für die Richter sei ein Gutachten «mit Blick auf die fachfremde Materie faktisch nur beschränkt überprüfbar». (Berner Zeitung)

Erstellt: 03.08.2011, 10:21 Uhr

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2 Kommentare

christoph scheidegger

03.08.2011, 13:58 Uhr
Melden 5 Empfehlung

wenn in solch einem multidisziplinären medas-gutachten beispielsweise unwahrheiten festgehalten werden, darf sich der fehlerhaft beurteilte nicht dagegen zur wehr setzen, sowas nenne ich willkür. das ist so. (schön, dass man darüber reden und zeugnis ablegen kann...!) Antworten


fuchsia berner

03.08.2011, 14:53 Uhr
Melden 5 Empfehlung

Wenn Angestellte einer Gutachterstelle den Mist der unkompetenten IV-Angestellten nur abschreiben, weder Daten noch links/rechts korrekt wiedergeben können, dann ist das wahrlich eine Schande und den Preis nicht wert. Eine Korrektur wollte die IV nicht, weil das Gutachten in IHREM Sinne war. Ich kann nur sagen - Parteigutachten die IV weiss wie, die Gutachterstelle auch!! Antworten