Arbeitsgericht fällt Urteil gegen tiefe Löhne
Von Jon Mettler. Aktualisiert am 02.02.2009
Etwas gesehen, etwas geschehen?
Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Bernerzeitung.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...
Im Kanton Bern arbeiten etwa 3000 Deutsche im Bauhaupt- und Nebengewerbe. Die meisten von ihnen werden durch Temporärbüros vermittelt. So auch ein Maurer mit deutschem Gesellenbrief, dem Pendant zur Lehrabschlussprüfung. Ein Berner Temporärbüro hatte den Deutschen zu einem tieferen Lohn vermittelt als ihn ein gelernter Schweizer Maurer erhält. Das Temporärbüro argumentierte, dass der deutsche Maurer nicht drei Jahre Praxis auf schweizerischen Baustellen vorweisen könne. Der frühere Landesmantelvertrag (LMV) – so heisst der Gesamtarbeitsvertrag in der Baubranche – hatte dies verlangt, die Zeit der Lehre jedoch ausdrücklich anerkannt.
Deutscher Maurer klagt
Gegen dieses Vorgehen hat der deutsche Maurer beim Arbeitsgericht der Stadt Bern geklagt. Er verlangte einen Lohn auf Schweizer Niveau. Der Kläger berief sich dabei auf den geltenden LMV, der den deutschen Gesellenbrief als gleichwertig mit dem eidg. Fähigkeitsausweis ansieht.
Zudem führte der Kläger vor Gericht aus, dass die Anforderung einer dreijährigen Praxis auf schweizerischen Baustellen aufgrund des Personenfreizügigkeitsabkommens (PFA) zwischen der Schweiz und der EU relativiert werden müsse. Laut PFA wird die Gleichbehandlung der ausländischen mit dem inländischen Arbeitnehmer bei den «Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, insbesondere im Hinblick auf Entlöhnung und Kündigung» verlangt.
Das Arbeitsgericht gab nun dem deutschen Maurer Recht. Er erhält nachträglich die Differenz zum höheren Lohn zurückbezahlt, so das Urteil von vergangener Woche. Für die einheimischen Bauleute sei dieses Urteil «sehr wichtig», teilte die Gewerkschaft Unia am Montag mit. Anderenfalls liefen sie Gefahr, dass «gut qualifizierte deutsche Handwerker zum Lohn eines Angelernten angestellt werden könnten und so die Löhne der einheimischen Berufsleute unter Druck geraten».
«Lehre nicht gleichwertig»Die Branche habe kein Problem damit, den gleichen Lohn für gleiche Leistung zu bezahlen, sagte Peter Ramseier, Präsident des Kantonal-Bernischen Baumeisterverbands. Allerdings sei der Gesellenbrief nicht mit der Lehrabschlüssprüfung zu vergleichen. Ein Schweizer Maurer sei besser ausgebildet als ein deutscher. (Berner Zeitung)
Erstellt: 02.02.2009, 16:43 Uhr






