Zwei Schüsse auf den Schatten
haben. Erschrocken riss er die Gummischrotflinte hoch und drückte zweimal ab. Der eine Schuss traf – aber nicht einen Fremden, sondern seine Freundin.Einem Drehbuchautor würde man das Manuskript zurückschicken und ihn bitten, die Story ein wenig realistischer zu gestalten. Doch das Leben schreibt manchmal unglaublichere Geschichten als die Leute vom Film. Jene vom Emmentaler Bauern zum Beispiel, der nur auf seinen Hanf aufpassen wollte. Und auf einmal wegen Gefährdung des Lebens vor dem Kreisgericht Burgdorf-Fraubrunnen stand.
Angefangen hatte alles damit, dass sich der Landwirt mit einer Firma zusammentat, die Hanf als Futterzusatz vertreibt. Versuchshalber pflanzte er 600 Stauden an. Wenig später klopfte ein Unbekannter an seine Türe: Er habe den Hanf gesehen, sagte der Fremde; ob er, der Bauer, an einer Zusammenarbeit interessiert sei. Nein, wurde ihm beschieden. Man stehe schon anderweitig unter Vertrag.
Die Rache
Das war, wie sich zeigen sollte, nicht die Antwort, die der Besucher hören wollte. Denn kurz darauf kam ein Mitglied der Berner Weichdrogenszene dahergeschlurft und wollte vom Bauern wissen, ob stimme, was man sich in einschlägigen Kreisen zuraune – und was auch auf einem Flugblatt stehe, die in Bus- und Tramwartehäuschen der Bundesstadt hingen: dass man sich hier gratis mit Hanf eindecken könne.
Der Verfasser des Flugblatts war schnell eruiert: Die Schrift auf dem Flyer war dieselbe wie jene auf dem Zettel, den der Möchtegern-Geschäftspartner damals hinterlassen hatte.
Die Fantasie
Dem Bauern schwante Übles. Seine Fantasie malte ihm ein Bild von Horden von Kiffern, die sein Feld am Wochenende selig lächelnd bis auf die letzte Wurzel plündern. In Absprache mit seinen Partnern beschloss er, die noch unreifen Kräuter zu ernten. Den Grossteil des Grünguts karrte er sofort nach Basel in die Destillerie. Was im Auto keinen Platz fand, hängte er in die Scheune zum Trocknen; entschlossen, es am Montag ebenfalls zu entsorgen.
Um den Hanf vor dem Zugriff von Unbefugten zu schützen, übernachtete er in der Scheune. Unter dem Dach, auf den Strohballen, legte er sich in seinen Schlafsack und döste ein.
Der Besuch
Mitten in der Nacht hörte er Stimmen und sah von seinem Hochsitz aus die Strahlen von Taschenlampen über den Scheunenboden streifen. Eine solche Angst, sagte er später, habe er noch nie gehabt. Vorsichtig schlich er durch eine Hintertüre aus dem Tenn, ging in sein Haus, holte eine Schrotflinte aus dem Waffenschrank und besorgte sich in einem anderen Raum eine Schachtel Gummimunition. Seine Freundin fragte im Halbschlaf, was los sei. Flüsternd bat er sie, im Haus zu bleiben. Dann huschte er zurück in die Scheune, wo der Abtransport des Hanfs bereits im Gange war.
Die Silhouette
Auf dem Boden kniend, begann der Bauer im fahlen Licht seines Handy-Displays, das Gewehr zu laden. Kaum hatte er eine Patrone in den Lauf gesteckt, erblickte er vor sich eine Silhouette. Erschrocken drückte er zweimal ab. Nach dem ersten Schuss bewegte sich die Schattenfigur nur. Nach dem zweiten begann sie zu schreien.
Doch der Landwirt hörte nicht männliche Schmerzenslaute eines Einbrechers. Sondern das Schluchzen seiner Freundin. Sie war ihm in die Scheune gefolgt, ohne dass er es bemerkt hatte. Sie war der Schemen, auf den er soeben geschossen hatte.
Die Erlösung
Die Schwester des Schützen brachte die an beiden Armen verletzte Frau ins Spital. Als die vom Bauern gerufene Polizei eintraf, hatten sich mindestens zwei Einbrecher aus dem Staub gemacht. Ein Dritter wurde in Handschellen gelegt. Im Vorbeigehen rammte ihm der Landwirt einen Ellenbogen ins Gesicht. Das sei «wie eine Erlösung» gewesen, sagte der Überfallene.
Das Urteil
Unter dem Vorsitz von Markus Bärtschi verurteilte das Kreisgericht Burgdorf-Fraubrunnen den nicht vorbestraften Bauern zu einer auf zwei Jahre bedingten Geldstrafe von 29000 Franken. Von einer Gefährdung des Lebens, sagte Bärtschi, könne nicht die Rede sein. Es handle sich um eine einfache Körperverletzung.
Während der Verhandlung wurde die Frage aufgeworfen, ob die Geschichte nicht einen ganz anderen Verlauf genommen hätte, wenn darin ein Wachhund vorkommen würde. Doch, sagte der Angeklagte. «Dann wäre das alles nicht passiert.»
Nur: Der vierbeinige Hüter des Hofes war ausgerechnet an diesem Wochenende mit den Eltern des Bauern unterwegs.
Johannes Hofstetter
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Erstellt: 12.02.2010, 00:32 Uhr






















