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Basisstufe ist für Bürgerliche ein rotes Tuch

Von Andrea Sommer. Aktualisiert am 16.11.2011 5 Kommentare

Der zweijährige Kindergarten, die Basisstufe und Schulsozialarbeit: Nächste Woche berät der Grosse Rat das revidierte Volksschulgesetz. Die wichtigsten Neuerungen und deren finanzielle Konsequenzen im Überblick.

Den Kleinsten soll die Gesetzesrevision einen sanften Übergang vom Kindergarten in die Schule ermöglichen.

Den Kleinsten soll die Gesetzesrevision einen sanften Übergang vom Kindergarten in die Schule ermöglichen.
Bild: Keystone

In der Novembersession des Grossen Rates wird die Revision des Volksschulgesetzes zu reden geben. Diese bringt drei Neuerungen, die 2014 Mehrkosten von rund acht und ab 2018 von jährlich 10,6 Millionen Franken verursachen.

Umstritten ist vor allem die freiwillige Einführung der Basisstufe oder des «Cycle élémentaire», wie es im französischsprachigen Kantonsteil heisst. Dieses Einschulungsmodell umfasst den zweijährigen Kindergarten sowie die erste und zweite Klasse und soll den Übertritt vom Kindergarten in die Schule flexibler gestalten.

Während die Vorlage für SP und Grüne zu wenig weit geht, weil die Gemeinden die Basisstufe freiwillig einführen können, wollen die Bürgerlichen wenig bis nichts davon wissen. Dies, weil die Basisstufe laut Studien, nicht zu besseren Schulerfolgen führt. Während die FDP einer Gemeinde das Modell dann ermöglichen will, wenn sie es «explizit wünscht und damit eine Optimierung der Schulorganisation» erreicht, stemmt sich die SVP dagegen: Ausser Kosten bringe die Basisstufe nichts und führe auf freiwilliger Basis zu einem Flickenteppich in der kantonalen Bildungslandschaft.

Unberechenbar die BDP: In der Vernehmlassung sprach sich die Partei für die freiwillige Einführung der Basisstufe aus. Später hingegen plädierte sie mit den anderen bürgerlichen Parteien für einen Abbruch der Übung. Erziehungsdirektor Bernhard Pulver (Grüne) geht davon aus, dass pro Jahr 20 bis 40 Klassen eröffnet werden, und der Kanton ab 2018 dafür 3,5 Millionen Franken mehr ausgibt als heute.

Obligatorium ohne Zwang

Nicht umstritten ist dagegen der zweijährige Kindergarten, der ab 2015 für alle vierjährigen Kinder obligatorisch ist und der 2013 eine Million und danach jährlich drei Millionen Franken kosten soll. Mit der Revision wird ohnehin nur gesetzlich verankert, was in weiten Teilen des Kantons bereits Realität ist: 278 der 292 Berner Gemeinden bieten bereits heute den zweijährigen Kindergarten an. Dieser gehört mit der Umsetzung von Harmos (Harmonisierung der Schule in der Schweiz) zur obligatorischen elfjährigen Schulzeit.

Im Kanton Bern soll der Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten gestaffelt vom 30. April auf den 31. Juli verlegt werden. 2015 müssen dann alle Kinder, die bis zum 31. Juli vier Jahre alt sind in den Kindergarten eintreten. Flexible Lösungen für einen späteren Eintritt und den reduzierten Kindergartenbesuch sollen dabei möglich sein. Mit dem revidierten Volksschulgesetz werden Eltern entscheiden können, ob ihr Kind ein halbes oder ein ganzes Jahr später in den Kindergarten eintritt. Ist ein Kind nach einem Jahr Kindergarten schulreif, dann soll es ins erste Schuljahr übertreten können. Zudem ist für einzelne Kinder auch der reduzierte Kindergartenbesuch möglich.

Kanton will mehr zahlen

Die dritte wichtige Änderung, die das revidierte Volksschulgesetz vorsieht, betrifft die Schulsozialarbeit. In Gemeinden, die sie anbieten, will der Kanton künftig bis zu 30 Prozent der Kosten übernehmen. Im Volksschulgesetz soll dies nun verankert werden. Hier rechnet die Regierung für 2013 mit Mehrausgaben von 1,5 Millionen und danach mit jährlich 3,6 Millionen Franken. (Berner Zeitung)

Erstellt: 16.11.2011, 18:22 Uhr

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5 Kommentare

markus büchi

17.11.2011, 07:31 Uhr
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Der Kanton Bern kann es sich ja leisten! Mehrkosten über Mehrkosten! Gestern noch die grosse Budgetdebatte, so von ausgepresster Zitrone usw. und heute schon wieder Mehrausgaben beschliessen! Antworten


Hans Müller

17.11.2011, 09:19 Uhr
Melden 3 Empfehlung

Aufgrund der miserablen Finanzsituation des Kantons Bern muss auch dieses Prestigeprojekt sofort eingestellt werden. Antworten