Ab 1. Juli gilt Rauchverbot im Kanton

Von sda/fz. Aktualisiert am 11.02.2009 74 Kommentare

Ab Anfang Juli herrscht in Berner Restaurants und anderen öffentlich zugänglichen Räumen definitiv Rauchverbot. Der Berner Regierungsrat setzt auf diesen Termin das Gesetz zum Schutz vor dem Passivrauchen in Kraft.

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Die Referendumsfrist ist ungenutzt verstrichen, wie der Kanton Bern am Mittwoch mitteilte. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.

Alle öffentlich zugänglichen Innenräume wie Einkaufszentren, Konzertlokale, Kinos oder Theater müssen ab 1. Juli 2009 rauchfrei sein. Besitzer müssen die Räume entsprechend kennzeichnen und Aschenbecher entfernen.

Paffen im Fumoir

Rauchen ist nur noch in so genannten Fumoirs erlaubt. Dies sind abgeschlossene Räume mit einer Lüftung.

In Restaurants werden Fumoirs bedient. Einzelheiten, etwa die Grösse des Fumoirs zum Gesamtbetrieb, werden in Verordnungen geregelt, wie es heisst. Dazu finde in den kommenden Tagen eine Konsultation mit betroffenen Kreisen statt. Die definitiven Angaben liegen dann im April vor, wie Stefan Reichen, Leiter Stab der Berner Wirtschaft beco gegenüber bernerzeitung.ch mitteilte.

Der bernische Grosse Rat hatte im vergangenen September das Passivrauchgesetz verabschiedet. Um die Frage der bedienten oder unbedienten Fumoirs entbrannte seinerzeit eine heftige Debatte.

In erster Lesung hatte das Kantonsparlament noch für unbediente Fumoirs votiert. Am Ende obsiegte die Lösung mit Bedienung im Interesse der Wirtschaftlichkeit.

Strenger als der Bund

Zufrieden mit dem relativ strengen Berner Gesetz ist der Regierungsrat. Volkswirtschaftsdirektor Andreas Rickenbacher hatte stets betont, der Kanton Bern müsse mit dem Schutz vor dem Passivrauchen vorangehen. Man könne nicht auf die Bundeslösung warten.

Zahlreiche Kantone haben inzwischen Rauchverbote eingeführt oder aufgegleist, die über die Bundeslösung hinausgehen. Dieses sieht ein Rauchverbot für öffentlichen Räume vor - mit der Möglichkeit, bediente Fumoirs einzurichten. Zudem können Gaststätten mit weniger als 80 Quadratmeter Grundfäche als Raucherlokale betrieben werden.

Im Kanton Bern gilt das Rauchverbot in allen öffentlich zugänglichen Räumen, egal wie gross diese sind. (Bernerzeitung.ch/Newsnet)

Erstellt: 11.02.2009, 16:18 Uhr

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74 Kommentare

Soraya Moana

11.02.2009, 14:49 Uhr
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Endlich! Wer rauchen will soll das dürfen - aber bitte ohne dabei andere Mitmenschen damit zu belästigen. Wer seine Gesundheit mit Strichnin, Wasserstoffperoxyd, Arsen usw. ruinieren will (über 400 verschiedene Gifte pro Zigarette) - ok, Ist seine Gesundheit und sein Leben - aber bitte nicht die Gesundheit und das Leben Unbeteiligter damit gefährden. Antworten


B. Baumann

11.02.2009, 15:00 Uhr
Melden

Ich freue mich darauf! Antworten



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