Region
Ausländerstimmrecht: Initiative vereinigt Bürgerliche
Von Dominic Ramel. Aktualisiert am 31.08.2010 2 Kommentare
Das hat es seit der Spaltung der Berner SVP im Sommer 2008 noch nie gegeben: einen gemeinsamen Medienauftritt der Kantonalpräsidenten von SVP und BDP. Gestern war es so weit. SVP-Präsident Rudolf Joder und BDP-Präsident Urs Gasche stellten zusammen mit FDP-Präsident Peter Flück und EDU-Präsident Peter Bonsack in Bern die bürgerliche Kampagne gegen das Ausländerstimmrecht vor. «Das zeigt, dass die bürgerlichen Kräfte in Sachfragen zusammenarbeiten können und wollen», so Joder. Er hoffe, dass dies künftig wieder vermehrt geschehen werde.
Konkreter Auslöser für die Annäherung zwischen SVP und BDP ist die Initiative «Zäme läbe – zäme schtimme», über die das Bernervolk am 26.September abstimmen wird. Diese will den Gemeinden das Recht erteilen, das Stimm- und Wahlrecht für Ausländer einzuführen. Das Stimmrecht gälte nur in der Gemeinde und wäre beschränkt auf Ausländer, die schon lange hier leben: Sie müssen ununterbrochen zehn Jahre in der Schweiz und fünf Jahre im Kanton Bern gelebt haben.
Gegen «à la carte»
Die Initiative reihe sich in eine ganze Serie von Versuchen linker Komitees ein, das Ausländerstimmrecht einzuführen, sagte Joder. Für ihn ist deshalb klar, dass sie der erste Schritt einer Salamitaktik sei: Zuerst versuche es die Linke mit dem kommunalen Stimm- und Wahlrecht. Und wenn dieses etabliert sei, folge der nächste Schritt mit dem kantonalen.
Für Gasche ist das Stimm- und Wahlrecht «untrennbar mit dem Bürgerrecht verbunden». Mit dem Recht zur Mitbestimmung seien somit auch Pflichten verbunden. Das Stimmrecht sei zudem ein integrales Recht. Das heisst, wer dieses Recht habe, könne es auf allen staatlichen Ebenen – Gemeinde, Kanton, Bund – ausüben. Mit dem Herauslösen des kommunalen Stimm- und Wahlrechts für einzelne Gruppen werde das Stimm- und Wahlrecht als «à la carte» und disponibel qualifiziert, erklärte Gasche. Damit ritze die Initiative die Rechtsgleichheit und stelle den Grundsatz in Frage, dass Rechte und Pflichten zusammengehörten.
«Kein Integrationsmittel»
Flück befürchtet bei einer Annahme der Initiative Umsetzungsprobleme und sieht «eine ganze Reihe von neuen offenen Fragen auf die Gemeinden und insbesondere auf die Regionalkonferenzen zukommen». Was passiere beispielsweise, wenn ein Ausländer als Gemeinderat eine Funktion in einer Regionalkonferenz wahrnehmen sollte?, fragte er. «Ist er dort stimmberechtigt, obwohl es sich nicht um die kommunale Stufe handelt?»
Bonsack warnte davor, das Stimmrecht «als Fördermassnahme zur Integration zu missbrauchen». Es sei kein Mittel zur Integration, sondern ein Recht innerhalb des demokratischen Systems. «Das Stimm- und Wahlrecht ist eine Folge auf dem Weg einer erfolgreichen Einbürgerung», sagte Bonsack. (Berner Zeitung)
Erstellt: 31.08.2010, 07:30 Uhr
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2 Kommentare
Ohne hier wohnhaften Menschen auch gleiche Rechte und Chancen einzuräumen, kann man jedenfalls nicht ihre Verantwortung einfordern für eine Gemeinschaft, aus welcher sie gerade dadurch ausgeschlossen werden, dass man ihnen gleiche Rechte und Chancen verwehrt. Wer hingegen „Verantwortung“ einfordert, aber „Gehorsam“ meint, sollte dies klarstellen. Demokratie erfordert auch, dass klar ist, worüber man redet. Antworten
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Roger Stettler
Genau die Kreise, die gegen erleichterte Einbürgerung sind, verweisen jetzt aufs Bürgerrecht, wenn's ums Stimm- & Wahlrecht geht. Ist doch verlogen! Früher waren 50% der volljährigen Bürger ohne Stimmrecht (Frauen), heute sind's 20% der Erwachsenen (AusländerInnen inkl. 2./3.-Generation). Ein Witz, dass Bern den Gemeinden vorschreibt, wer dort abstimmen kann. Bund lässt Kantonen ja auch Freiheit. Antworten