Atheistin will nicht an Pfarrlöhne zahlen
Von Susanne Graf. Aktualisiert am 07.05.2010 7 Kommentare
Beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern ist sie abgeblitzt. Jetzt wendet sich eine Bernerin – mit kräftiger Unterstützung der Freidenker-Vereinigung – ans Bundesgericht. Die Frau ist seit Jahren nicht mehr Mitglied einer Berner Landeskirche. Kirchensteuern bezahlt sie also keine. Jetzt aber stört sie sich daran, dass sie über die allgemeine Kantonssteuer auch die Gehälter der Berner Pfarrpersonen mitfinanziert. Deshalb hat sie die Steuerveranlagung für das Jahr 2005 angefochten und verlangt, die Forderung des Kantons sei «um den anteilsmässigen Betrag», der für Angelegenheiten der Landeskirchen aufgewendet werde, zu reduzieren. 0,813 Prozent seien deshalb abzuziehen. Die Frau sieht sich in ihrer Glaubens- und Gewissensfreiheit verletzt, wenn sie als Atheistin gezwungen werde, zu der Besoldung von Geistlichen beizutragen.
Konfessionell nicht neutral
Nach einem Hin und Her zwischen Steuerrekurskommission und Verwaltungsgericht hat das Verwaltungsgericht die Beschwerde am 11.März als unbegründet abgewiesen. Es hält in seiner Begründung fest, dass die Glaubens- und Gewissensfreiheit nicht angerufen werden könne, selbst wenn ein Teil des Steueraufkommens für kirchliche Zwecke verwendet werde. Denn der Bundesverfassung liege keine klare Trennung von Kirche und Staat zugrunde. «Die Kantone sind gemäss Verfassung nicht zu strikter religiöser Neutralität verpflichtet, und die Privilegierung von Religionsgemeinschaften als öffentlich-rechtlich anerkannte Landeskirchen ist zulässig», schreibt das Verwaltungsgericht. Der Kanton Bern bezahlt die Pfarrlöhne der evangelisch-reformierten, römisch-katholischen und christkatholischen Landeskirchen. Das verstosse gegen keine Rechte der Beschwerdeführerin, hält das Gericht fest.
Staat und Weltanschauung
Überhaupt verstehe es sich von selbst, so das Verwaltungsgericht weiter, dass bei der Vielzahl verschiedenster Aufgaben, die der Kanton wahrnehme, «nicht alle über uneingeschränkte Akzeptanz bei den steuerpflichtigen Personen verfügen». Dem stimmt die Freidenker-Vereinigung in einer Pressemitteilung zu und sieht ein: «Es kann grundsätzlich nicht möglich sein, das staatliche Budget nach weltanschaulichen Kriterien zu durchforsten und auszurechnen, welchen Anteil man nicht zahlen will.» Doch hier handle es sich um einen «schwerwiegenden Eingriff in ein verfassungsmässiges Grundrecht».
Die Freidenker finden: «Angesichts der Tatsache, dass heute rund 25 Prozent der Bevölkerung in der Schweiz keiner der drei Landeskirchen angehören, drängt sich eine neue Sichtweise auf.» Unterstützung erhoffen sie sich jetzt vom Bundesgericht. (Berner Zeitung)
Erstellt: 07.05.2010, 07:28 Uhr
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7 Kommentare
Hier wird zu frei gedacht. Man kann doch nicht seriös meinen, dass die Kirche im Allgemein durch den Steuern mitzufinanzieren "eine religiöse Handlung" (Art. 15 BV) gleichzustellen sei? Es ist ganz sicher nicht den Sinn der Verfassung. Die Freidenker dürfen jederzeit eine Initiative lancieren, um die Verfassung zu ändern. Aber das hier ist nur Kirchenfeindlich. Antworten
Dass Kleinkinder bereits - dies trotz unzulässigem Vereinszwang - in einen solchen, mittels Taufe gezwungen werden, das ist doch Vereinszwang. Die Kirchen sind reich genug um ihr Personal selber, ohne staatliche Hilfe, zu bezahlen, das sie sich ohnehin gewisse spezielle Dienstleistungen extra bezahlen lassen. Statt Religionsunterricht soll nun endlich in den Schulen Ethik und Kultur gelehrt werden Antworten






