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«Alle Experten waren ratlos»

Von Adrian Zurbriggen. Aktualisiert am 26.08.2009

Die Universitären Psychiatrischen Dienste Bern haben die Gefährlichkeit der nachmaligen Messerstecherin vom Florapark unterschätzt. Zu diesem Schluss kommt eine Untersuchung. Massnahmen seien aber keine nötig.

Video: Telebärn.

Stellungnahme von Ueli Hofer




Interview mit Ueli Hofer



Bis Tanja H. 2008 tödlich zustach

2002 verletzte Tanja H.ihren Bruder schwer. Die Justiz wusste nicht, wohin mit der Minderjährigen. 2008 tötete sie. Januar 2002: Die damals 15-jährige Tanja H. stösst ihrem Bruder unvermittelt ein Messer in den Rücken. Der Bruder überlebt, Tanja H. wird vom Jugendgericht Uster in eine kinder- und jugendpsychiatrische Einrichtung eingewiesen. 14 angefragte Institutionen lehnen die Aufnahme wegen Fremdgefährdung ab.

August 2002: Tanja H. kommt in die Jugendpsychiatrie-Klinik Neuhaus der Universitären Psychiatrischen Dienste (UPD).

Juni 2003: Tanja H. türmt während eines begleiteten Ausgangs und begeht in der Stadt Bern bewaffnet mit einem Messer zwei Raubüberfälle.

November 2003: Das Jugendgericht Uster ordnet eine «besondere Behandlung» nach Artikel 92 des Strafgesetzbuchs an. Da es dafür schweizweit keine geeignete Institution gibt, kommt Tanja H., erst 17-jährig, in die Strafanstalt Hindelbank. Wegen Tötungsfantasien kommt sie für die ersten fünf Monate in den Sicherheitsvollzug – dies ist eine geschlossene Abteilung innerhalb des Hochsicherheitstrakts. Gebaut wurde die Abteilung für die hochgefährliche Parkhausmörderin von Zürich – diese war neben Tanja H. denn auch die einzige Insassin. Gegenüber dem Untersuchungsrichter hatte Tanja H. die Parkhausmörderin als «Vorbild» bezeichnet.

Ende 2004: Jugendanwalt, Therapeuten, Forensiker und Anstaltsdirektion kommen zum Schluss, dass eine Vollzugslockerung ins Auge gefasst werden müsse, weil ein Verbleib in Hindelbank einer Verwahrung gleichkäme.

Februar 2006: Nach zweieinhalb Jahren wird Tanja H. aus Hindelbank entlassen. Sie kommt wieder in die Klinik Neuhaus.

Mai 2008: Tanja H. wird 22-jährig. Damit enden alle jugendstrafrechtlichen Massnahmen. Tanja H. verbleibt freiwillig als Patientin in der Klinik Neuhaus. Der leitende Oberarzt beantragt bei der zuständigen Wohngemeinde Mönchaltdorf ZH einen längerfristigen behördlichen Fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE). Die Sozialbehörde Mönchaltdorf zweifelt, ob dies zulässig ist und fällt keinen Entscheid.

August 2008: Die Polizei hat Tanja H. seit Anfang Jahr 17 Mal aufgegriffen. In 11 Fällen trug sie ein Messer auf sich, einmal verletzte sie einen Polizisten. Die Polizei macht bei der Berner Regierungsstatthalterin Regula Mader Gefährdungsmeldungen und stellt Anträge auf FFE wegen akuter Gefahr. Mader lehnt diese ab. Sie stützt sich dabei auf den Oberarzt der Klinik Neuhaus, der im Januar urteilte, dass von Tanja H. keine Fremdgefährdung ausgehe – sie brauche das Messer, um sich an etwas festzuhalten. Mader leitete die Gefährdungsmeldungen nach Mönchaltdorf weiter.

September 2008: An einer Sitzung mit der Polizei bezeichnet der Oberarzt einen von der Wohngemeinde verfügten behördlichen FFE als «notwendig».

18.November 2008: Tanja H. tötet im Berner Florapark einen 52-jährigen Mann aus Sri Lanka mit 20 Messerstichen.

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«Justiz, Polizei, Medizin und Psychiatrie können vieles, aber sie können nicht alles», mit diesen Worten schloss der kantonale Gesundheits- und Fürsorgedirektor Philippe Perrenoud (SP) gestern die Präsentation des Untersuchungsberichts zum Tötungsdelikt im Florapark. Und in diesem Fall hätten die besagten Institutionen alles in ihrer Macht Stehende getan, ergänzte Perrenoud – indes: «Es war nicht genug.» Tanja H.*, 22-jährige Patientin der Jugendpsychiatrie-Klinik Neuhaus der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD), erstach im November 2008 einen 52-jährigen Mann (siehe Chronologie unten).

Alt Obergerichtspräsident Ueli Hofer untersuchte danach im Auftrag Perrenouds, ob die Täterin von den UPD richtig behandelt und betreut wurde. Unter Beizug des Basler Forensik-Professors Volker Dittmann kommt Hofer zum Schuss, dass die Verantwortlichen der UPD mit «aussergewöhnlich grossem und intensivem Einsatz» Tanja H. betreut haben und die Sorgfaltspflicht nicht verletzt wurde. Es seien deshalb keine Massnahmen in der UPD angezeigt. Perrenoud folgt dieser Empfehlung – «nach reiflicher Überlegung». Trotzdem zeigt der Bericht drei gewichtige Probleme auf:

1. Falsche Einschätzung des Risikoverhaltens. In der Jugendpsychiatrie der UPD gibt es keine forensische Abteilung. Die forensische Psychiatrie befasst sich mit der Schuldfähigkeit und der Einschätzung des Gefährlichkeitsgrads von Straftätern. «In der Klinik Neuhaus war man damit überfordert», folgerte Hofer – «man hat die Gefährlichkeit von Tanja H. unterschätzt». In Zukunft werden bei solchen Fällen frühzeitig Forensiker beigezogen. Laut Forensik-Experte Dittmann sei das psychiatrische Störungsbild von Tanja H. äusserst selten. Dies habe die Risikoeinschätzung zusätzlich erschwert.

2. Keine geeignete Unterbringungsmöglichkeit. In der Schweiz gibt es keine geschlossene Einrichtung für gewalttätige Jugendliche mit psychiatrischen Problemen. Darum kam Tanja H. nach Bern – die zuständigen Zürcher Behörden hatten von 14 anderen Institutionen Absagen erhalten – und darum wurde sie als 17-Jährige nach zwei Raubüberfällen in einer grundsätzlich Erwachsenen vorbehaltenen Strafanstalt untergebracht. Letzteres wäre eigentlich unzulässig, doch es gab keine Alternativen. Selbst wenn man in der UPD die Gefährlichkeit von Tanja H. richtig eingeschätzt hätte, wäre laut Hofer eine mehrjährige geschlossene Unterbringung gar nicht möglich gewesen. 2010 soll in Basel eine entsprechende Institution eröffnet werden – zu spät für Tanja H.

3. Wegfall der jugendstrafrechtlichen Massnahme. Mit dem 22. Geburtstag im Mai 2008 fiel Tanja H. aus dem Geltungsbereich des Jugendstrafrechts. Damit endete auch die vom Jugendgericht verfügte Massnahme einer «besonderen Behandlung». Weil sich Tanja H. als Erwachsene nichts zu schulden kommen liess, zweifelten die Zürcher Behörden , ob es zulässig sei, einen Fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) auszusprechen. Dies hatten die Verantwortlichen der UPD mehrfach gewünscht. Alle Beteiligten waren in dieser Situation ratlos, sagte Hofer. Auch Tanja H. wollte in der UPD bleiben – sie befürchtete, den Halt zu verlieren. Dass sie 2008 mehrfach ausfällig und von der Polizei aufgegriffen wurde, sei damit zu erklären, dass sie Beachtung suchte, sagte Hofer.

Als Konsequenz forderte Hofer die Ausdehnung des Jugendstrafrechts bis zum 25.Lebensjahr. Der Regierungsrat teile diese Ansicht, erklärte Perrenoud. Man habe sich diesbezüglich per Brief an Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf gewandt. (Berner Zeitung)

Erstellt: 26.08.2009, 08:50 Uhr